Entscheidungsvorlage - AVV/0078/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

stimmt der Beendigung des Piloten Job-Ticket Split zum 31.12.2023 zu.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachstand

Das AVV-Job-Ticket Split wurde zum 01.01.2021 zunächst als 2-jähriges Pilotprojekt, ergänzend zu dem solidarischen AVV-Job-Ticket eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt konnten einige Unternehmen, trotz Corona-Pandemie, zum Abschluss eines Job-Tickets Split gewonnen werden.

 

Mit Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 wird für Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen, einen Vertrag für ein Deutschland-Jobticket abzuschließen und das Deutschlandticket fakultativ zu beziehen. Bei einer Zuzahlung von mindestens 25 % seitens des Arbeitgebers wird ein zusätzlicher Rabatt in Höhe von 5 % gewährt. Somit liegt der Abnahmepreis für Angestellte derzeit bei maximal 34,30 Euro.

 

Bewertung für das Job-Ticket Split

Aufgrund des rein fakultativen Ansatzes des Deutschland-Jobtickets hebelt dieses das AVV-Job-Ticket Split, welches einen solidarisch zu leistenden Sockelbetrag vorsieht, aus. Begründet in der Attraktivität des Deutschland-Jobtickets ist davon auszugehen, dass das AVV-Job-Ticket Split keine neuen Abnehmer finden wird, da interessierte Arbeitgeber einen Vertragsabschluss für ein Deutschland-Jobticket aufgrund der rein fakultativen Betrachtung und dadurch bestehenden Preisersparnis priorisieren werden. Die bis dato gewonnen Job-Ticket Split Kunden haben zwischenzeitlich ihre Verträge gekündigt bzw. in ein Deutschland-Jobticket umgewandelt.

 

Empfehlung

Begründet in der Einführung des Deutschland-Jobtickets zum 01.05.2023 wird empfohlen, die befristete Pilotphase des AVV-Job-Tickets Split zum 31.12.2023 auslaufen zu lassen und das AVV-Job-Ticket Split nicht in das AVV-Regeltarifsortiment zu übernehmen.

 

 

 

Loading...