Kenntnisnahme - FB 11/0130/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Der Antrag der SPD-Fraktion gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:
Der Ersteinstieg über Studierenden- oder Schüler*innenpraktika ist der Stadt Aachen als Arbeitgeberin aus Gründen der Personalgewinnung sowie späteren Personalbindung sehr wichtig. Über diese „Erstkontakte“ werden vermehrt Nachwuchskräfte sowie Fachkräfte gewonnen.

 

Jährlich erhält die Stadt Aachen durchschnittlich 115 Anfragen von Studierenden für ein Pflichtpraktikum im Rahmen des jeweiligen Studiums. Es erfolgen Anfragen aus den Studiengängen soziale Arbeit, Bauingenieurwesen, Rettungsingenieurwesen, Gesellschaftswissenschaften, Geographie, Rechtswissenschaften etc.. Diese Praktika sind im Studium pflichtig und oftmals bestehen mit den Hochschulen bereits Verträge, in denen ein Vergütungsanspruch ausgeschlossen wird. 

 

Bei den Schüler*innenpraktika gehen im Schnitt 80 Anfragen von Schüler*innen für ein 14-tägiges von der Schule vorgeschriebenes Praktikum im Ausbildungsbereich ein.

 

Das Interesse an Praktikumsplätzen und an der Stadt Aachen als Ausbildungsbehörde sowie Arbeitgeberin ist ungebrochen gegeben. Es zeigt sich eine deutlich höhere Nachfrage in Relation zu den möglichen Angeboten an zur Verfügung stehenden Praktikumsplätzen. Infolge der erheblich gestiegenen Anzahl der Nachwuchskräfte in den Ausbildungsberufen sowie den dualen Studiengängen bei der Stadt Aachen wird das Angebot von Praktikumsplätzen immer schwieriger. Es zeigt sich eine natürliche Begrenzung durch die zeitlichen sowie räumlichen Kapazitäten in den Fachdienststellen neben einer zunehmenden Zahl zu betreuender Nachwuchskräfte und einzuarbeitender neuer Mitarbeitenden.

Zugesagt werden können jährlich 60 Studierendenpraktika (Dauer ca. 4 Monate) und 50 Schüler*innenpraktika (Dauer ca. 2 Wochen).

 

Mit vorliegendem Ratsantrag wird darum gebeten, den Menschen, die bei der Stadt Aachen ein Pflichtpraktikum im Studium und für den Schulbereich absolvieren, ein angemessenes Entgelt für ihre Tätigkeit zu bezahlen.

 

Die Studierenden erhalten über die Praktika einen Einblick in das Berufsbild und können sich als „Lernende“ in der Praxis erste Erfahrungen aneignen und die dazu notwendigen Arbeitsmittel etc. nutzen. Im Gegenzug profitiert die Stadt Aachen von dem theoretischen Grundwissen des Studiums, neuer Ideen / Methoden sowie Unterstützung der Studierenden in der Praxis, beispielsweise in Projekten etc.. Die Schüler*innenpraktika dienen eher einer ersten Ausbildungsorientierung, bedeuten aber für die sehr engagierten Betreuer*innen in den Fachdienststellen zusätzlichen Aufwand und arbeitstechnisch betrachtet keine Entlastung.

 

Bezogen auf die Studierendenpraktika ist die Zahlung einer Vergütung als Anerkennung durchaus nachvollziehbar. Wie bereits über die Ratsanfrage ausgetauscht, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung. Das sieht weder das MiloG noch der Tarifvertrag für Praktikant*innen vor.

 

Würde auf freiwilliger Basis eine Vergütung gezahlt, würde die Umsetzung nicht nur das Bereitstellen von zusätzlichen Haushaltsmitteln erfordern, sondern auch zusätzliche personelle Ressourcen. Mit Auszahlung einer Vergütung wäre in jedem Fall der Verwaltungsprozessablauf einer Einstellung mit einer Dauer von ca. 3 Stunden pro Fall verbunden. Bei im Schnitt 100 Zusagen für Studierenden- und Schüler*innenpraktika pro Jahr bedeutet dies umgerechnet 0,2 VZÄ, die mit den derzeit bestehenden  Ressourcen des 11/230 nicht ohne weiteres aufgefangen werden können.

 

Würde man alleine jedes Studierendenpraktikum mit 500 Euro pauschal vergüten, müssten zudem bei ca. 60 Fällen pro Jahr zusätzliche Haushaltsmittel von 30.000 Euro bereitgestellt werden.

 

Das Angebot einer Vergütung würde die aktuell hohe Nachfrage - die bereits jetzt schon schwer zu bedienen ist - sicherlich weiter steigern. Eine Steigerung des Angebots von Praktikumsplätzen ist aus den vorbeschriebenen Gründen nicht realistisch umsetzbar. Dies würde im Ergebnis zu vermehrten Absagen führen, die für das Image der Stadt Aachen in der Außenwirkung nicht positiv wirken.

 

Aktuell wurde die Problematik der Vergütung von Schüler- und Studierendenpraktika auch im Ausbildungsleiter*innenaustausch von 20 größeren Städten und Kommunen - darunter Kommunen wie Hamm, Hagen, Dortmund, Leverkusen und Münster - behandelt.

Einzig die Stadt Münster vergütet seit einem Jahr Studierenden- und Schüler*innenpraktika. Diese Maßnahme war dort verbunden mit der Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln (500 Euro pro Praktikum) und zusätzlichen personellen Ressourcen für die Umsetzung und Bearbeitung.

 

Durch die gute Einbindung der Praktikant*innen in der Praxis über die Fachdienststellen, die Möglichkeit der Vernetzung, das Kennenlernen der Aufgaben und Tätigkeiten, Nutzung der Ressourcen der Verwaltung in Form von Daten und Lernmitteln etc. erfahren die Studierenden einen sehr guten Einblick in das Berufsbild, eine intensive Einbindung, Betreuung und Wertschätzung. Im Austausch mit den städtischen Fachbereichen bestätigt sich die Erfahrung, dass eine intensive Betreuung und Einbindung mit der Option eines späteren Einstiegs bei der Stadt Aachen nach Abschluss des Studiums deutlich im Fokus der Praktikant*innen/Studierenden steht.

 

Insofern empfiehlt die Verwaltung von einer Vergütung abzusehen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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