Entscheidungsvorlage - FB 61/0640/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Försterstraße - Umgestaltung nach Regionetz MaßnahmeBereitstellung überplanmäßiger Mittel und Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez.III FB61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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24.05.2023
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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01.06.2023
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.06.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i.H.v. 310.000,- € durch den Rat im Haushaltsjahr 2023, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage der Pläne 2020_013_L1 und RQ1 zu fassen.
Sie empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 310.000,- € bei PSP-Element 5-120102-000-12000-300-1 „Försterstraße“ im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst, vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i.H.v. 310.000 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2023, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage der Pläne 2020_013_L1 und RQ1.
Er empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 310.000,- € bei PSP-Element 5-120102-000-12000-300-1 „Försterstraße“ im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 310.000 € bei PSP-Element 5-120102-000-12000-300-1 „Försterstraße“ im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.
Der Rat beschließt, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 310.000 € bei PSP-Element 5-120102-000-12000-300-1 „Försterstraße“ bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Mit dem Planungsbeschluss vom 30.04.2020 beauftragte der Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Försterstraße nach Abschluss der Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen durch die Regionetz.
Die Bürger*inneninformationsveranstaltung wurde am 17.01.2023 als Live-Stream über den YouTube-Kanal der Stadt Aachen durchgeführt. Eine Zusammenfassung der Anregungen der Bürger*innen wird in dieser Vorlage dargestellt.
2. Planung
Die Försterstraße liegt im Norden des Stadtbezirks Aachen-Mitte südlich des Lousbergs und ist eine Querverbindung zum Wanderweg am Lousberg. Ebenso ist sie Bestandteil des Premiumfußwege-Konzepts der Stadt Aachen und erfüllt somit eine wichtige Funktion für den Fußverkehr.
Heutige Situation
Die Försterstraße ist eine im Trennprinzip ausgebaute Haupterschließungsstraße mit einer geringen Verkehrsbelastung und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt 4,30 bis 5,00 m. Das Parken erfolgt zurzeit beidseitig aufgeschultert auf dem Gehweg. Dadurch verbleiben nutzbare Gehwegbreiten von 0,94 m bis 1,90 m auf der östlichen und 1,53 m bis 1,97 m auf der westlichen Straßenseite.
Ausführungsplanung Försterstraße
Die Planung sieht ebenfalls einen Ausbau im Separationsprinzip vor. Die Straße wird weiterhin in beide Richtungen befahrbar sein, wobei die Fahrgassenbreite von 3,50 m lediglich für den Einrichtungsverkehr ausreicht. Zur Sicherstellung der rettungstechnischen Erschließung sind alle 20,00 m Aufstellflächen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 5,50 m vorgesehen (Feuerwehraufstellflächen). Diese Aufstellflächen dienen zugleich als Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr. In den Einmündungsbereichen Nizzaallee und Lousbergstraße wird die Fahrbahnbreite 4,75 m betragen, um dort den Pkw-Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
Die Gehwege stehen ausschließlich zur Nutzung durch die Fußgänger*innen zur Verfügung. Der östliche Gehweg wird eine Breite von 2,30 m bis 2,50 m aufweisen und damit den Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen ermöglichen. Um möglichst viele Parkplätze im öffentlichen Raum zu erhalten, wird sich der östliche Gehweg ab der Grünanlage auf ca. 1,56 m bis zur Nizzaallee verschmälern. Diese Breite ist für den Einbau von taktilen Leitelementen noch knapp ausreichend. Diese Anpassung zu Gunsten des Erhalts von Parkplätzen ist möglich, da für Fußgänger*innen alternativ ein ca. 3,50 m breiter Weg ohne Treppen durch die Grünanlage zur Verfügung steht. Zum Schutz der bestehenden Grünstruktur kann der Gehweg nicht in die Grünanlage verbreitert werden. Bereits heute ragen die Baumkronen über den vorhandenen Gehweg. Eine Gehwegverbreiterung in den Grünbereich würde daher zur Schädigung des Wurzelwerkes führen und ist deswegen nicht möglich. Der südliche Gehweg misst 1,90 m oder mehr.
Überquerungsstellen Nizzaallee
In der Nizzaallee ist die bauliche Anlegung von zwei Überquerungsstellen vorgesehen, die jeweils eine barrierefreie Überquerung der Nizzaallee ermöglichen und die Zuwegung zu den Wanderwegen zum Lousberg vereinfachen.
Der Ausführungsbeschluss zur östlichen Überquerungsstelle wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 04.03.2020 gefasst, konnte jedoch bisher aufgrund des Baustellenverkehrs eines Hochbauvorhabens an dieser Stelle nicht umgesetzt werden. Die Umsetzung soll im Rahmen der Umgestaltung der Försterstraße erfolgen. Zudem soll eine weitere Überquerungsstelle 20 m in westlicher Richtung, als Zuwegung zur Treppenanlage, die ebenfalls zum Wanderweg Lousberg führt, hergestellt werden.
Zur Freihaltung der Sichtverhältnisse an den Überquerungsstellen werden in den angrenzenden Längsparkstreifen jeweils Fahrradbügel auf Fahrbahnniveau aufgestellt.
Ruhender Verkehr
Zurzeit stehen in der Försterstraße, die in der Bewohnerparkzone „N“ liegt, insgesamt 71 Pkw Parkplätze zur Verfügung. Das Parken in der Försterstraße soll zukünftig am Fahrbahnrand auf den mit Markierungen gekennzeichneten Parkplätzen erfolgen. Zugunsten der Einplanung von Feuerwehraufstellflächen, mehrerer Baumstandorte und der vorgezogenen Gehwegbereiche werden insgesamt 17 Parkplätze entfallen, sodass nach dem Umbau noch 54 Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen werden. Zwei dieser Parkplätze werden als E-Ladeparkplätze mit entsprechender Ladeinfrastruktur vor Haus Nr. 2 angelegt.
3. Baumbilanz und Ökologie
In Fahrtrichtung Nizzaallee werden am Fahrbahnrand insgesamt vier neue Baumstandorte hergestellt, die mit schmalkronigen Zierkirschen bepflanzt werden sollen und zu einer Flächenentsiegelung von 27,80 m² führen. Die im Einmündungsbereich Lousbergstraße vorhandenen zwei Bäume sollen erhalten und deren Baumbeete vergrößert werden, was zu einer Entsiegelung von ca. 6,30 m² führen wird. Durch die Anlegung der Überquerungsstellen in der Nizzaallee wird sich eine Flächenversiegelung von rd. 15,00 m² ergeben, sodass sich im gesamten Planbereich insgesamt - im Vergleich zur heutigen Situation - eine Flächenentsiegelung von ca. 19,00 m² ergeben wird.
4. Barrierefreiheit
Die Maßnahmen sind nach den aktuell gültigen Ausbaustandards zur Barrierefreiheit in Aachen geplant. Sollten sich diese Standards vor dem Ausbau ggf. noch ändern, wird die Planung u.U. aktualisiert. Die Überquerungsstellen an der Nizzaallee haben eine Breite von 3,00 m und werden als ungesicherte, getrennte Überquerungsstellen ausgebaut.
Die Maßnahme ist am 27.02.2023 der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt worden. Es gab keine Einwände.
5. Ausbauelemente und Ausstattung
Für die Oberfläche wird Standardmaterial verwendet, das den Anforderungen der technischen Regelwerke entspricht und das sich bereits an mehreren anderen Stellen im Aachener Stadtgebiet bewährt hat.
Fahrbahn (RStO 12, Tafel 1, Zeile1, BK 1.8)
4 cm Asphaltdeckschicht 16 cm Asphalttragschicht 35 cm Frostschutzschicht 0/45
___________________________________ 55cm Gesamtstärke | Gehweg (RSTO 12, Tafel 6, Zeile1)
8 cm Betonplatten 30/30, grau 3-5 cm Brechsand /Splitt 0/5 15 cm hydr.geb.Tragschicht 13 cm Frostschutzschicht 0/45 ___________________________________ 40 cm Gesamtstärke |
|
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Zufahrt 1 (RSTO 12, Tafel 3, Zeile 1, BK 0.3)
8 cm Betonsteinpflaster 10/20 grau 3-5 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm hydr.geb.Tragschicht 18 cm Frostschutzschicht 0/45 ___________________________________ 45 cm Gesamtstärke | Zufahrt 2 (RSTO 12, Tafel 3, Zeile 1, BK 0.3)
10 cm Betonsteinpflaster 10/20 grau 3-5 cm Brechsand/Splitt 0/5 20 cm hydr.geb.Tragschicht 31 cm Frostschutzschicht 0/45 _________________________________ 55 cm Gesamtstärke
|
Bodenindikatoren für den barrierefreien Ausbau
8 cm Rippenplatte 30x30, anthrazit / weiß
8 cm Noppenplatte 30x30, anthrazit
Ausstattung
Im Planbereich ist die Aufstellung von insgesamt 28 neuen Fahrradbügeln vorgesehen, sodass 56 neue Abstellplätze für Fahrräder entstehen werden. Zudem werden vor Haus Nr. 16 auf dem Gehweg und auf der Grünfläche zwischen Nizzaallee und Försterstraße jeweils eine dem Premiumfußweg-Konzept entsprechende Sitzbank aufgestellt. Vor Haus Nr. 2 wird eine E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten eingebaut sowie zwei E-Ladeparkplätze markiert. Zukünftig ist eine weitere E-Ladesäule in der Nizzaallee im Bereich der beiden Überquerungsstellen vorgesehen. Der definitive Standort konnte noch nicht festgelegt werden, deshalb wird vorerst auf den Einbau eines Leerrohres verzichtet.
6. Entwässerung
Die Asphaltfahrbahn wird mit Ausnahme der Einmündungsbereiche im Dachprofil hergestellt. Die Einmündungsbereiche zur Nizzaallee und Lousbergstraße werden mit einem einseitigen Gefälle ausgebaut. Die Entwässerung wird, wie bisher, über Straßenabläufe erfolgen. Aufgrund des Längsgefälles in der Försterstraße von ca. 7 % ist zur besseren Aufnahme des Niederschlagswassers der Einsatz von Bergabläufen vorgesehen. Die Anzahl der Straßenabläufe wird sich im Vergleich zum heutigen Zustand nicht erhöhen.
7. Archäologie
Das Plangebiet liegt am Südhang des Bodendenkmals B00002 Neolithisches Bergwerk auf dem Lousberg. Das Auftreten archäologisch relevanter Funde und Befunde der entsprechenden Zeitstellung kann demnach nicht völlig ausgeschlossen werden.
Auf der Basis der derzeit verfügbaren Unterlagen sind jedoch zunächst keine Konflikte mit den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
8. Bürger*inneninformation
Am 17.01.2023 fand die Bürger*inneninformation statt. Eigentümer*innen der anliegenden Liegenschaften sowie Anwohner*innen wurden via Flyer (Postwurf und Verteilung vor Ort) über den Termin informiert. Außerdem wurde auf der Website der Stadt Aachen und per Pressemitteilung auf die Veranstaltung hingewiesen. Die Informationsveranstaltung fand als Live-Übertragung auf dem YouTube-Kanal der Stadt Aachen statt.
Bürger*innen konnten über das Onlinetool „Slido“ Fragen stellen und Anmerkungen einbringen sowie an Umfragen teilnehmen. Zum 28.02.2023 hatte das auf dem YouTube-Kanal weiterhin abrufbare Video 142 Aufrufe.
Insgesamt 13 Personen beteiligten sich an den Umfragen in Slido. Es wurden 14 Fragen gestellt bzw. Anmerkungen abgegeben. Von den Teilnehmer*innen der Umfragen waren mit 46 % größtenteils Personen mit dem Bezug „wohnhaft in der Försterstraße“ vertreten.
Die Teilnehmer*innen nutzen die Försterstraße besonders zu Fuß (92,30 %) und mit dem Fahrrad (84,60 %). 30,80 % sind auch mit dem Pkw auf der Försterstraße unterwegs.
Alle Fragestellungen der Bürger*innen konnten beantwortet werden. Auch im Nachgang werden eingehende Fragestellungen weiterhin von der Verwaltung beantwortet, sofern Kontaktdaten hinterlegt werden.
9. Kosten, Finanzierung und Beitragspflicht
Kosten und Finanzierung
Zur Umsetzung der Maßnahme steht im Haushaltsjahr 2023 unter dem PSP Element 5-120102-000-12000-300-1 „Försterstraße“ aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 ein Ansatz in Höhe von 690.000€ bereit. Hinzu kommen 30.000€ für Beleuchtungsmaßnahmen auf dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-088-2.
Von den investiven Baumitteln ist ein Teil von 9.853,56 € bereits für zwingend erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen verwendet worden, so dass noch 680.146,44€ € zur Verfügung bleiben.
Die bisherige Budgetplanung basierte auf einer Kostenschätzung aus September 2019. Eine jüngst aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung überarbeitete Kostenschätzung hat investive Baukosten von rd. 1.000.000 € für den Ausbau der Försterstraße ergeben.
Die Mehrkosten i.H.v. rd. 310.000 € zur Umsetzung der Baumaßnahme müssen durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden.
Die Deckung des zusätzlichen Bedarfs soll aus PSP-Element 5-120102-000-07300-300-1 „Salierallee“ erfolgen, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht bzw. nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Anliegerbeiträge
Der Ausbau der Försterstraße löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Die Einstufung der Straße erfolgt als Haupterschließungsstraße. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Angabe zur Beitragshöhe gemacht werden, da diese abhängig von den tatsächlichen Kosten ist. Derzeit können für nach § 8 KAG NRW beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen bis zum 31.12.2026 durch die Kommunen Landesfördermittel beantragt werden. Hiernach würde sich derzeit eine 100%ige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Genehmigung des Antrags ergeben. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ob die derzeitig befristet geltende Förderregelung durch das Land verlängert wird, steht noch aus.
10. Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung des Ausführungsbeschlusses und Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel erfolgt unmittelbar die Vorbereitung der Vergabe. Die Umsetzung der Maßnahme kann ab Beendigung der Regionetz Maßnahme, die voraussichtlich im September 2023 abgeschlossen sein wird, beginnen.
Für die Umgestaltung der Försterstraße wird mit einer Bauzeit von acht Monaten gerechnet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
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5-120102-000-12000-300-1 Försterstraße | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 690.000,00* | 1.000.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 690.000,00* | 1.000.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 310.000,00 |
|
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden
| |||||
4-120102-088-2 Försterstraße | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 70.000 | 70.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 100.000 | 100.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2022
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
| x |
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
| x |
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Die Maßnahme wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, weil der Umbau der Försterstraße die Pflanzung von vier Bäumen vorsieht. Dadurch wird im Vergleich zum Bestand weniger Fläche versiegelt sein. Die durch den Bau entstehenden zusätzlichen CO2-Emissionen können durch die Begrünung der Straße langfristig kompensiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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588 kB
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2
|
(wie Dokument)
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419,3 kB
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