Entscheidungsvorlage - FB 45/0391/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt keine Erstattung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aachen für das Kindergartenjahr 2022/2023 vorzunehmen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Grund der sehr angespannten Personallage in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Aachen, verbunden mit jahreszeitlich und corona-(folge-)bedingten Ausfallzeiten, kam es im laufenden Kindergartenjahr 2022/2023 leider immer wieder zu unvorhersehbaren Einschränkungen der Betreuungszeiten bis hin zu temporären Schließungen von Einrichtungen/Gruppen. Diese Situation war und ist sowohl für die Familien mit ihren Kindern als auch für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen extrem herausfordernd. Es zeigt sich, dass flächendeckend alle Einrichtungen im Stadtgebiet betroffen waren/sind und dass diese Situationen weder im „ob“ noch im Umfang vorherzusehen sind.

 

Losgelöst von den Bemühungen aller Träger von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Aachen als öffentlichem Träger der Jugendhilfe kurz- mittel- und langfristige Lösungen zu finden, taucht in diesem Kontext auch immer wieder die Fragestellung hinsichtlich des Elternbeitrages auf.

 

Rechtlich führen vorüber gehende Einschränkungen und Ausfälle der Betreuungszeiten nicht zu einer verminderten Beitragspflicht. Beim Elternbeitrag handelt es sich, auch wenn er monatlich gezahlt wird, letztlich um einen Jahresbeitrag, der nur einen Bruchteil (auch während der Einschränkungen) der entstehenden Kosten abdeckt. Dieses wird auch seitens des Ministeriums so eingeschätzt. Hiernach fußt der Elternbeitrag weder auf dem Kostendeckungsprinzip noch ist damit ein Anspruch auf eine festgelegte direkte Gegenleistung verknüpft; Zitat: "Das heißt, dass die Elternbeiträge als Pauschale und nicht anteilig zu einer Betreuungsleistung erhoben werden" (Min. Paul; Rheinische Post, 25.03.2023).

 

Unabhängig hiervon hatte die Verwaltung im Oktober letzten Jahres angekündigt, die Situation im laufenden Kita-Jahr im Nachgang zu bewerten und der Politik, wenn, dann eine pauschale Regelung vorzuschlagen.

 

Betrachtet man das laufende Kita-Jahr, gerade in den Herbst/Wintermonaten, so kann man zur Einschätzung gelangen, dass eine Erstattung eines Monatsbeitrags an die Eltern durchaus nachvollziehbar wäre. Hierbei handelt es sich allerdings um eine sehr isolierte Betrachtungsweise. Tatsächlich gibt es eine Vermischung von vielen Faktoren (Fachkräftemangel, Erkrankungen, Rehamaßnahmen,..).  Dies sind Faktoren, die auch in den kommenden Jahren immer wieder zu Einschränkungen führen werden. Es bestünde daher die Gefahr, dass sich, bei allem Verständnis für die Eltern, hier eine nachhaltige Erstattungsdynamik ergibt, welche gesetzgeberisch (s.o.)  nicht vorgesehen ist. Dies auch vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt Aachen hiermit im reinen freiwilligen Bereich der Leistungen und zu vollen Lasten des städtischen Haushaltes bewegen würde.

 

Ein weiterer Aspekt ist die Entwicklung der aktuellen und zukünftigen Haushaltslage. Hiernach ist die Verwaltung im laufenden Jahr und in den zukünftigen Jahren gehalten, alle Ausgaben kritisch zu überprüfen. Konkret ginge es hier darum, einen Erlass im Umfang von rd. 512.000 € (1 Monat) auszusprechen, ohne dass dazu eine rechtliche Verpflichtung bestünde.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Unter Abwägung der v.g. Argumente empfiehlt die Verwaltung keine Erstattung (Erlass) der Elternbeiträge für das Kita Jahr 2022/2023 vorzunehmen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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