Entscheidungsvorlage - FB 45/0385/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verteilung der Fördermittel in Höhe von 120.000 €/Jahr für besonders belastete Grundschulen auf Grundlage der aktuellen Kriterien weiterzuführen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung in 2025/2026 eine Überprüfung und ggfs. Neubewertung der Kriterien vorzunehmen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Zuletzt wurde in 2021 eine Überprüfung der Kriterien zur Verteilung der Fördermittel aus dem Grundschulfonds für besonders belastete Grundschulen vorgenommen. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt anhaltenden Corona-Pandemie zeigte sich, dass die Daten, die als Kriterien für die Verteilung der Mittel herangezogen werden, zu einem Großteil nicht erhoben werden konnten bzw. die Datenlage nicht verlässlich war.

Die Politik ist aus diesem Grund dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Mittel auf Grundlage der in 2017 erhobenen und beschlossenen Kriterien/Daten zu verteilen und eine Neubewertung in 2023 vorzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass in 2023 wieder auf eine gesicherte Datenlage zurückgegriffen werden kann.

Für weiterführende Erläuterungen wird auf die Vorlage verwiesen (FB 45/0111/WP18).

 

  1. Bewertung der aktuellen Situation

 

Die maßgeblichen Kriterien für die Verteilung der Mittel aus dem Grundschulfonds setzen sich aus Daten im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sowie aufbereiteten Datensätzen aus den Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamtes (Sprache und Körperkoordination) zusammen. Für die Auswertungen im Bereich der Schuleingangsuntersuchungen werden die Daten aus einzelnen Jahren in sogenannte „Untersuchungswellen“ zusammengefasst (zuletzt 2015-2019), um eine geeignete und auch datenschutzkonforme Datenlage zu erhalten.

Die Schuleingangsuntersuchungen haben aufgrund der Corona-Pandemie in den Schuljahren 2020/2021 sowie 2021/2022 nur eingeschränkt stattgefunden. Die Datenlage aus diesen Jahren ist demnach nicht vollständig und in der Folge nicht aussagekräftig. Der erste vollständig vorliegende Datensatz ist wieder für das Schuljahr 2022/2023 erhoben worden. Ein einzelner Jahrgang ist jedoch nicht repräsentativ und führt schnell zu Fehlinterpretationen. Die Bildung einer Untersuchungswelle aus den aktuellen sowie den zuletzt vorliegenden Daten erscheint in Kombination mit den „Vor-Corona-Jahren“ nicht sinnvoll, da darüber mögliche Entwicklungen und Tendenzen verfälscht werden könnten.

 

Die aktuelle Datenlage aus dem Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wird ebenfalls als kritisch eingeschätzt. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die parallel laufenden Förderprogramme aus den Jahren 2020 - 2023 „Aufholen nach Corona“ bzw. „Ankommen und Aufholen“, über die den Schulen Mittel zur eigenverantwortlichen Verausgabung zur Verfügung stehen, auf die Antragslage und demnach Bewilligung von Anträgen im Bereich Bildungs- und Teilhabepaket auswirken, da über das Förderprogramm sowohl Leistungen zur Lernförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) als auch die Finanzierung von Ausflügen unkompliziert erfolgen können. Dies könnte in Teilen die Finanzierung über BuT ersetzt haben, so dass aus den Daten in diesem Bereich keine verlässlichen Schlussfolgerungen auf die Anzahl an SuS mit Förderbedarfen gezogen werden können.

 

 

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bisherigen Kriterien/ Datenlage aus 2017 auch in den Folgejahren zur Verteilung der Mittel aus dem Grundschulfonds anzuwenden.

Aktuell wird davon ausgegangen, dass frühestens zum Schuljahr 2025/2026 ein auswertbarer und valider Datensatz aus dem Bereich der Schuleingangsuntersuchungen, der die belastbarsten und aus Sicht der Verwaltung zielführendsten Daten für die Auswahl und Gewichtung zur Verteilung der Mittel an die Grundschulen liefert, vorliegen wird.

Demnach erscheint es sinnvoll, die nächste Überprüfung und ggfs. Neubewertung der Kriterien in 2025/2026 vorzunehmen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 52910000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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