Kenntnisnahme - AVV/0081/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
e-Tarif AVV / NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.06.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
eezy Monatsdeckel
Um die Attraktivität des eTarifs auch nach Einführung des Deutschlandtickets zu sichern bzw. zu erhöhen, wurde in der Sondersitzung des Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW am 27.02.2023 die Einführung eines 49-Euro-Monatsdeckels für eezy.nrw beschlossen. Die Anwendung des 49-Euro-Monatsdeckels greift zur Einführung des Deutschlandtickets am 01.05.2023. Da von Landesseite eine Förderung bis Ende 2023 zugesagt wurde, kommt der Monatsdeckel zunächst befristet bis Ende des Jahres 2023 zur Anwendung. Mit Blick auf die weiteren Entwicklungen zum Deutschlandticket soll eine Diskussion und Neubewertung im dritten Gremienblock der NRW-Gremien erfolgen. Im Rahmen der Sitzung des Zweckverband AVV am 29.03.2023 wurde die Umsetzung unter den zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen ebenfalls beschlossen.
In den Deckel fließen verbundinterne Fahrten genauso wie NRW-Fahrten ein. Regionale Varianten des Monatsdeckels sind zum Startzeitpunkt nicht vorgesehen, um die Umsetzung zum 01.05.2023 aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu gefährden.
Sachstand kommunale Subventionierung
Bereits in vergangenen Sitzungen des AVV-Beirates wurde berichtet, dass mit Einführung des eezy-Tarifes zum 01.12.2021 im AVV die Möglichkeit angeboten wird, auf kommunaler Ebene eine Subventionierung von eezy-Fahrten bei gleichzeitiger kommunaler Finanzierung vorzunehmen.
Der geplante Start der kommunalen Subventionierung in Baesweiler konnte planmäßig zum 01.01.2023 umgesetzt werden. Seitdem wird von Seiten der Stadt der Grundpreis (aktuell: 1,30 Euro pro Fahrt) bei Fahrten mit eezy avv innerhalb der Stadt Baesweiler übernommen.
Die Stadt Herzogenrath hat sich für die Variante der Übernahme des Arbeitspreises durch die Kommune entschieden. Aufgrund noch ausstehender Formalitäten auf Seiten der Stadt Herzogenrath und der sich daran anschließenden technischen Umsetzung ist mit einer Einführung nicht vor dem 01.09.2023 zu rechnen.