Entscheidungsvorlage - FB 61/0692/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Geordnete städtebauliche Entwicklung

-          Schaffung eines bedarfsorientierten Wohnungsmix

-          Erhaltung und Schaffung von Grün- und Freiflächen, Begrenzung der Versiegelung

-          Schaffung eines fließenden Übergangs zwischen Bebauung und Landschaftsraum

-          Berücksichtigung klimatischer Ziele

die Aufstellung des Bebauungsplanes Vaals Grenze- für den Planbereich Vaalser Straße, Püngelerstraße und Grensstraat- im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Geordnete städtebauliche Entwicklung

-          Schaffung eines bedarfsorientierten Wohnungsmix

-          Erhaltung und Schaffung von Grün- und Freiflächen, Begrenzung der Versiegelung

-          Schaffung eines fließenden Übergangs zwischen Bebauung und Landschaftsraum

-          Berücksichtigung klimatischer Ziele

die Aufstellung des Bebauungsplanes Vaals Grenze- für den Planbereich Vaalser Straße, Püngelerstraße und Grensstraat- im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan -Vaals Grenze- im Bereich Vaalser Straße, Püngelerstraße und Grensstraat

hier: Aufstellungsbeschluss

 

  1.    Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Das Plangebiet liegt an der deutsch-niederländischen Grenze im Bereich der Vaalser Straße, Püngelerstraße und Grensstraat. Der Geltungsbereich ist ca. 44.000 m² groß und umfasst sowohl städtische Grundstücke als auch Grundstücke im privaten Eigentum. Ein Großteil der Flächen befindet sich im Eigentum eines privaten Investors und ist nicht bebaut oder untergenutzt.

Die Stadt Aachen strebt die Ausbildung eines identitätsstiftenden Quartiers für den grenzüberschreitenden Bereich zwischen Vaals und Aachen an, in dem sowohl die städtischen als auch die privaten Grundstücke gemeinsam entwickelt werden sollen. Zur Umsetzung einer Planung ist es erforderlich, Planungsrecht zu schaffen. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Plangebietes gewährleistet werden.

Die Entwicklung des Bereiches rund um den Grenzübergang Vaals eröffnet der Stadt Aachen die Möglichkeit, die im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke nördlich und südlich der Vaalser Straße einer neuen Entwicklung zuzuführen.

Hier soll insbesondere auf den Flächen östlich der Grensstraat, welche auf der Vaalser Seite bereits einseitig bebaut ist, sowie auf den städtischen Flächen im Bereich der ehemaligen Grenzgebäude nördlich und südlich der Vaalser Straße eine städtebauliche Entwicklung angestoßen werden. Ziel ist es, ein Quartier als verbindendes Element zwischen Vaals und Aachen zu schaffen. Bei der Entwicklung der Flächen steht insbesondere die Schaffung eines bedarfsgerechten Wohnungsmix, attraktive Nutzungen in den Erdgeschosszonen, zentrale Nutzungen an der Vaalser Straße sowie nachhaltige Mobilitätsangebote zur Verknüpfung der Verkehre zwischen Vaals und Aachen im Fokus. Weiterhin ist der Schutz des angrenzenden Landschaftsraumes, aber auch die Anbindung des Quartiers durch attraktive Wegebeziehungen an den Freiraum, von wesentlicher Bedeutung bei der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen des Verfahrens wird der Abstand zum Schutz des Naturschutzgebietes eingehalten.

Der Bebauungsplan verfolgt hier das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Bebauung zu schaffen. Dem Bebauungsplanverfahren wird ein zweistufiges Werkstattverfahren vorgeschaltet, in diesem werden städtebauliche Konzepte erarbeitet. Hierbei wird der gesamte Planbereich unabhängig von Eigentumsverhältnissen betrachtet.

 

Für einen Teil des Plangebietes liegt derzeit noch der Aufstellungsbeschluss A 111 – Grenzübergang Vaals - Vaalserquartier – vom 22.02.1995 vor. Ziel war damals die Sicherung der Bauleitplanung für eine Wohnbebauung. Dieses Ziel soll durch den neuen Aufstellungsbeschluss konkretisiert und der Aufstellungsbeschluss A 111 zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben werden.

 

  1.    Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um die Gremien bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll eine weiterreichende Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung ermöglichen. Im Wege der Bebauungsplanung kann beispielsweise die Bebauungsdichte, sowohl die Grundfläche und Höhe von Gebäuden als auch der Anteil versiegelter Flächen, begrenzt werden. Außerdem können Freiräume und Grünstrukturen gesichert und geschaffen werden.

Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss, zur Prüfung und Festlegung der CO2-Einsparung und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei jedem Vorhaben, die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Diese Liste wurde zu dem vorliegenden Verfahrensschritt angewendet, um die grundsätzlichen klimarelevanten Aspekte zu beleuchten. Die Prüfung anhand der Checkliste (siehe Anlage) hat ergeben, dass das Plangebiet eine gute infrastrukturelle Lage aufweist und der Bebauungsplan unter anderem dazu dienen soll, aufgrund der Lage im Außenbereich die Versiegelung zu begrenzen und Freiflächen zu sichern.

Genaue Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung werden im Rahmen des Werkstattverfahrens und des Bebauungsplanverfahrens geprüft.

 

  1.    Beschlussempfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Geordnete städtebauliche Entwicklung

-          Schaffung eines bedarfsorientierten Wohnungsmix

-          Erhaltung und Schaffung von Grün- und Freiflächen, Begrenzung der Versiegelung

-          Schaffung eines fließenden Übergangs zwischen Bebauung und Landschaftsraum

-          Berücksichtigung klimatischer Ziele

die Aufstellung des Bebauungsplanes – Vaals Grenze - zu beschließen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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