Entscheidungsvorlage - FB 45/0370/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Namensänderung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, der Namensänderung von städt. Gemeinschaftsgrundschule Michaelsbergstraße in städt. Gemeinschaftsgrundschule Malmedyer Straße zuzustimmen.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Namensänderung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, der Namensänderung von städt. Gemeinschaftsgrundschule Michaelsbergstraße in städt. Gemeinschaftsgrundschule Malmedyer Straße zuzustimmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Namensänderung zur Kenntnis. Er beschließt, der Namensänderung von städt. Gemeinschaftsgrundschule Michaelsbergstraße in städt. Gemeinschaftsgrundschule Malmedyer Straße zuzustimmen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Ausgangslage

 

Zum Schuljahr 2024/2025 wird die städt. Gemeinschaftsgrundschule Michaelsbergstraße aus dem derzeitigen Schulgebäude in der Michaelsbergstraße 14, 52066 Aachen, in das Schulgebäude der jetzigen GHS Burtscheid in der Malmedyer Straße 12, 52066 Aachen, ziehen.

 

Die GHS Burtscheid wird zum Schuljahr 2023/2024 auslaufend geschlossen. Mit Beschluss vom 13.12.2022 wurde entschieden, dass das Schulgebäude, entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe, für die GGS Michaelsbergstraße umgebaut wird. Der Abschluss dieser Baumaßnahme und der Umzug der Grundschule ist für die Sommerferien 2024 vorgesehen.

 

Die Aachener Grundschulen, so auch die GGS Michaelsbergstraße, sind nach den Straßen des jeweiligen Schulstandortes oder nach dem Stadtteil, sofern es nur eine Stadtteilschule gibt, benannt. Aufgrund des künftigen Umzugs der Schule wäre der Name städt. GGS Michaelsbergstraße nicht mehr passend, sodass seitens der Schule eine neue Namensgebung angestrebt wird.

 

Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger und die Schulform angibt. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.

 

Da das Gebäude der jetzigen GHS Burtscheid an die Eckenberger Straße, Berdoletstraße sowie an die Malmedyer Straße grenzt, kämen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich drei Optionen für die Namensgebung der Grundschule in Betracht. Seitens der Schulleitung wird die Variante städtische Gemeinschaftsgrundschule Malmedyer Straße favorisiert. Für diese Namensgebung spricht aus Sicht der Verwaltung die Anschrift des Schulgebäudes (Malmedyer Straße 12) sowie die Tatsache, dass der neue Zugang zur Schule von der Malmedyer Straße aus erfolgen wird und nach der derzeitigen Planung des beauftragten Architekturbüros an dieser Fassadenseite der Name der Schule grafisch dargestellt werden soll.

 

2. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt vor, das bisherige Prinzip der Namensgebung der Aachener Grundschulen beizubehalten und der Umbenennung der städt. GGS Michaelsbergstraße zu dem Zeitpunkt des Umzuges (nach derzeitigem Stand zu Beginn des Schuljahres 2024/2025) in städt. GGS Malmedyer Straße zuzustimmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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