Entscheidungsvorlage - FB 61/0659/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 202 – Landschaftspark Soers – hier Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III FB61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
|
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14.06.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
|
|
|
14.06.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
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Entscheidung
|
|
|
15.06.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 202 - Landschaftspark Soers - im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 202 - Landschaftspark Soers - in den Stadtbezirken Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 202 - Landschaftspark Soers - im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg und Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 202 - Landschaftspark Soers -
- Einleitung
Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden. Zur Vereinfachung sollen die Aufhebungsbeschlüsse sukzessive und gebündelt nach Bezirken erfolgen.
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 22.06.2006 wurde der Aufstellungsbeschluss A 202 für den Planbereich Rütscher Straße/Strüverweg in Aachen-Laurensberg gefasst. Am 24.08.2006 wurde eine Erweiterung des Plangebiets beschlossen. Ziel des Aufstellungsbeschlusses war die Sicherung und Fortentwicklung der hochwertigen Kulturlandschaft Soers. Durch entsprechende Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes sollten die ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Bestandteile der Soers in ihrer Substanz vor negativen Veränderungen geschützt werden. Ein weiteres Ziel des Aufstellungsbeschlusses war es, auf einer Fläche von ca. 4 ha die Anlage von Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes als Ersatz für die im benachbarten Sportpark Soers künftig wegfallenden Kleingärten zu schaffen. Eine weitere bauliche Inanspruchnahme der Soers über den baurechtlichen Bestand hinaus sollte durch entsprechende Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes dauerhaft unterbunden werden.
Mittlerweile wurde ein separater Bebauungsplan Berensberger Straße/Dauerkleingartenanlage zum Thema Kleingartenanlage aufgestellt, der seit dem 23.04.2009 rechtskräftig ist und die Maßnahme bereits umgesetzt wurde. Nach 17 Jahren sind die Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 202 überholt, sodass er nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden kann. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Die weitere planungsrechtliche Steuerung soll auf Grundlage des Masterplans „Sportpark Soers“ erfolgen.
- Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 202 - Landschaftspark Soers - zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
15 MB
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