Entscheidungsvorlage - FB 45/0380/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) hier: 7. Änderungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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23.05.2023
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.06.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 06.12.2022 hat der KJA im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 eine Betreuung in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege bei einem Jahreseinkommen von bis zu 54.000 Euro beitragsfrei werden soll. Beiträge für Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 68.000 Euro sollen zukünftig hälftig (vom bisherigen Beitrag) geleistet werden. Der Beschluss sieht eine dauerhafte Absenkung im vg. Sinne bereits ab dem Jahresbeginn 2023 vor. Entsprechend wurden die Erträge im verabschiedeten Haushalt angepasst.
Da eine dauerhafte Entlastung ab dem 01.01.2023 beschlossen wurde, ist eine rückwirkende Änderung der Beitragssatzung erforderlich.
Die Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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263,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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183,3 kB
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