Anhörung - E 42/0091/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


  1. Der Betriebsausschuss Volkshochschule nimmt gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Leopold Levy, Lina Levy geb. Sommer, Liselotte Levy, Walter Levy, Pontwall 2, Norbert André, Thomashofstraße 17 sowie Dagobert Pintus, Zitoni Pintus geb. Oppenheimer, Werner Pintus, Trierer Str. 386, im Auftrag des Kölner Künstlers Gunter Demnig durch den Stadtbetrieb verlegen zu lassen.

 

  1. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Volkshochschule nimmt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 8 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und beschließt, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Leopold Levy, Lina Levy geb. Sommer, Liselotte Levy, Walter Levy, Pontwall 2, Norbert André, Thomashofstraße 17 sowie Dagobert Pintus, Zitoni Pintus geb. Oppenheimer, Werner Pintus, Trierer Str. 386, im Auftrag des Kölner Künstlers Gunter Demnig durch den Stadtbetrieb verlegen zu lassen.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.

Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.

 

Waltraud Felsch sowie die Arbeitsgruppe „Stolpersteine“ Einhard-Gymnasium und Sebastian Levi haben unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag begründet, je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerinnen und Bürger 

-          Leopold Levy, Lina Levy geb. Sommer, Liselotte Levy und Walter Levy am Pontwall 2

durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Die jeweiligen Anträge und Belege sind als Anlagen beigefügt.

 

Weiter hat Jürgen Bartholomy den Antrag gestellt, einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz des Aachener Bürgers

-          Norbert André in der Thomashofstraße 17

durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Die jeweiligen Anträge und Belege sind als Anlagen beigefügt.

 

Darüber hinaus hat Fabian Stähr den Antrag gestellt, drei „Stolpersteine“ vor den letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger

-          Dagobert Pintus, Titoni Pintus geb. Oppenheimer und Werner Pintus in der Trierer Straße 386

durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Die jeweiligen Anträge und Belege sind als Anlagen beigefügt.

 

Die Weiterbearbeitung der Anträge durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“ vorliegen:

-          ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind;

-         Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;

-         „Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;

-         Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an „Wege gegen das Vergessen“, Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;

 

Die Finanzierung der Stolpersteine erfolgt nach diesen Angaben:

1.)    4 Stolpersteine durch das Netzwerk Aachener Schulen gegen Gewalt und Rassismus

2.)    1 Stolperstein durch den Antragstellerrgen Bartholomy

3.)    3 Stolpersteine durch den Antragsteller Fabian Stähr.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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