Kenntnisnahme - FB 45/0373/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita-Kompass – Sachstandsbericht und Ausblick
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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23.05.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In Anlehnung an den zuletzt Mitte 2022 vorgelegten Sachstandsbericht zum „Kita-Kompass“ (s. hierzu Vorlage vom 07.06.2022, Vorlagen-Nr.: FB45/0245/WP18) werden die seither erfolgten Entwicklungsschritte und Umsetzungen des Rollout-Prozesses dargelegt. Nach Produktivsetzung des „Kita-Kompass“ zum 15.12.2021 in drei Pilot-KiTas (An der Rahemühle, Franz-Wallraff-Straße und Johanniterstraße) konnten ab Mitte des Jahres 2022 bis Frühjahr 2023 bereits 11 weitere Einrichtungen (Alfons-Gerson-Straße, Bergstraße, Eibenweg, Falkenberg, Kronenberg, Lindenstraße, Mariabrunnstraße, Parkstraße, Philipp-Neri-Weg 11, Reumontstraße (M) und Wiesental) an die Nutzung der Anwendung angebunden werden. Weitere fünf Einrichtungen durchlaufen gerade die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen und werden ebenfalls zeitnah vollumfänglich angebunden sein.
Die Akzeptanz der Anwendung ist hoch: Insgesamt werden aktuell (Stand: 16.03.2023) die Daten von mehr als 800 Kindern von knapp über 200 Kita-Mitarbeitenden mit dem „Kita-Kompass“ verwaltet. Fast 700 Sorgeberechtigte nutzen die Anwendung in den bereits angeschlossenen Einrichtungen.
Auch die Rückmeldung hinsichtlich der Funktionen des „Kita-Kompass“ sind sehr positiv.
Seitens des Kita-Personals wird insbesondere die erleichterte Kommunikation in die Elternschaft geschätzt. Aktuelle Informationen können mit dem „Kita-Kompass“ nicht nur mit weniger Aufwand erstellt, sondern auch wesentlich schneller an die Eltern weitergeleitet werden. Gerade wenn kurzfristig Informationen an die Eltern herausgegeben werden müssen, z.B. bei der Ankündigung von Streiks, ist dies eine wesentliche Arbeitserleichterung. Auch die Möglichkeit, Eltern an anstehende Termine (wie z.B. Schließtage) zu erinnern, wird von allen Nutzer*innen sehr geschätzt. Außerdem berichten die KiTas von einer Entspannung der Kommunikation durch den Austausch von Kurznachrichten: zeit- und ortsunabhängig können organisatorische Themen über die App kommuniziert sowie Abwesenheiten der Kinder gemeldet werden. Daneben stellt der „Kita-Kompass“ einen zusätzlichen Kommunikationskanal für die Nutzer*innen dar, wenn die telefonische Erreichbarkeit nicht ganztägig gewährleistet ist. Der „Kita-Kompass“ schafft nicht nur mehr Transparenz nach außen, sondern durch die Einbindung des gesamten pädagogischen Personals auch mehr Transparenz nach innen, was u.a. Vertretungsaufgaben erleichtert. Auch regt das Betreuungsmodul die Eltern merklich dazu an, gegenseitig mehr Betreuung zu übernehmen, was weniger Mehrarbeit für das KiTa-Personal bedeutet, wenn Kinder nicht rechtzeitig abgeholt werden können.
Seitens der Elternschaft werden insbesondere folgende Vorteile der Nutzung der App hervorgehoben: Die Kommunikation sei nicht nur schneller und unkomplizierter, sondern es wird vor allem auch von einer höheren Barrierefreiheit berichtet. Gerade für Familien, deren Muttersprache nicht deutsch ist, senkt der „Kita-Kompass“ die Hemmschwelle zum Kontakt mit der Kita, weil die geschriebene Sprache oftmals leichter zugänglich ist als die gesprochene. Außerdem werde die Organisation des Familienalltags merklich erleichtert, da notwendige Informationen und Termine über die App immer abrufbar seien. Geschätzt wird von den Nutzer*innen auch die Anzeige von Sport- und Bildungsangeboten, welche sozialraumübergreifend in der App transparent gemacht werden.
- Finanzierung
Die Kosten für das IT-Projekt „Rollout des Kita-Kompass“ von 2022-2024 belaufen sich auf schätzungsweise 440.000 Euro und sind im Budget des zentralen IT-Management etatisiert.
- Weiterentwicklung der App
Diejenigen Einrichtungen, die den „Kita-Kompass“ nutzen, werden im Sinne der stetigen Verbesserung der Anwendung regelmäßig zu ihren Erfahrungen mit der Anwendung befragt. Das ist vor allem auch wichtig, da es sich bei der Mitarbeitenden- und Elternschaft der KiTas unter städtischer Trägerschaft um eine sehr heterogene Gruppe handelt, deren Bedürfnisse möglichst umfassend mit dem „Kita-Kompass“ abgedeckt werden sollen. Der „Kita-Kompass“ wird daher stetig weiterentwickelt und verbessert.
- Ausblick
Wenngleich aufgrund der weiterhin angespannten Personalsituation in den KiTas die erste Phase des Rollouts etwas länger gedauert hat als geplant, sollen im laufenden Jahr 14 weitere Einrichtungen an die Nutzung des „Kita-Kompass“ angeschlossen werden bzw. mit den ersten Installationsarbeiten in den Einrichtungen begonnen werden.
Die übrigen 23 KiTas sind für die dritte Phase des Rollouts vorgesehen, welcher ab 2024 starten soll.
Da der „Kita-Kompass“ Zugriff auf das Internet benötigt, um störungsfrei zu funktionieren, werden in den nächsten Wochen in den betreffenden KiTas Signalmessungen durchgeführt. Sollten alle 14 Einrichtungen über ein ausreichend stabiles Mobilfunksignal verfügen, kann der Zugang zum Mobilfunknetz mit wenig Aufwand über die Ausstattung der iPads mit Simkarten erfolgen. So sind neben der Montage der Wandhalterungen in den Gruppenräumen vorerst keine größeren Umbaumaßnahmen erforderlich. In zwei der Einrichtungen, die im Rahmen der ersten Rollout-Phase an den „Kita-Kompass“ angeschlossen wurden, wird aktuell WLAN für die Nutzung des „Kita-Kompass“ eingerichtet, da dort die störungsfreie Funktion der Anwendung über das Mobilfunknetz nicht ausreichend gewährleistet war.
Nachdem die Rahmenbedingungen abgestimmt und der Haushalt der Stadt Aachen freigegeben wurde, wird wie im vergangenen Jahr unter Einbeziehung der jeweiligen KiTas im nächsten Schritt ein konkreter Zeitplan für den Rollout ausgearbeitet und die notwendige Hardware bestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |