Kenntnisnahme - FB 45/0375/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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|
|
23.05.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und Finanzen für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2023 dar.
- Die bisherige Entwicklung im Jahr 2023
- Leistungen - Anlage 1a
Die Anlage 1a beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE/EGH für die ersten vier Monate im Jahr 2023.
Die Leistungen für den klassischen Bereich und für den der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) werden differenziert.
Ergänzend hierzu werden die Jahre 2021 und 2022 zum direkten Vergleich aufgeführt.
Berichtsjahr | Gesamt | Klassischer Bereich | UMA |
2021 | 2495 | 2150 | 345 |
2022 | 2549 | 2166 | 383 |
2023 | 2607 | 2142 | 465 |
Im ambulanten Bereich der HzE/Eingliederungshilfe sind die Leistungen insgesamt konstant.
Im direkten Vergleich der herangezogenen Jahre ist weiterhin ein deutlicher Aufwuchs von Leistungen (insgesamt 242) im Rahmen der Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII zu beobachten, die eher im jugendlichen Alter eingesetzt werden.
Die Anzahl der Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII reduziert sich in den Vergleichsjahren insgesamt kontinuierlich (von 272 Leistungen in 2021 auf 248 Leistungen in 2023).
Hierbei ist zu beobachten, dass die Anzahl der UMA-Pflegeverhältnisse (Verwandschaftspflege) sich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt hat.
Die Anzahl der UMA in Betreuung einer Mutter-Kind Einrichtung gem. § 19 SGB VIII hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 8 auf 17 Leistungen mehr als verdoppelt.
Zudem ist weiter ein leichter, aber kontinuierlicher Aufwuchs der ambulanten Eingliederungshilfe in diesem Bereich festzustellen.
Die Leistungen gem. § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe haben sich im Vergleich leicht reduziert. Allerdings ist weiterhin ein hohes Aufkommen an Anträgen zu beobachten.
Während ein Aufwuchs von Inobhutnahmen bei den UMA zu beobachten ist, findet eine Reduzierung der Inobhutnahmen im klassischen Bereich statt.
Besonders erwähnenswert ist die Anzahl der vorläufigen Inobhutnahmen der UMA gem. 42a SGB VIII. Im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2022 im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der ankommenden jungen Menschen fast verdreifacht.
1.2 Ausgaben - Anlage 1b
Die getätigten Ausgaben für das Jahr 2023 wurden am 02.05.2023 aus SAP erhoben.
Der Haushaltsansatz für 2023 inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden beträgt insgesamt 64.584.400 Euro.
Nach der aktuell vorliegenden Prognose aus der Fachsoftware LogoData würde nach Stand 02.05.2023 das Haushaltsjahr mit 65.460.000 Euro abgeschlossen werden. Dies würde einen Mehraufwand in Höhe von 875.600 Euro bedeuten.
Hierbei ist zu beachten, dass es sich um eine erste Schätzung auf der Grundlage der ersten vier Monate des Jahres handelt und somit noch nicht bei den finanziellen Auswirkungen bedacht wird.
Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die anstehende Tariferhöhung des Tarifvertrags TvöD in den Berechnungen noch nicht inkludiert ist.
- Maßnahmen
Vor diesem Hintergrund hat die Fachabteilung Jugend des FB 45 eine umgehende Maßnahmenüberprüfung zur eventuellen Regulierung eingeleitet.
In diesem Zusammenhang ist die Einflussnahme bezüglich der ankommenden UMA deutlich eingeschränkt. Ebenso in den Anordnungen zu Hilfeangeboten im Rahmen der familiengerichtlichen Verfahren mit dem Schwerpunkt, den Kinderschutz sicher zu stellen.
- Ausblick
Vor dem Hintergrund der ausführlichen Vorlage für den KJA am 25.04.2023 und den weiteren mündlichen Ausführungen bleibt die Entwicklung in den kommenden drei Monaten abzuwarten.
In der Sitzung wird ergänzend mündlich berichtet. Die Prognose wird in der Sitzung des KJA am 16.08.2023 weiter präzisiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag* | 15.687.600 | 15.687.600 | 47.637.700 | 47.637.700 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand** | 64.584.400 | 64.584.400 | 196.872.700 | 196.872.700 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -48.896.800 | -48.896.800 | -149.235.000 | -149.235.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* siehe Anlage 1b
** siehe Anlage 1b
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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692,9 kB
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2
|
öffentlich
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650,8 kB
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