Kenntnisnahme - FB 61/0693/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt zur inhaltlichen Entscheidung eine Behandlung des Themas in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bittet der Antragsteller geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich Schönauer Friede zu prüfen. (vgl. Anlage 1)

 

Die Schönauer Friede ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt somit 7-10 km/h. Das gesamte Wohngebiet wird lediglich über einen nördlichen Netzanschluss an die Roermonder Straße erschlossen. Laut Antrag sind die gestalterischen Maßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich Schönauer Friede nicht ausreichend, sodass regelmäßig die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Die Verwaltung wird dementsprechend beauftragt zu prüfen, ob Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit eingerichtet werden können.

 

Heutige Situation

Das Wohngebiet Schönauer Friede in Richterich liegt am nordöstlichen Rand von Richterich zwischen der Roermonder Straße und der Kohlscheider Straße. Es wird durch eine Wohnsammelstraße haupterschlossen, welche im Norden an die Roermonder Straße anschließt und damit den einzigen Netzanschluss an das übergeordnete Straßennetz bietet. Von der Haupterschließung zweigen weitere Wohnwege zur Nebenerschließung des Wohngebiets ab. Die Wohnwege sind teilweise untereinander und auch teilweise mit den südwestlich gelegenen Straßen durch Fuß- und Radwege verbunden. (vgl. Anlage 2)

Die Schönauer Friede ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, weshalb die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7-10 km/h gilt. Die gesamte Verkehrsfläche ist niveaugleich ausgebaut. Unterschiedliche Teilbereiche sind durch unterschiedlich farbiges Pflaster optisch voneinander getrennt. Der längste geradegeführte Straßenabschnitt hat eine Fahrgassenbreite von 4,10 m. Entlang des geraden Streckenabschnitts ist einseitiges Parken mit Baumfeldern angeordnet. Mittig des geraden Straßenabschnitts ist ein Baumbeet auf der gegenüberliegenden Seite angeordnet, sodass eine Fahrbahnverschwenkung erzeugt wird. Nachträglich wurde an zwei Stellen die Fahrgasse auf 3,50 m durch nicht bauliche Elemente verengt (vgl. Anlage 3 und 4). Bei dieser Fahrgassenbreite ist ein Beidrichtungsverkehr nur durch Nutzung der angeordneten Ausweichflächen möglich.

 

Im Mai 2022 wurde eine Verkehrserhebung durchgeführt. Vom 10.05.2022 bis 13.05.2022 wurde auf der Straße Schönauer Friede auf Höhe der Hausnummer 59 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Auch in diesem Bereich der Straße Schönauer Friede gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7-10 km/h. Es wurden die Kfz-Verkehrsbelastung und die gefahrene Geschwindigkeit auf der Straße Schönauer Friede erfasst. (vgl. Anlage 5)

 

Insgesamt wurden in dem untersuchten Zeitraum 1.874 Verkehrsbewegungen von Kfz und Fahrrädern registriert. Die Geschwindigkeit von 20 km/h wurde von 44,7% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 19 km/h, wobei 15% der Fahrzeuge schneller als 23 km/h waren. Die Höchstgeschwindigkeit wurde mit 39 km/h gemessen (vgl. Anlage 5). Damit gehört dieser Bereich aufgrund der hohen Anzahl an Überschreitungen im gesamtstädtischen Vergleich zu den Stellen, an denen eine Überprüfung auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgenommen wird.

 

Einschätzung der Verwaltung

Grundsätzlich gehört der verkehrsberuhigte Bereich Schönauer Friede aufgrund des niveaugleichen Ausbaus mit Betonsteinen sowie den relativ schmalen Fahrgassen und den eingebauten Fahrbahnverschwenkungen durchaus zu den planerisch gut konzipierten verkehrsberuhigten Bereichen in Aachen. Andere verkehrsberuhigte Bereiche bleiben in ihrer Ausgestaltung der Infrastruktur hinter diesem zurück.

Dass sich nun trotzdem eine solch hohe Anzahl an Überschreitungen ergeben hat, könnte unter Umständen an der Größe des Bereiches liegen. Kfz-Nutzende müssen teilweise lange Weg (bis zu 520 Meter) im verkehrsberuhigten Bereich zurücklegen, um ihre Ziele zu erreichen. Klar ist aber auch, dass aufgrund der ausschließlichen Anbindung an die Roermonder Straße nur Bewohner*innen sowie Besucher*innen für den Verkehr und damit auch die Geschwindigkeitsüberschreitungen verantwortlich zeichnen. Durchgangsverkehre sind ausgeschlossen.

 

Damit kommen folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit in Frage:

1)      Weiche Maßnahmen zur Information der Anwohnenden

Flyer, Banner oder andere kommunikative Maßnahme dienen zur Erläuterung der Verhaltensweise in einem verkehrsberuhigten Bereich.

2)      Infrastrukturelle Maßnahmen im Straßenraum

Zusätzliche Verschwenkungen durch eventuelle Änderung der Parkordnung müssen mittels Schleppkurven geprüft werden. Des Weiteren sind weitere Einengungen denkbar. In Abhängigkeit der Leitungslage könnte dies ggf. durch zusätzliche Baumbeete oder aber mittels Markierungen und Pollern erfolgen.

Der Einsatz von baulichen Elementen wie Bodenschwellen ist ebenfalls zu prüfen und für diesen Einzelfall mit seinen Vor- und Nachteilen zu bewerten. Bisher werden diese in Aachen nur in besonderen Ausnahmefällen eingesetzt, da Anwohnende daraus entstehende Lärmemissionen und Erschütterungen kritisieren.

 

Für das Aufstellen von Pflanzkübeln zur Verkehrsberuhigung hat sich neben der Platzproblematik in der Vergangenheit gezeigt, dass Effekten der Geschwindigkeitsreduktion erheblicher Mehraufwand für den Stadtbetrieb und die dazugehörigen Mehrkosten der kontinuierlichen Pflege sowie der Korrektur von Verschiebung und Zerstörung gegenübergestellt werden müssen. Daher werden diese nicht befürwortet.

 

Eine wiederholende Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereichs sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Beim verkehrsberuhigten Bereich handelt es sich um eine Zone. Die Straßenverkehrsordnung sieht bei Zonenbeschilderungen grundsätzlich nur eine Anfangs- und End-Beschilderung vor. Für den verkehrsberuhigten Bereich sind dies die Verkehrszeichen 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) und Verkehrszeichen 325.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs). Dieser Systematik folgend ist eine Verwendung des Verkehrszeichens 325.1 als Wiederholung rechtlich nicht zulässig.

 

4. Empfehlung der Verwaltung

Die Geschwindigkeitsmessung zeigt eine Überschreitung von 20 km/h in 44,7 % der erfassten Fälle.

Damit liegt die Überschreitung im gesamtstädtischen Vergleich in einer Größenordnung, in der baulichen Maßnahmen wie Verschwenkungen oder Einengungen von den verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen empfohlen werden.

Die Verwaltung wird die möglichen Maßnahmen der zur Geschwindigkeitsreduzierung prüfen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Aachen-Richterich zur Entscheidung vorlegen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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