Entscheidungsvorlage - FB 20/0168/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss stimmt einer Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von 12.500 € zum Einbau einer neuen Heizungsanlage auf dem Gut Haarener Hof zu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Heizungsanlage auf dem Gut Haarener Hof ist defekt und muss dringend ersetzt werden. Derzeit wird der Gutshof mit einer Ölheizung beheizt.

 

Vor der Entscheidung für die Art der neuen Heizungsanlage wurden durch einen Fachplaner verschiedene Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern verglichen, z.B. Wärmepumpe, Brennstoffzelle, Pelletheizung, Öl-Brennwertkessen in Kombination mit Solarthermie.

 

Der Gutshof weist für die regenerativen Heizungsalternativen nicht die erforderliche energetische Isolierung der Gebäudehülle auf und die benötigten Heizungsleistungen werden nicht erreicht.

 

Der Fachplaner empfiehlt daher unter Abwägung von Kosten und Nutzen sowie der ökologischen Bilanz den Einbau einer neuen Ölbrennwertheizung in Kombination mit einem Warmwasserspeicher sowie einer Brauchwasser-Wärmepumpe.

 

Nach Durchführung einer energetischen Sanierung des Gutshofes kann die neue Ölheizung als Hybrid-Anlage mit Luftwärmepumpe weiter betrieben werden.

 

Die Kosten für den Einbau einer Ölheizung sowie einer Brauchwasser-Wärmepumpe betragen insgesamt ca. 25.000 €

 

Investive Mittel für die Erneuerung der Heizungsanlage wurden im Haushalt 2023 nicht eingeplant und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Gemäß dem Pachtvertrag muss sich der Pächter zur Hälfte an den Kosten beteiligen, so dass die Kosten zur Hälfte durch Mehrerträge gedeckt sind. Der Restbetrag in Höhe von ca. 12.500 € kann über eine Entnahme aus der freien Rücklage abgedeckt werden, in der zum 31.12.2022 ca. 460.000 € zur Verfügung stehen. Es sind somit ausreichend Mittel vorhanden, um den Betrag in Höhe von 12.500 € bereitzustellen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

12.500 €

0

0

0

0

Ergebnis

0

12.500 €

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

12.500 €

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Eine Deckung im laufenden Haushaltsjahr ist nicht vollständig möglich, so dass eine Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von 12.500 € erforderlich ist.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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