Kenntnisnahme - FB 36/0294/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Vereins Leben in Vetschau LiVe e.V. vom 07.09.2022, gilt hiermit als behandelt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Antragstellerin wünscht, stellvertretend für den Verein Leben in Vetschau LiVe e.V., dass der Spiel- und Bolzplatz Laurensberger Straße in Vetschau infrastrukturell erschlossen wird und als „Bürgerplatz“ freigegeben wird, so dass eine Nutzung über die Funktion als Bolzwiese hinaus möglich ist.

 

Im Stadtbezirk Laurensberg befinden sich insgesamt 24 öffentliche Spiel- und Bolzplätze. Im Ortsteil Vetschau ist gegenwärtig nur der Spiel-/Bolzplatz Laurensberger Straße vorhanden. Durch seine Größe von 3744 qm und seine naturnahe Bepflanzung erfüllt der Platz eine wichtige Funktion, schwerpunktmäßig zur Nutzung durch Kinder und Jugendliche.

 

Der Fachbereich Klima und Umwelt hat den Zustand aller öffentlichen Spielplätze im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes für Aachen aufgenommen und bewertet.

Die gut genutzte Anlage ist für alle Altersstufen geeignet und die Ausstattung befindet sich in einem nutzbaren Zustand. Die Qualitätsanalyse ergab einen mittleren Handlungsbedarf für den Platz. Zukünftig sind Einzelmaßnahmen zur Aufwertung vorgesehen. Der Spiel-/Bolzplatz Laurensberger Straße ist aber in Bezug auf die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen in der gesamtstädtischen Prioritätenliste nicht als prioritär eingestuft worden. Auf Wunsch des Vereins Leben in Vetschau LiVe e.V. konnten jedoch bereits kleinere Maßnahmen, wie beispielsweise die Aufstellung weiterer Bänke, die Erneuerung der Tischtennisplatte und die Aufstellung eines Recks, umgesetzt werden.

Nach Bewertung der Bedarfsanalyse besteht im gesamtstädtischen Vergleich eine niedrige Bedeutung. Auf bezirklicher Ebene ist der Bedarf jedoch hoch einzuschätzen, da der Platz der einzige öffentliche Spiel- und Bolzplatz im Ortsteil ist.

 

Grundsätzlich ist das Anliegen, der durch den Verein vertretenen Bürger Vetschaus, nach einem Treffpunkt und einem Veranstaltungsort für Dorffeste nachzuvollziehen. Die Möglichkeit auf der öffentlichen Bolzwiese ein Fest zu veranstalten, ist nach jeweiliger Prüfung und Einholung einer Sondernutzungsgenehmigung bereits heute möglich.

 

Die Fläche mit dem Bolzplatz liegt größtenteils im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans, der hier eine Fläche ohne besonderen Schutz ausweist. Somit sind hier bei der Nutzung als Bolzwiese keine Verbote des Landschaftsplans berührt. Aktuell verbleibt für den hier vorhandenen baulichen Außenbereich die Eingriffsregelung, so dass bei den beantragten Maßnahmen ggfs. eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. des Landschaftsbildes ausgelöst würde, die auszugleichen wäre. Der Vorentwurf des momentan in der Neuaufstellung befindlichen Landschaftsplans weist für die Fläche des Bolzplatzes ein geplantes Landschaftsschutzgebiet aus. In diesem ist die Errichtung baulicher Anlagen verboten, dazu gehören u. a. Wege, Platzflächen, Stellplätze, Verkehrsanlagen und Nebenanlagen sowie unterirdische Leitungen.

 

Ziel der Verwaltung ist es grundsätzlich Flächen, die in der Stadt für Spiel vorgesehen sind, für Kinder und Jugendliche zu erhalten und sie vor Einschränkungen durch andere Nutzungen zu sichern. 

Bei einer „erweiterten“ Nutzung des Spielplatzes Laurensberger Straße als „Bürgerplatz“ wäre eine zeitliche und flächenmäßigen Einschränkung für Kinder und Jugendliche unvermeidbar.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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