Entscheidungsvorlage - FB 61/0670/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
StädtebauförderungJahresbericht 2022, Arbeitsprogramm 2023 und Folgejahre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; E 26 - Gebäudemanagement; FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Verfasst von:
- Dez. III FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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14.06.2023
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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14.06.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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14.06.2023
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zue Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zue Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zue Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgestellten Projektstände die Anmeldung zur Städtebauförderung vorzubereiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 15.04.2021 hat der Planungsausschuss den Jahresbericht zur Städtebauförderung für das Jahr 2020 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Projektstände die Anmeldung zur Städtebauförderung vorzubereiten.
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung den Bericht für das Jahr 2021 vor, in dem auch ein Ausblick auf die kommenden Jahre enthalten ist. Der Bericht gliedert sich in drei Teile:
• Teil A behandelt die aktuellen Rahmenbedingungen.
• Teil B umreißt die zu erwartenden Veränderungen bei der Städtebauförderung.
• Teil C widmet sich den einzelnen Projektständen innerhalb der jeweiligen Fördergebiete.
• Teil D bietet einen Ausblick auf die kommenden Jahre.
Ziel ist es, ein abgestimmtes Programm vorzulegen, anhand dessen die Verwaltung ihre Arbeitsplanung und Prioritäten ausrichtet.
A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Aktuelle Entwicklung der Rahmenbedingungen
„Mit der Veröffentlichung des Förderprogrammes zur Städtebau- und Gemeindeentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes, bestehend aus den drei Regelprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für das Jahr 2022 werden insgesamt 232 Projekte mit rund 336,6 Millionen Euro gefördert. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 464,5 Millionen Euro. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf rund 127,9 Millionen Euro.
Von den rund 336,6 Euro Fördermitteln tragen
• das Land Nordrhein-Westfalen: 188,2 Millionen Euro
• der Bund: 146, 0 Millionen Euro
• die Europäische Union: 2,3 Millionen Euro.“
(Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, „Städtebauförderung 2022 im Land Nordrhein-Westfalen, Programmveröffentlichung“, Link: https://www.land.nrw/media/27403/download)
Die Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes (STEP) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) findet üblicherweise in der ersten Jahreshälfte eines jeden Programmjahres statt und informiert den Mittelempfänger (die jeweilige Kommune) mit Angabe des Fördervolumens über die geförderten Projekte. Erst in der 2. Jahreshälfte des jeweiligen Programmjahres ist dann mit den Förderbescheiden der Bezirksregierung zu rechnen.
Eine Übersicht der derzeitigen Programmgebiete der Stadt Aachen befindet sich in Anlage 1.
Auf Aachen entfielen im Programmjahr 2022 Fördermittel in Höhe von 0,71 Mio. Euro für das Pro-grammgebiet Innenstadt (s. Tabelle Anlage 2, näheres im Folgenden unter B). Die bewilligten Förder-mittel belaufen sich auf 80% der förderfähigen Kosten. Die Stadt Aachen konnte den Bewilligungs-bescheid im Oktober 2022 entgegennehmen. Die bewilligten Fördermittel lagen 2022 deutlich unter dem in der Vergangenheit erzielten jährlichen Förderbudget. Die vergleichsweise niedrige Summe erklärt sich dadurch, dass derzeit eine Vielzahl von Planungen beantragt wurden, die weniger hohe Investitionssummen auslösen. Die laufenden Planungen z.B. für den Theaterplatz werden in den kommenden Jahren umfangreiche investive Maßnahmen auslösen.
Von Seiten der Stadt Aachen wurden für das Programmjahr 2023 Förderanträge mit Gesamt-umsetzungskosten von 6,61 Mio. Euro bzw. zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von rund 5,88 Mio. Euro und mit einer Fördererwartung in Höhe von 80-90% von rund 4,99 Mio. Euro eingereicht (s. Tabelle Anlage 3). Die Förderanträge verteilen sich auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Innenstadtkonzept 2022 - 9. Förderstufe“ (Umsetzungskosten: ca. 5,49 Mio. Euro, beantragte Förderung: ca. 4,14 Mio. Euro), das „ISEK Beverau - 2. Förderstufe“ (Umsetzungskosten: ca. 1,13 Mio. Euro, beantragte Förderung: ca. 0,49 Mio. Euro und das „ISEK Haaren“ (Umsetzungskosten: ca. 0,45 Mio. Euro, beantragte Förderung: 0,36 Mio. Euro).
Für die Stadtentwicklung Aachens ist die Städtebauförderung in den letzten Jahren weiterhin eine verlässliche Größe. Regelmäßig sind die Landesprogramme überzeichnet, so dass Aachen in Konkurrenz zu anderen Kommunen treten muss. Die hohe Qualität der Aachener Anträge spielt daher eine wichtige Rolle bei der Einwerbung von Fördermitteln.
Von Seiten der Stadt Aachen wurde im Juni 2022 ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln geführt. Anknüpfend an die Gespräche aus dem Jahr 2021 über auslaufende und neu zu erschließende Programmgebiete (hierzu mehr unter Teil C) wurde ein erhöhter Förderbedarf für die Jahre 2023/24 auf Grund der großen investiven Maßnahme „Theaterplatz“ für das Innenstadtkonzept 2022 dargestellt.
Die frühzeitige und laufende Abstimmung mit den Fördergeld-Stellen über die Gesamtschau der Fördergebiete in Aachen bildet den Rahmen für die weitere Beantragung von Städtebaufördermitteln.
Die einzelnen Projektstände werden im Folgenden gebietsweise unter Punkt B erläutert.
B. Zu erwartende Veränderungen bei der Städtebauförderung
Seitens des Landes NRW wird aktuell an einer Erneuerung des Verfahrens zur Städtebauförderung und einer neuen Förderrichtlinie gearbeitet. Das MHKBD hat einen Entwurf für eine neue Förderrichtlinie erarbeitet und dem Bau- und Verkehrsausschusses des Städtetages NRW am 24.03.2023 vorgestellt.
Das Verfahren soll von einer Bewilligung einzelner Maßnahmen auf eine Gesamtmaßnahmenbewilligung umgestellt werden. Hierdurch erhielten die Kommunen deutlich mehr Flexibilität (aber auch Verantwortung) bei der Umsetzung der Maßnahmen. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an zu beantragende Maßnahmen verändert werden, so dass mit qualifizierteren und damit belastbareren Planungen die Förderung beantragt würde. Zu dem neuen Förderverfahren gehört auch eine veränderte Systematik, die Zielerreichung der Maßnahmen anhand von Kennzahlen messen lassen soll.
Die Verwaltung hat sich über den Städtetag und beim Ministerium zu den bevor¬stehenden Neuerungen eingebracht und konnte erste Rückmeldungen aus Sicht der kommunalen Praxis gegeben. Gleichwohl wird im weiteren Prozess zu beleuchten sein, was sich dadurch für die Erarbeitung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten, die Maßnahmenplanung und -umsetzung, zeitliche Abläufe und die gesamte fördertechnische Abwicklung ändert.
Die Fortschreibung der Förderrichtlinie zur Städtebauförderung wird seitens des MHKBD mit hoher Zügigkeit und ambitionierten Zeitzielen betrieben. Sofern sich bis zur Beratung der Vorlage ein aktualisierter Sachstand ergibt, wird die Verwaltung in der Sitzung ergänzend mündlich berichten.
C. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick 2022 und Ausblick auf die folgenden Jahre
1. Innenstadtkonzept 2022 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Im Rahmen der 8. Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022 wurde im Programmjahr 2022 mit einem Fördersatz von 80% der förderfähigen Kosten eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 0,71 Mio. Euro für die folgenden Projekte bewilligt:
- Umsetzung Maßnahmen Parkpflegewerk, hier Spielplatz Monheimsallee
- Verbesserung des Wohnumfeldes durch Begrünung - 4. Bauabschnitt
Mit dem Antrag vom 30.09.2022 für die 9. Förderstufe im Programmjahr 2022 wurden folgende Projekte mit einem Fördersatz von 80% der förderfähigen Kosten und einer erhofften Zuwendung in Höhe von insgesamt 4,141 Mio. Euro beantragt:
- Umgestaltung des Theaterplatzes, Kapuzinergrabens, Theaterstraße bis Borngasse (1. BA)
- Parkpflegewerk Stadtpark – 5. BA: Spiel- und Bewegungsangebote
- Premiumfußweg 6: Umgestaltung Krakaustraße
- Kur- und Rehastandort Burtscheid, Perspektivplan und begleitender Kommunikationsprozess
Der Einplanungsvorschlag der Bezirksregierung Köln für das Städtebauförderprogramm NRW 2023 (Stand: 01.12.2022) berücksichtigt diese Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 4,141 Mio. Euro. Das Städtebauförderprogramms NRW 2023 (STEP 2023) wurde am 12.05.2023 veröffentlicht.
Das kooperative Werkstattverfahren “Kurstandort Burtscheid“ wurde im Februar 2022 abgeschlossen. Auf Grundlage des Gewinnerentwurfs wird nun der Prozess fortgeführt und eine Perspektive für den Kurstandort erarbeitet. Für den Prozess und die begleitende Kommunikation wurden im September 2022 Fördermittel beantragt. Der Prozess startet im Herbst 2023. Vorab ist am 15.05.2023 eine Bürger*innen-Information geplant.
Der Umbau des Theaterplatzes und seiner Umgebung ist ein wichtiges Ziel im Innenstadtkonzept 2022. Nach Durchführung des Reallabors Theaterplatz im Jahr 2020 und des VgV-Verfahrens mit integriertem Planungswettbewerb in den Jahren 2021-22 werden die Planungen auf Grundlage des Planungswettbewerbes die Umgestaltung Theaterplatz mit Kapuzinergraben und Theaterstraße bis Borngasse schrittweise konkretisiert.
Aktuell ist eine Aufteilung des Planungsraums in drei Bauabschnitte vorgesehen: das Teilstück Theaterstraße bis Borngasse soll als 1. Bauabschnitt in den Jahren 2024/25 (Umbau durch Regionetz ab 2024, danach Herstellung der Oberflächen durch Stadt), der Theaterplatz als 2. Bau¬abschnitt in den Jahren 2025/26 und der Kapuzinergraben als 3. Bauabschnitt ab 2026 entwickelt werden. Vor der Realisierung der Freianlagen und Verkehrsanlagen sind umfangreiche Arbeiten an der Leitungsinfrastruktur durch die Regionetz GmbH notwendig.
Im Rahmen des 2022 eingereichten Förderantrags wurden neben verschiedenen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen Städtebaufördermittel für die Umsetzung des 1. Bauabschnitts (Theaterstraße bis Borngasse) beantragt. Im Jahr 2023 sollen Mittel zur Umsetzung des 2. Bauabschnitts (Theaterplatz) beantragt werden. Der Förderantrag zur Umgestaltung des Kapuzinergrabens soll im Jahr 2024 gestellt werden. Mit der baulichen Umsetzung der Bauabschnitte ist ab 2025 zu rechnen.
Das Konzept der Premiumfußwege wird weiter Schritt für Schritt umgesetzt:
Die Jakobstraße befindet sich im Bau und wird nach umfangreichen Regionetz-Arbeiten in diesem Jahr fertig gestellt.
Die Umsetzung des Verflechtungsbereiches Harscampstraße, „Schildplatz“ und Schildstraße wird infolge von Verzögerungen bei den Regionetz-Maßnahmen ab 2024/25 erfolgen.
Für die Krakaustraße liegen drei Planungsvarianten vor, die im Sommer i.R. eines Beteiligungsformates vor Ort vorgestellt werden sollen. Städtebaufördermittel wurden in 2022 bereits auf dieser Grundlage beantragt.
Die Beschilderung des Premiumfußwegenetzes befindet sich in der Auftragserteilung, so dass eine Umsetzung im Laufe des Jahres 2023 erfolgen kann.
Die Freiraumgestaltung rund um das Welterbe Aachener Dom und im Anschluss an die Maßnahme der Umgestaltung des Hofs in den letzten Jahren wurde in 2022 mit dem erfolgten Umbau der Krämerstraße fortgesetzt.
Die Martin-Luther-Straße mit Teilbereichen der Gottfriedstraße und Richardstraße befindet sich derzeit kurz vor Abschluss des Umbaus.
Der Spielplatz Lindenplatz wurde 2022 ausgeschrieben und umgesetzt. Der Spielplatz Augustinerstrasse befindet sich in Planung und Abstimmung und soll in diesem Jahr umgesetzt werden.
Auf Basis der Machbarkeitsstudie „Aachener Bäche sichtbar und erlebbar machen“ (als Teil des Innenstadtkonzepts 2022) hat die Stadtverwaltung die Bereiche Klappergasse und Rennbahn weiter untersucht und eine Vorplanung erstellt. Dieses Konzept unter dem Titel „das grün-blaue Band“ ist die Grundlage für Bundesförderung i.R. des Programms „Anpassung urbaner Räume im Klimawandel“ (s.a. Abschnitt C weitere Förderzugänge im Bereich Städtebau) und schafft damit zusätzlich zur Städtebauförderung neue finanzielle Spielräume für ein wichtiges Ziel des ISK 2022: das Sichtbarmachen der Aachener Bäche.
Auch strategische Maßnahmen wie die Modernisierungsberatung durch altbau plus e.V. oder die Umsetzung des Citymanagements laufen in der Innenstadt bereits erfolgreich. Zuletzt wurde durch das Citymanagement in einem verwaltungsweiten Steuerungsprozess mit der Taskforce Innenstadt das Augenmerk auf die Großkölnstraße gelegt und ein kooperativer Aufwertungsprozess vor Ort an-gestoßen, der auch zahlreiche Verbesserungsmaßnahmen in der Großkölnstraße beinhaltete – hierzu zählen z. B. temporäre Möblierung, Maßnahmen zur Leerstandsbelebung, kulturelle Events und künst-lerische Interventionen aus dem Bereich Streetart. Der integrierte Zukunftsprozess „Innenstadtmorgen“ ist unter Federführung der Oberbürgermeisterin im Jahr 2022 gestartet, das im Fachbereich der Oberbürgermeisterin verortete Team Innenstadtentwicklung/ Citymanagement ist eine wichtige Säule bei der Umsetzung des Prozesses. Ziel ist es u.a., zusammen mit der Stadtgesellschaft sowie Vertreter*innen aus den Bereichen Hochschule, Wirtschaft, Politik oder der Verwaltung, Leitlinien und Zukunftsbilder für die Aachener Innenstadt zu entwickeln, auf die man sich gemeinschaftlich verständigt hat und die für die weitere Entwicklung der Aachener Innenstadt Orientierung geben sollen.
Im Rahmen des Innenstadtkonzeptes 2022 und auch bezogen auf das jährliche Gesamtfördervolumen der Stadt Aachen bildet der Umbau des Theaterplatzes in den Antragsjahren 2022 (STEP 2023), 2023 (STEP 2024) und auch darüber hinaus den Schwerpunkt.
Nach gemeinsamen Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) in den letzten Jahren wird das Innenstadtkonzept 2022 perspektivisch in den nächsten Jahren auslaufen. Der Theaterplatz inklusive Theaterstraße bis Borngasse und Kapuzinergraben soll in diesem Rahmen gefördert und umgesetzt werden und bildet dabei das große Abschlussprojekt des ISK 2022. Geplant ist eine Überführung des bestehenden Innenstadtkonzeptes 2022 in eine Fokussierung und inhaltliche Neuausrichtung auf die östliche Innenstadt. (s.a. Abschnitt D Zusammenfassung und Ausblick)
Weitere Informationen zu den Projekten des Innenstadtkonzeptes unter www.aachen.de/innenstadt
Weitere Informationen zum Prozess Innenstadtmorgen unter www.innenstadt-morgen.de
2. ISEK Beverau (Initiative ergreifen, Aktive Zentren)
Auf Grundlage des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Beverau wurde mit Beschluss des Rats der Stadt Aachen vom 24.08.2022 die Festlegung des Stadtumbaugebietes Beverau, gemäß §171b BauGB beschlossen (s.a. Vorlagen-Nr. FB 61/0446/WP18).
Beim öffentlichen Dialogtag Beverau am 29. Oktober 2022 wurden den Bürger*innen im Rahmen eines Quartierspaziergangs die Planungen zur Maßnahmengestaltung vorgestellt. Dabei wurden gezielt Orte angelaufen, die im weiteren Verlauf des Stadtentwicklungsprozesses aufgewertet bzw. umgestaltet werden sollen. Die verschiedenen Maßnahmen wurden von jeweiligen Fachleuten der zuständigen Fachbereiche der Stadt Aachen vorgestellt. Rückfragen der Teilnehmenden konnten beantwortet und Anregungen entgegengenommen werden.
Der Planungsprozess zur Erschließung des Bebauungsplan-Gebiets Branderhof sowie zum Ausbau der Nebenanlagen Am Römerhof wurde 2022 konkretisiert. Mit der Regionetz GmbH sind Abstim-mungen zur Entwässerung erfolgt. Ein Bodengutachten für den von Kanal- und Straßenbauarbeiten betroffenen Bereich wurde in Auftrag gegeben. Die Fertigstellung der Ausführungsplanung wird noch in diesem Jahr erwartet. Im Anschluss des Satzungsbeschlusses im September 2023 folgt eine Bürgerinformationsveranstaltung. Baubeginn ist planmäßig in 2024. Nach Satzungsbeschluss – geplant im September 2023 – folgt eine Bürger*innen-Informationsveranstaltung zu den Tiefbaumaßnahmen, Baubeginn ist planmäßig in 2024.
In Abstimmung mit der Planung zur Erschließungsstraße wurde die Gestaltung eines Quartiersplatzes am Gut Branderhof als eigene Teilmaßnahme im September 2022 (für das Programmjahr 2023) zur Städtebauförderung beantragt. Der Quartiersplatz ist der Dreh- und Angelpunkt für die Interaktion der Öffentlichkeit in der Schnittstelle zum Quartierszentrum Gut Branderhof. Im Zuge des Planungs¬fort-schrittes des Bebauungsplanes wurde die Baukörperstellung der Baugruppen und die öffentliche Erschließung gegenüber dem Planungsstand zum Förderantrag angepasst. Hieraus ergibt sich eine neue Straßenführung und ein anderer Umgang mit der das Gelände stark prägenden Topografie.
Der Baustart des Kernprojektes - die Umgestaltung des ehemaligen Reiterhofes „Gut Branderhof“ in ein Nachbarschafts- und Begegnungszentrum - steht kurz bevor. Der Spatenstich ist für den 23.06.2023 terminiert.
Maßnahmen aus der 2. Förderstufe (angemeldet in 2022 für das Programmjahr 2023) befinden sich aktuell in der Vorbereitung. Im Oktober 2023 startet die Beratungskampagne von altbauplus mit einem Beratungsangebot in den Räumlichkeiten der ehemaligen Sparkassen-Filiale in der Erzbergerallee. Mit der Eröffnung des Quartiersbüros mitten im Fördergebiet können die Anwohner*innen der Beverau eine ihren individuellen Bedarfen angepasste Beratungsleistung in Anspruch nehmen und sich über Fördermöglichkeiten in den Bereichen Energieeinsparung durch Modernisierung von Bestandsbauten sowie Barrierefreiheit informieren.
Die Maßnahme des Beteiligungsmoduls zur Qualifizierung des Innovationsstandortes „generationen-gerechte Beverau“ wird aktuell inhaltlich ausgearbeitet. Im fachbereichsübergreifenden Austausch mit Expert*innen aus den Bereichen der Statistik und Mobilität wird eine Befragung zum Thema „Lebens-phasenorientiertes sozialräumliches Verhalten in der Beverau“ vorbereitet. Kooperationen mit der Hochschule oder weiteren Externen werden geprüft.
Auf die Anmeldung der verkehrlichen Maßnahmen wurde verzichtet, um das Volumen der Städte-bauförderung in der Gesamtschau aller Fördergebiete vertretbar zu halten. Die verkehrlichen Maß-nahmen werden jedoch außerhalb des Förderzeitraums des ISEK Beverau nach politischer Prioritätenliste abgearbeitet.
Aktuell wird die Anmeldung zur 3. Förderstufe vorbereitet. Dabei stehen die Umgestaltung der Spiel-plätze am Forster und Branderhofer Weg sowie die Wegeverbindung im Gillesbachtal im Fokus. Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Beverau wird zudem ein Verfügungsfonds angemeldet und für die Laufzeit ab 2024 beworben. Mit Unterstützung der Ressourcen aus der Öffentlichkeitsarbeits-Kampagne und der Aktiven Beteiligung (2. Förderstufe) werden Produkte zur Öffentlichkeitsarbeit sowie Beteiligungsformate zu den Einzelmaßnahmen der 2. und 3. Förderstufe vorbereitet. Konkrete Formate und Produkte zur altbauplus-Beratungskampagne werden zeitnah ausgearbeitet und bereits dieses Jahr um- bzw. eingesetzt.
3. Haaren (Stadtumbau West)
Für die drei Kernprojekte der Städtebauförderung „Rund um St. Germanus“, „Park am alten Friedhof“ und Wurm- und Haarbachauen wurden im zurückliegenden Jahr 2022 die Planungen weiter ausgearbeitet bzw. weitere wichtige Meilensteine bis zum jetzigen Zeitpunkt erreicht. So konnte beispielsweise im Rahmen des Vergabeprozesses die Beauftragung eines Bauunternehmens für den Umbau des Kirchenumfeldes St. Germanus erfolgreich abgeschlossen werden. Ein Beginn der Umbauarbeiten steht somit in naher Zukunft bevor. Von da an wird es ca. ein Jahr dauern, bis das Kirchenumfeld als hochwertiger öffentlicher Raum den Haarener*innen zur Verfügung steht.
Ein großer Erfolg des vergangenen Jahres ist die Realisierung des 1. Bauabschnittes im Park am alten Friedhof. Mit dem Neubau des großflächigen Kinder(-wasser-)spielplatzes wurde in Haaren ein neuer Magnet für Kinder verschiedener Altersklassen geschaffen, dessen Beliebtheit sich über die Bezirksgrenzen hinweg erstreckt. Zusätzlich konnte der nord-östliche Parkeingang vollständig neu gestaltet werden. Hier wird man nun durch farbenfrohe Pflanzbeete, hochwertige Flächen für den Aufenthalt sowie Fitnessangebote empfangen. Auch profitierte die Parkanlage in diesem Zuge von einem neu angelegten Fußweg. Für den Sommer 2023 ist zudem die Realisierung des 2. Bauabschnitts geplant. In diesem Zuge werden diverse Sport- und Fitnessangebote in der Parkanlage sowie eine großzügige, befestigte Multifunktionsfläche beispielsweise für den Aufenthalt sowie Feierlichkeiten realisiert.
Neben den genannten Umgestaltungen im Park wurde zudem der Platz am Denkmal im 1. Quartal 2022 erfolgreich umgebaut.
Die Planungen zu den Wurm- und Haarbachauen sowie zum Tuchmacherweg befinden sich aktuell durch das Büro 3PLUS im Stadium der Ausführungsplanung. Ein Ausführungsbeschluss konnte vor Kurzem eingeholt werden. Der Umbaustart ist für Ende 2023 eingeplant und erstreckt sich inkl. aller Baumpflanzungen bis Ende 2024.
Zusätzlich wurden 2022 vier weitere wichtige Projekte zur Städtebauförderung angemeldet: Hierzu gehören drei kleiner Platzflächen, die für den bezirklichen Fußverkehr sowie die stadträumliche Wahrnehmung entlang der Alt-Haarener Str. eine wichtige Bedeutung haben. Dabei handelt es sich um den Eingang am Tuchmacherweg (wird räumlich und inhaltlich als Baustein der Wurm-/Haarbachauen-Planung verstanden), den Platz an der Friedenstraße sowie den Platz am alten Kloster. Zusätzlich zu den genannten Planungsaufgaben wurde auch ein Antrag zur Umsetzung eines bezirklichen Verfügungsfonds gestellt. Mit einer Bewilligung der Städtebaufördermittel für alle vier Projekte wird im 3. Quartal 2023 gerechnet.
Für das Jahr 2023 ist die Anmeldung zweier Projekte geplant: Konkret geht es um den Ortseingang Kaninsberg sowie den Durchgang Kirchweg (gegenüber der Kirche St. Germanus an der Alt-Haarener Straße). Hierbei handelt es sich um die letzte Förderstufe des ISEK Haaren.
Weitere Informationen zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren
4. Aachen-Nord (Soziale Stadt)
Im Dezember 2021 endete das Förderprogramm „Soziale Stadt Aachen-Nord“. Der Abschluss des Förderprogramms konnte mit dem ganzen Stadtteil mit einem bunten Programm rund um das DEPOT und im LuFo-Park am 04.09.2021 unter dem Motto „Im Norden geht die Sonne auf“ gefeiert werden.
Innerhalb des verbleibenden Durchführungszeitraumes bis Ende 2023 sollten noch vier laufende Projekte abgeschlossen werden. Es handelt sich um die Umgestaltung des Europaplatzes, die Um-setzung der geplanten Baumaßnahmen in der Tal- und Scheibenstraße, die Aufwertung der Sport- und Freizeitflächen zwischen der Schule KGS Feldstraße und dem Abenteuerspielplatz „Zum Kirsch-bäumchen“ sowie die Umsetzung von geplanten geförderten Maßnahmen des Premiumfußwegs zur Wurm.
Aus unterschiedlichen Gründen ist es zu Verzögerungen gekommen, sodass bei der Bezirksregierung eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis Ende 2024 beantragt wurde. Die Bewilligung steht noch aus. Insgesamt wird dann bis Ende 2024 ein Gesamtvolumen von rund 23 Millionen Euro in zahlreiche Maßnahmen und Projekte investiert worden sein.
Das Stadtteilbüro im DEPOT wurde als städtisches Quartiersmanagement in den FB 56 überführt und ist weiterhin eine wichtige zentrale Anlaufstelle für Bewohner*innen, Akteur*innen und Institutionen aus dem ganzen Stadtteil. Auch mit der Überführung des DEPOTs vom Kulturbetrieb in den FB 56 konnte das DEPOT in seiner Funktion als soziokulturelles Zentrum gemäß dem Konzept aus dem Förderantrag für die Zukunft weiter gestärkt werden.
Die Stadt Aachen wird auch im Anschluss an den Durchführungszeitraum mit unterschiedlichen Fachbereichen weiterhin schwerpunktmäßig in Aachen-Nord in den zuvor benannten Bereichen tätig bleiben.
Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord
Informationen des Stadtteilbüros auch mit aktuellen Informationen zu den Projekten unter www.facebook.com/aachennord
5. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Die Rahmenplanung Brand mit vier bewilligten Förderstufen gilt fördertechnisch als „ausbewilligt“. Es werden im Kontext der Rahmenplanung Brand und der Städtebauförderung keine weiteren Maßnahmen zur Förderung angemeldet.
Das Impulsprojekt „Marktplatz Brand“ und flankierende Maßnahmen wie der Bau der neuen Turnhalle an der Marktschule und das Stadtbezirksmarketing Brand wurden bereits bis 2017 erfolgreich umgesetzt und am Tag der Städtebauförderung am 10.5.2017 präsentiert und mit den Bürger*innen gefeiert.
Bewilligt, aber noch nicht abgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
- Für den denkmalgerechten Umbau der alten Turnhalle zur Aula der katholischen Grundschule wurden Fördergelder für förderfähige Kosten i.H.v. 1,34 Mio. € zu 80% bewilligt. Die Fertig-stellung wird im April 2023 vollzogen: die Innutzungnahme (mit Schlüsselübergabe an die Schule) findet am 29.04.2023 statt.
- Pocketpark Brander Feld mit Teilen der Vennbahntrasse: Die Maßnahme ist derzeit in Planung und verwaltungsinterner Abstimmung. Die politische Beratung erfolgt voraussichtlich im August 2023, die Umsetzung ist ab 2024 geplant.
Sobald diese Projekte umgesetzt sind, wird das Fördergebiet Brand abgeschlossen werden.
Weitere Informationen unter www.aachen.de/brand
C. Weitergehende Förderaufrufe im Bereich Städtebauförderung in 2022:
Über die regulären Programme der Städtebauförderung hinaus wurde 2022 das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen – 3. Programmaufruf 2021 veröffentlicht (durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen / MHKBD NRW).
Der Stadt Aachen wurden im Rahmen des 3. Förderaufrufes Fördermittel Höhe von 0,36 Mio. Euro für die folgenden Projekte bewilligt:
- Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“
- Zentrenmanagement und Einzelhandelsimmobilien - Kommunale Personalkosten
- Zentrenmanagement und Innenstadt – Verfügungsfonds
- Schaffung von Innenstadtqualitäten
Darüber hinaus gelang es der Stadt Aachen mit der Projektskizze „grün-blaues Band“ Fördermittel in Höhe von 1.966.410 Euro über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ einzuwerben. Das abschließende formale Antragsverfahren läuft im Jahr 2023. Das Ziel ist es mit den Mitteln bis Ende 2026 Klappergasse und Rennbahn umzugestalten, so dass das Paubachwasser, Grün, Spiel- und Aufenthaltselemente den jetzigen verkehrsgeprägten Raum zu einem attraktiven, klimaangepassten Aufenthaltsort für alle machen. Seitens des Fördergeldgebers wurde eine Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende 2026 angekündigt.
Die Umgestaltung ist der erste Schritt in der Umsetzung des Bachgerinnes von Klappergasse bis zum Grabenring. Weitere Fördermittel sollen in den nächsten Jahren über geeignete Förderprogramme für die weiteren Straßenabschnitte eingeworben werden (s.a. Vorlagen-Nr. FB61/0515/WP18 „Bachoffen-legung in der Innenstadt – hier: Variantenuntersuchung Gerinneführung Paubach vom Fischmarkt bis Theaterplatz/ Kapuzinergraben“ und Nr. FB61/0645/WP18 „Das grün-blaue Band – vom Verkehrsraum zum Lebensraum“ Begrünung, Bachoffenlegung und Spielpunkt in Klappergasse und Rennbahn – Planungsbeschluss“).
D. Zusammenfassung und Ausblick
Die Städtebauförderprojekte in Aachen weisen weiterhin eine große Dynamik auf, da sich zur Zeit fünf Programmgebiete gleichzeitig in der Förderung befinden. Dies erfordert einen hohen Einsatz bei allen Beteiligten in der Politik, bei den Akteur*innen und in der Verwaltung. Die Stadtverwaltung schafft dabei insbesondere bei komplexen Projekten (derzeit vor allem in der Innenstadt – vgl. Altstadtquartier Büchel, Theaterplatz, Kurstandort Burtscheid) geeignete Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit mit privaten Investierenden und der Stadtgesellschaft. Die Städtebauförderung ist auch weiterhin die zentrale und verlässlich Möglichkeit, umfangreiche städtebauliche Maßnahmen durch die Stadt in festgelegten Stadtteilen zu realisieren. Gleichzeitig ermöglichen weitere Förderaufrufe und Sonderprogramme zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte, insbesondere im Kontext von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten.
Die Stadt Aachen hat mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen sehr verlässlichen Partner, der Planungssicherheit für die Städtebauförderung so weit wie möglich gewährt und gute Lösungen für die komplexen Förderthemen ermöglicht. Aufbauend auf Abstimmungsgesprächen mit dem MHKBD und der Bezirksregierung in den letzten Jahren wurde im Juni 2022 ein Gespräch mit der Bezirksregierung geführt, um den weiteren Weg für erforderliche neue Schwerpunktsetzungen zu bereiten und abzustimmen.
Die Gebiete Aachen-Nord, Beverau, Brand und Haaren sollen zügig zu einem Abschluss geführt werden, um mittelfristig durch Konzentration auf weniger Gebiete eine größere Wirkung erzielen zu können. Die Stadt strebt an, Brand in 2023/24 und Aachen-Nord in 2024 (siehe Hinweis in Teil C. zu Aachen-Nord auf laufenden Antrag auf Verlängerung bis 2024) abgeschlossen zu haben. In Haaren sollen im Jahr 2025 die letzten noch ausstehende Teilprojekte baulich umgesetzt werden.
Entsprechend der politischen Beratung zum Jahresbericht Städtebauförderung 2020 (Vorlage-Nr. FB 61/0085/WP18) sollen für die Bereiche
• Östliche Innenstadt sowie
• Forst / Schönforst / Driescher Hof
neue Integrierte Stadtentwicklungskonzepte als Grundlage für die Anmeldung zur Städtebauförderung erarbeitet werden.
Östliche Innenstadt
In der Innenstadt soll in den nächsten Jahren der Fokus auf die östliche Innenstadt gelegt werden. Der sich fortsetzende Strukturwandel in diesem Bereich erfordert eine Auseinandersetzung mit einem neuen Fokusbereich und einer Konzentration von Maßnahmen. Zu diesem Zweck wird angestrebt, das Innenstadtkonzept 2022 in den Jahren 2025 bis 2027 abzuschließen und in ein neues Programmgebiet zu überführen, das den Bereich der östlichen Innenstadt umfasst.
Für die östliche Innenstadt wurde am 04.11.2021 im Planungsausschuss der Beschluss zu vorberei-ten¬den Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB gefasst (Vorlagen-Nr. FB 61/0248/WP18). Es handelt sich hierbei um das besondere Städtebaurecht.
Das besondere Städtebaurecht ist für besondere Aufgaben vorgesehen, die allein mit den Mitteln des allgemeinen Städtebaurechts nicht zu bewältigen sind.
Sein Grundprinzip ist konzentriertes Fördern und Fordern über einen begrenzten Zeitraum. Es bildet somit einerseits die Kulisse für Städtebaufördermittel und ermöglicht andererseits der Kommune, über diesen begrenzten Zeitraum stärker auf privates Eigentum Einfluss zu nehmen.
Das besondere Städtebaurecht kann nicht beliebig eingesetzt werden. Seine Erforderlichkeit für den Erhalt von Städtebaufördermitteln einerseits und die erweiterten hoheitlichen Befugnisse andererseits ist im Rahmen „Vorbereitender Untersuchungen“ nach § 141 BauGB nachzuweisen.
Am Anfang dieser vorbereitenden Untersuchungen steht ein „Sanierungsverdacht“, also die begründete Annahme, dass städtebauliche Missstände vorliegen, ein besonderer Aufwertungsbedarf besteht, sich ein unerwünschter Abwärtstrend ankündigt oder Bereiche neue Funktionen und Aufgaben im städtischen Gefüge übernehmen sollen. Im Regelfall ist dies eine Vielzahl von einzelnen Verdachtsmomenten, denen in einem sinnvoll abgegrenzten Untersuchungsgebiet nachgegangen wird.
Am Ende der vorbereitenden Untersuchungen stehen – zusammengefasst in einem Abschlussbericht – die Dokumentation der städtebaulichen Missstände, eine Empfehlung, ob und in welchem Maß die Instrumente des besonderen Städtebaurechts eingesetzt werden sollen, sowie ggf. der Vorschlag über eine entsprechende Sanierungssatzung.
Die Entwicklungsziele und wesentlichen Sanierungsverdachtsmomente wurden in der o.g. Vorlage zum Beschluss einer VU unter den folgenden Überschriften zusammengefasst:
• Bestehendes Sanierungsrecht, Innenstadtkonzept 2022
• Handel und Gewerbe – eine lebendige Innenstadt erhalten und stärken!
• Umwelt und Klima – Klimaschutz und Klimawandelfolgen stärker berücksichtigen!
• Mobilität – die östliche Innenstadt als Stadteingang und Mobilitätsknoten neu justieren!
• Wohnen – den Wohnstandort Innenstadt qualifizieren und stärken
• Soziales, Sicherheit und Ordnung – aus einer integrierten Betrachtung heraus ein gemeinschaftliches Vorgehen erarbeiten!
• Bildung, Ausbildung und Kultur – anstehende Veränderungen antizipieren!
• Öffentlicher Raum und Stadtgestalt – Aufwertungen fortsetzen, Neue Impulse aufnehmen!
• Immobilien und Baubestand – nachhaltig in Haus und Quartier investieren!
Mit der Erarbeitung dieser Ziele beginnt die Stadt Aachen nicht bei null. Einige Ziele können bereits aus dem bestehenden Innenstadtkonzept 2022 abgeleitet und weiterentwickelt werden. Andere Ziele haben sich neu entwickelt oder sind stärker in den Vordergrund getreten, z.B. durch reale Entwicklungen, vertiefte Ausarbeitung fachlicher Themen oder durch politische Beschlüsse.
Eine Sanierungsmaßnahme und ihre vorbereitenden Untersuchungen sind immer als umfassende, integrierte Gemeinschaftsaufgabe angelegt. Dazu zählt auch die Zusammenarbeit zwischen den Teilen der Verwaltung, die zu verschiedensten Themen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bereits an der fachlichen Erarbeitung von Zielen oder ihrer Umsetzung beteiligt sind.
Ein Auftrag zur externen Begleitung des umfangreichen Prozesses wurde im September 2022 an die steg NRW aus Dortmund vergeben. Neben der rechtlichen Erarbeitung vorbereitender Untersuchungen umfasst der Auftrag auch einen dialogorientierten Prozess (Konzeption der Formate, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Kommunikationsprozesses mit Beteiligung der Fachverwaltung, Politik und den verschiedenen öffentlichen/ externen Zielgruppen).
Durch den aktiven Dialog mit der Stadtgesellschaft und die Einbindung wichtiger Stakeholder*innen, Eigentümer*innen und Schlüsselakteur*innen werden in Vorbereitung auf den Gestaltungs- und Umbauprozess der kommenden Jahre Chancen und Ziele der Transformation der östlichen Innenstadt gemeinsam diskutiert, erarbeitet und vermittelt. Die Verwaltung und das Team um die steg NRW arbeiten verstärkt seit Beginn 2023 gemeinsam daran, die positiven Kräfte im Untersuchungsbereich aktiv zu adressieren und zu aktivieren.
Meilensteine und nächste Schritte der vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB
Die vorbereitenden Untersuchungen sollen bis zum Sommer 2024 abgeschlossen werden. In einem Abschlussbericht wird beurteilt und empfohlen, was sinnvolle (rechtliche) Schritte für die Entwicklung einer zukunftsfesten östlichen Innenstadt sind. Bis dahin sind die folgenden Schritte vorgesehen:
• 1./2. Quartal 2023: Bestandsaufahme und -analyse sowie Auftakt öffentlicher Dialog
• 2./3. Quartal 2023: Erarbeitung von Sanierungszielen
• 4. Quartal 2023: Erarbeitung des Handlungsprogramms, Klärung der Mitwirkungsbereitschaft
• 1./2. Quartal 2024: Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen
Im Jahr 2022 wurde die intensive Zusammenarbeit mit dem Citymanagement fortgeführt und eine Verzahnung der unterschiedlichen Prozesse zur Innenstadtentwicklung weiter vorangebracht. Im Rahmen des Zukunftsprozesses „Innenstadtmorgen“ (Federführung bei FB 01, vgl. Sachstands-bericht Innenstadtentwicklung – Vorlage-Nr. FB 01/0161/WP18) wurden verwaltungsinterne Gremien etabliert (Steuerungskreis und Taskforce) und die Ausschreibung für eine externe Begleitung zur Initiierung und Umsetzung eines integrierten, dialogorientierten und aktivierenden Innenstadtprozess durchgeführt. Mit der Beauftragung eines externen Büros, Urban Catalysts, in 2022 wurde der „Zukunftsprozess Innenstadtmorgen“ parallel zu den vorbereitenden Untersuchungen in der östlichen Innenstadt begonnen. Im August dieses Jahrs soll in diesem Rahmen ein „MorgenFestival“ stattfinden, das als Kommunikationsplattform für eine Vielzahl von Aktivitäten und Projekten in der Innenstadt dienen soll – so auch beispielsweise für die Vermittlung vorläufiger Entwicklungsziele im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen für die östliche Innenstadt.
Forst / Schönforst / Driescher Hof
Mit Beschluss des Planungsausschusses vom 15.04.2021 hat die Politik die Verwaltung beauftragt, die Anmeldung des Betrachtungsraumes Forst als ein neues Fördergebiet zur Städtebau¬förderung vorzubereiten, da dort in der Gesamtschau der Stadt ein besonders hoher Handlungsbedarf besteht. Unter Federführung des Fachbereichs Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur sowie in enger Zusammenarbeit u.a. mit den Fachbereichen 56, 52 und 45 hat die Fachverwaltung eine inten¬sive Bestandsanalyse durchgeführt. Mit der Erarbeitung des ISEK als Grundlage für die Beantragung der Städtebaufördermittel wurde Ende des Jahres 2022 das Büro plan-lokal aus Dortmund beauftragt. Ziel ist, die Aufstellung des ISEK bis zur Sommerpause 2024 abzuschließen und auf dieser Grundlage den Gesamtantrag für die Aufnahme des neuen Städtebaufördergebietes in das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ im Jahr 2024 einzureichen.
Als Ergebnis der Bestandsanalyse und Gesprächen mit Schlüsselakteur*innen kann der Betrach-tungsraum Forst, welcher sich ausgehend vom Bahnhof Rothe Erde beidseitig entlang der Trierer Straße bis zur Autobahn 44 erstreckt, in sechs Teilräume gegliedert werden: Unterforst, Altforst, Schön¬forst, Forster Linde, Obere Trierer Straße und Driescher Hof. Der Betrachtungsraum ist insge¬samt sehr heterogen, die Teilräume weisen unterschiedliche Gegebenheiten und Bedarfe auf.
Neben der räumlichen Aufteilung des Gebietes gehen aus der Bestandsanalyse des Weiteren erste Handlungsfelder hervor, die im ISEK betrachtet werden sollen:
• Gemeinschaft und Demokratie
• Wohnen und Wohnumfeld
• Mobilität
• Öffentlicher Raum, Grün- und Freiräume
• Gesundheit, Sport und Bewegung
• Klimaschutz und -anpassung
• Lokale Ökonomie
• Bildung und Kultur
• Prozessgestaltung, Quartiersmanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
Mit einem Akteur*innenworkshop sowie einer öffentlichen Auftaktveranstaltung ist der ISEK-Prozess im Frühjahr 2023 in groß angelegte Beteiligungsformate für die Akteur*innen und Bewohner*innen aus Forst gestartet. Über die Erarbeitung des ISEK hinweg werden mit dem Büro plan-lokal zahlreiche weitere Formate geplant, um die unterschiedlichen Zielgruppen am Prozess zu beteiligen. Des Weite¬ren wurde im April eine Lenkungsgruppe, bestehend aus Akteur*innen, Vertreter*innen der Politik sowie beratenden Mitgliedern der Verwaltung, gegründet. Die Lenkungsgruppe wird den Erarbeitungsprozess des ISEK sowie die dann anstehende Programmlaufzeit begleiten.
Im weiteren Planungs- und Beteiligungsprozess soll eine Fokussierung auf Schwerpunkte in den jeweiligen Handlungsfeldern sowie eine Konkretisierung der Maßnahmen in den Teilräumen erfolgen.
Fazit
Mit den beiden neuen Fördergebieten „Östliche Innenstadt“ und „Forst / Schönforst / Driescher Hof“ und den gleichzeitig zum Abschluss zu führenden fünf bestehenden Fördergebieten ist weiterhin eine große Kraftanstrengung verbunden, es wird aber ein Grundstein für dringend erforderliche Prozesse der Stadterneuerung gelegt. Mit Blick auf die neuen Fördergebiete wird die Verwaltung die bevorstehenden Änderungen beim Prozess der Städtebauförderung intensiv verfolgen. Um belastbare Zeithorizonte erarbeiten zu können, wird die Verwaltung den engen Austausch mit der Bezirksregierung Köln weiter fortsetzen.
Die Verwaltung empfiehlt, sich wie in der Vorlage beschrieben, auf den Weg zu begeben und die Ressourcen entsprechend einzusetzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
68,3 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
73,4 kB
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