Entscheidungsvorlage - FB 61/0669/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachstandsbericht

In seiner Sitzung am 10.10.2019 hat der Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  •              Sicherung des Westparks als Grünfläche
  •              Weitestgehende Freihaltung des Parks von Bebauung
  •              Errichtung eines maximal zweigeschossigen Neubaus auf dem gleichen Grundstück in aufgelockerter, untergliederter Form für eine viergruppige Kita und AWO-Geschäftsstelle an der Gartenstraße
  •              Schließen des Blockrandes an der Lochnerstraße Ecke Gartenstraße durch mehrgeschossige Wohnbebauung mit Prüfung der Integration eines Kindergartens in diesen Baukörper
  •              Berücksichtigung der klimatischen Funktion des Westparks

die Aufstellung des Bebauungsplanes – Westpark / Gartenstraße – (A 294) beschlossen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte zuvor den Empfehlungsbeschluss gefasst. (FB 61/1269/WP17)

 

In seiner Sitzung am 10.02.2022 hat der Planungsausschuss mit der Programmberatung die Verwaltung beauftragt, für den Bereich der östlichen Hälfte des Westparks sowie das Grundstück Lochnerstraße 60 einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten und beschlossen, dass hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Maßgaben, die aufgrund der Coronaschutzverordnung getroffen werden, durchgeführt werden soll. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich dem in ihrer Sitzung am 09.03.2022 angeschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt vom 04.10.2022 - 04.11.2022 durch eine Ausstellung der Planung, die Anhörungsveranstaltung wurde durch die Bereitstellung einer vertonten Präsentation ersetzt. Im Beteiligungszeitraum wurden von sechs Bürgerinnen und Bürger sowie sieben Behörden Eingaben bzw. Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

 

Ausschnitt aus dem GIS

Das Bebauungsplanverfahren ruht derzeit.

Hintergrund: Das städtische Grundstück Lochnerstraße 60 soll mit einem Wohngebäude bebaut werden; in der Vorlage zur Programmberatung ist das beabsichtigte Vorgehen ausführlich beschrieben worden. Auf die Kita Lochnerstraße 60 kann aber erst dann verzichtet werden, wenn die geplante Kita in der Franzstraße errichtet und bezugsfertig ist. Spätestens wenn für die Kita in der Franzstraße ein Bauantrag gestellt wird, soll der Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1008 vorbereitet werden.

Bis zur Fertigstellung der Kita Franzstraße und Vorbereitung des Grundstückes Lochnerstraße 60 für eine neue Bebauung ist dann noch ausreichend Zeit, das Planverfahren und die Konzeptvergabe für das Grundstück abzuschließen.

 

Bearbeitungsstand Kita Franzstraße: Der Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Büro kadawittfeldarchitektur (Siegerentwurf Wettbewerb) ist kurz vor dem Abschluss. Anschließend werden nach entsprechenden Vergabeverfahren die Fachplaner beauftragt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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