Entscheidungsvorlage - FB 20/0168/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stiftung Elisabethspitalfonds: Gut Haarener Hof - Einbau einer neuen HeizungsanlageAußerplanmäßige Mittelbereitstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 20/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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06.06.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Heizungsanlage auf dem Gut Haarener Hof ist defekt und muss dringend ersetzt werden. Derzeit wird der Gutshof mit einer Ölheizung beheizt.
Vor der Entscheidung für die Art der neuen Heizungsanlage wurden durch einen Fachplaner verschiedene Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern verglichen, z.B. Wärmepumpe, Brennstoffzelle, Pelletheizung, Öl-Brennwertkessen in Kombination mit Solarthermie.
Der Gutshof weist für die regenerativen Heizungsalternativen nicht die erforderliche energetische Isolierung der Gebäudehülle auf und die benötigten Heizungsleistungen werden nicht erreicht.
Der Fachplaner empfiehlt daher unter Abwägung von Kosten und Nutzen sowie der ökologischen Bilanz den Einbau einer neuen Ölbrennwertheizung in Kombination mit einem Warmwasserspeicher sowie einer Brauchwasser-Wärmepumpe.
Nach Durchführung einer energetischen Sanierung des Gutshofes kann die neue Ölheizung als Hybrid-Anlage mit Luftwärmepumpe weiter betrieben werden.
Die Kosten für den Einbau einer Ölheizung sowie einer Brauchwasser-Wärmepumpe betragen insgesamt ca. 25.000 €
Investive Mittel für die Erneuerung der Heizungsanlage wurden im Haushalt 2023 nicht eingeplant und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Gemäß dem Pachtvertrag muss sich der Pächter zur Hälfte an den Kosten beteiligen, so dass die Kosten zur Hälfte durch Mehrerträge gedeckt sind. Der Restbetrag in Höhe von ca. 12.500 € kann über eine Entnahme aus der freien Rücklage abgedeckt werden, in der zum 31.12.2022 ca. 460.000 € zur Verfügung stehen. Es sind somit ausreichend Mittel vorhanden, um den Betrag in Höhe von 12.500 € bereitzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 12.500 € | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 12.500 € | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 12.500 € | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Eine Deckung im laufenden Haushaltsjahr ist nicht vollständig möglich, so dass eine Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von 12.500 € erforderlich ist.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |