Entscheidungsvorlage - AVV/0080/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten, NRW-Tarif, Zusatznutzen NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bundesseitig ist mit der Einführung des Deutschlandtickets auch die Schaffung von bundesweit gültigen Zusatztickets angedacht. Ein Umsetzungszeitpunkt ist jedoch derzeit noch nicht absehbar. Um den Kunden in NRW bis zur Schaffung einer bundesweiten Lösung entsprechende Angebote machen zu können, wurde den regionalen Gremien in der Sitzung des Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW (LAK Nahverkehr NRW) am 28.03.2023 empfohlen, das NRWupgradeFahrrad und das NRWupgrade1.Klasse zum 01.07.2023 im NRW-Tarif mit den nachfolgend beschriebenen Merkmalen einzuführen.
Fahrradticket
Zum 01.07.2023 soll ein Zusatzticket für die Fahrradnutzung in Verbindung mit allen Abonnements in NRW (inkl. Deutschlandticket) eingeführt werden. Das Ticket wird als monatlich kündbares Abonnement innerhalb des NRW-Tarifs zu einem Preis von 39 Euro angeboten. Die vertriebliche Umsetzung erfolgt analog zum Deutschlandticket.
1. Klasse
Zum 01.07.2023 soll ein Zusatzticket für die Nutzung der 1. Klasse in Verbindung mit allen Abonnements in NRW, die zum Übergang in die 1. Klasse berechtigen (inkl. Deutschlandticket) eingeführt werden. Das Ticket wird als monatlich kündbares Abonnement innerhalb des NRW-Tarifs zu einem Preis von 69 Euro angeboten. Die vertriebliche Umsetzung erfolgt analog zum Deutschlandticket.
Das Konzept der Tickets sieht somit wie folgt aus:
Namen | NRWupgradeFahrrad NRWupgrade1.Klasse |
Preis | 39 Euro - NRWupgradeFahrrad 69 Euro - NRWupgrade1.Klasse |
Geltungsbereich | = Pauschalpreistickets des NRW-Tarifs, mit Ausnahme der Strecken in Rheinland-Pfalz. Dort sind nur die KBS 460 und 462 inkludiert |
Berechtigtenkreis | Inhaber eines Deutschlandtickets Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife |
Übertragbarkeit | Nicht gegeben |
Ticketart | Monatlich kündbares Abo |
Ausgabemedium | Analog zum Deutschlandticket: Handyticket, eTicket als Chipkarte, digital kontrollierbares Papierticket (mit Barcode) |
Mit der Einführung gehen Anpassungen an den NRW-Tarifbestimmungen (Anlage 1) zum 01.07.2023 einher.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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