Kenntnisnahme - FB 45/0375/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und Finanzen für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2023 dar.

 

  1. Die bisherige Entwicklung im Jahr 2023
    1.   Leistungen - Anlage 1a

Die Anlage 1a beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE/EGH für die ersten vier Monate im Jahr 2023.

 

Die Leistungen für den klassischen Bereich und für den der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) werden differenziert.

Ergänzend hierzu werden die Jahre 2021 und 2022 zum direkten Vergleich aufgeführt.

 

Berichtsjahr

Gesamt

Klassischer Bereich

UMA

2021

2495

2150

345

2022

2549

2166

383

2023

2607

2142

465

 

Im ambulanten Bereich der HzE/Eingliederungshilfe sind die Leistungen insgesamt konstant.

 

Im direkten Vergleich der herangezogenen Jahre ist weiterhin ein deutlicher Aufwuchs von Leistungen (insgesamt 242) im Rahmen der Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII zu beobachten, die eher im jugendlichen Alter eingesetzt werden.

 

Die Anzahl der Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII reduziert sich in den Vergleichsjahren insgesamt kontinuierlich (von 272 Leistungen in 2021 auf 248 Leistungen in 2023).

 

Hierbei ist zu beobachten, dass die Anzahl der UMA-Pflegeverhältnisse (Verwandschaftspflege) sich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt hat.

 

Die Anzahl der UMA in Betreuung einer Mutter-Kind Einrichtung gem. § 19 SGB VIII hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 8 auf 17 Leistungen mehr als verdoppelt.

Zudem ist weiter ein leichter, aber kontinuierlicher Aufwuchs der ambulanten Eingliederungshilfe in diesem Bereich festzustellen.

 

Die Leistungen gem. § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe haben sich im Vergleich leicht reduziert. Allerdings ist weiterhin ein hohes Aufkommen an Anträgen zu beobachten.

 

 

Während ein Aufwuchs von Inobhutnahmen bei den UMA zu beobachten ist, findet eine Reduzierung der Inobhutnahmen im klassischen Bereich statt.

 

Besonders erwähnenswert ist die Anzahl der vorläufigen Inobhutnahmen der UMA gem. 42a SGB VIII. Im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2022 im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der ankommenden jungen Menschen fast verdreifacht.

 

1.2     Ausgaben - Anlage 1b       

Die getätigten Ausgaben für das Jahr 2023 wurden am 02.05.2023 aus SAP erhoben.

Der Haushaltsansatz für 2023 inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden beträgt insgesamt 64.584.400 Euro.

Nach der aktuell vorliegenden Prognose aus der Fachsoftware LogoData würde nach Stand 02.05.2023 das Haushaltsjahr mit 65.460.000 Euro abgeschlossen werden. Dies würde einen Mehraufwand in Höhe von 875.600 Euro bedeuten.

Hierbei ist zu beachten, dass es sich um eine erste Schätzung auf der Grundlage der ersten vier Monate des Jahres handelt und somit noch nicht bei den finanziellen Auswirkungen bedacht wird.

 

Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die anstehende Tariferhöhung des Tarifvertrags TvöD in den Berechnungen noch nicht inkludiert ist.

 

  1. Maßnahmen

Vor diesem Hintergrund hat die Fachabteilung Jugend des FB 45 eine umgehende Maßnahmenüberprüfung zur eventuellen Regulierung eingeleitet.

In diesem Zusammenhang ist die Einflussnahme bezüglich der ankommenden UMA deutlich eingeschränkt. Ebenso in den Anordnungen zu Hilfeangeboten im Rahmen der familiengerichtlichen Verfahren mit dem Schwerpunkt, den Kinderschutz sicher zu stellen.

 

  1. Ausblick

Vor dem Hintergrund der ausführlichen Vorlage für den KJA am 25.04.2023 und den weiteren mündlichen Ausführungen bleibt die Entwicklung in den kommenden drei Monaten abzuwarten.

 

In der Sitzung wird ergänzend mündlich berichtet. Die Prognose wird in der Sitzung des KJA am 16.08.2023 weiter präzisiert.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag*

15.687.600

15.687.600

47.637.700

47.637.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

64.584.400

64.584.400

196.872.700

196.872.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-48.896.800

-48.896.800

-149.235.000

-149.235.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

* siehe Anlage 1b

** siehe Anlage 1b


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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