Entscheidungsvorlage - FB 45/0388/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.

 

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium, dem Couven Gymnasium und dem St. Leonhard Gymnasium weiterzuführen.

 

Diese Rahmenplanungen (Lph 0) wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2021 vorgestellt. Dieser hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 auf    G 9 gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI fortzuführen.

 

2. Bauliche Maßnahme am Inda Gymnasium

 

Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro RoA Rongen Architekten PartG mbB mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) am Inda Gymnasium, Gangolfsweg 52, 52076 Aachen beauftragt.

 

Es ist geplant, einen zweigeschossigen Erweiterungsbau zwischen Gebäudetrakt 2 und Sporthalle zu errichten. Hierdurch entstehen je drei Klassenräume, ein Multifunktionsraum und ein Lehrmittelraum pro Etage. Es ist eine Anbindung an den Bestand mittels eines verglasten Verbindungsgangs geplant. Zudem wird die Möglichkeit einer weiteren Erweiterung berücksichtigt.

 

Um Barrierefreiheit gewährleisten zu können, ist im Verbindungsgang ein Aufzug geplant, der beide Geschosse des Neubaus und des Bestands (G1 und G2) vom Straßen- und vom höhenversetzten Schulhofniveau erschließt. Zudem ist im Verbindungsgang im 1. OG ein barrierefreies WC geplant.

 

Es wird insgesamt eine nachhaltige Bauweise und die Berücksichtigung der Standards der „Aachener Planungsbausteine“ angestrebt.

Auch Umwelt- und Energieaspekte werden bei der Baumaßnahme berücksichtigt. Das Flachdach wird mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet. Die Leistung der Anlage wird ca. 27 kWp betragen. Zudem wird jeder neu errichtete Raum mit einem Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.

 

3. Kosten

 

Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 8.170.000 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd. 9.383.000 €. Die mit dieser Planungstiefe verbundenen Kostenunsicherheiten von bis zu 20 % sind bereits eingepreist. 

Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten bislang nur geschätzt werden.

 

Für die Baumaßnahme wurden bisher 5.421.000 € (Stand LP 0) auf der § 13 Liste vermerkt.

 

Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 215.000 €. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 72.000 € für das Haushaltsjahr 2025 auf der § 13 Liste vermerkt. Die Kostensteigerung ist auf allgemeine Preissteigerungen und der Berücksichtigung schulpädagogischer Bedürfnisse (Präsentationstechnik usw.) zurückzuführen.

 

Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind zum Haushaltsplan 2024 anzumelden.

 

4. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI aus und empfiehlt die genannte Erweiterungsbaumaßnahme, wie dargestellt, umzusetzen.

Der Baubeschluss kann frühestens nach Aufnahme in den Haushaltsplan im Planungsausschuss gefasst werden.

Eine Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme wird auch in jedem Fall im Kalenderjahr 2023 nicht mehr möglich sein, sodass es auch ohne Verzögerungen zu verursachen ausreichend ist den Baubeschluss nach Einbringung der Haushaltsplanentwurfs 2024 zu fassen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-030104-900-00100-991-3 – Baul. Maßn. für G 91; 78650000

5-030104-900-02300-900-1 – Ausstattung für G 92; 78350000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

3.000.000*

3.000.000

0

9.168.0001

215.0002

0

0

Ergebnis

0

0

0

9.383.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-9.383.000

 

 

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

215.000

0

618.200**

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

215.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-215.000

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

*Ansatz von 1.000.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 2.000.000 €.

 

Die investiven Kosten für die Leistungsphasen 4-6 sind haushälterisch bereits hinterlegt. Für die Planungskosten aller Gymnasien sind insgesamt 3.000.000 € hinterlegt. Die darüber hinaus gehende investive Mittelbereitstellung für die Umsetzung muss mit der Haushaltsplanung 2024ff. erfolgen. Aus den Mitteln des Belastungsausgleiches stehen nach Verwendung für das Couven Gymnasium lediglich noch rd. 2,2 Mio. € für die verbleibenden drei Gymnasien (Inda-Gymnasium, St. Leonhard und Rhein-Maas) zur Verfügung. Wie die Mittel verteilt werden erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung.

 

**Die Folgekosten in Höhe von 618.200 € aus Zinsen (rd. 163.800 € = Durchschnitt über gesamte Laufzeit von 30 Jahren bei Annahme von 3,5%), Abschreibungen (rd. 305.600 € über Nutzungsdauer von 30 Jahren), Instandhaltungsaufwand (110.000 € = 1,2% der Investkosten), Verwaltungskosten (5,50 € je zusätzlichen QM) sowie die zusätzlichen Betriebskosten (31.300 €) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Hierbei wurden keine Preissteigerungen in den Folgejahren unterstellt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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