Entscheidungsvorlage - AVV/0076/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten, AVV-Job-Ticket Solidarmodell - Berücksichtigung Deutschland-Jobticket und Deutschlandticket
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Zweckverbandsversammlung am 29.03.2023 wurde die Bitte an die AVV-Geschäftsführung herangetragen, zeitnah ein Modell zu konzipieren, welches die Möglichkeit beinhaltet, dass Arbeitgeber unter bestehenden Solidarverträgen zum AVV-Job-Ticket auch das Deutschlandticket abnehmen können.
Auf Basis dieser Arbeitsaufträge wurde unter den Partnern ein Konzept zur zeitnahen Umsetzung abgestimmt, welches im Nachfolgenden beschrieben wird.
Die Berücksichtigung von Deutschland-Jobtickets und Deutschlandtickets im AVV-Job-Ticket-Solidarmodell ist als wichtiger Bestandteil zu betrachten, um Abwanderungen von bestehenden solidarischen AVV-Job-Tickets zu vermeiden und Job-Ticket-Kunden und damit auch die finanziellen Mittel im regionalen System zu halten.
Ziel soll es sein, dass Arbeitgebern im Rahmen des AVV-Job-Ticket Solidarmodells die Möglichkeit gegeben wird, anstelle eines AVV-Job-Tickets ein Deutschlandticket (gem. Anlage 16 AVV-Tarifbestimmungen) oder ein Deutschland-Jobticket (gem. Anlage 18 AVV-Tarifbestimmungen) zu beziehen. Die verpflichtende solidarische Abnahmemenge wird um die jeweilige Anzahl der über den Arbeitgeber abgenommenen Deutschlandtickets bzw. Deutschland-Jobtickets verringert. Hierzu bedarf es entsprechender separater vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und den vertragsschließenden Verkehrsunternehmen.
Die sich aus der Anpassung ergebenden Ergänzungen in den AVV-Tarifbestimmungen sind der Vorlage 1.3 Anpassung in den AVV-Tarifbestimmungen sowie deren Anlage 1 zu entnehmen.
Die Berücksichtigung von Deutschland-Jobtickets und Deutschlandtickets beim AVV-Job-Ticket Solidarmodell wird, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommenden Verbandsversammlung, zeitnah zur Genehmigung bei der Bezirksregierung durch die Verbundgesellschaft eingereicht, so dass eine vertriebliche Umsetzung erfolgen kann.