Entscheidungsvorlage - FB 56/0288/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, das Gedenkprojekt „10 + 1 Bäume für die Opfer des NSU“ entsprechend der in der Vorlage beschriebenen Planung im Ferberpark umzusetzen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, das Gedenkprojekt „10 + 1 Bäume für die Opfer des NSU“ entsprechend der in der Vorlage beschriebenen Planung im Ferberpark umzusetzen.

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Landesintegrationsrat NRW hat nach den rassistischen Anschlägen im Jahr 2020 in Hanau, bei denen zehn Menschen mit internationaler Einwanderungsgeschichte ermordet wurden, alle Integrationsräte im Landesverband dazu aufgerufen, sich der Kampagne „10 + 1 Bäume für die Opfer des NSU“ anzuschließen. Die Zahl der Bäume bezieht sich zum einen auf die zehn Opfer des NSU: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat, Michèle Kiesewetter. Ein weiterer, elfter Baum steht für alle weiteren Opfer rassistischer Angriffe. Der Erinnerungsort soll ein sichtbares Signal gegen rechtsextremistischen Terror setzen und über die Dimension dieser Verbrechen informieren.

 

In der Integrationsratssitzung der Stadt Aachen am 07.12.2022 wurde vom „Bündnis für Vielfalt und Integration“ der Antrag „10 + 1 Bäume für die Opfer des NSU“ eingebracht (siehe Anlage 1).

 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Integrationsrates am 25.01.2023 beauftragt, mögliche Umsetzungsorte des Gedenkprojektes „10 + 1 Bäume für die Opfer des NSU“ zu prüfen. Der Integrationsrat präferiert als Standort einen zentralen Ort in der Innenstadt, der auch über eine hinreichende Strahlkraft verfügt.

 

Die zuständigen Fachabteilungen, der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), der Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36), der Aachener Stadtbetrieb (E 18) sowie der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56), haben gemeinsam in diversen Abstimmungsgesprächen verschiedene innerstädtische Standorte für das Gedenkprojekt geprüft, um das Gedenkprojekt sichtbar und nachhaltig in der Stadtgesellschaft zu verankern.

 

Im Ergebnis konnte ein Standort als geeignet herausgestellt werden: Der Standort „Ferberpark“ verfügt über eine hinreichende Strahlkraft und Sichtbarkeit, aufgrund der zahlreichen Nutzungsangebote im Park, des Cafés, der umliegenden Wohnquartiere, der Kur- und Klinikeinrichtungen und der Nähe zum Burtscheider-Zentrum. Auf der Westseite des Weges, zwischen der Viehhofstraße und dem Café Ferbers, sind genau elf Bäume aktuell nachgepflanzt worden, die als Mahnmal dem Gedenkprojekt „10 + 1 Bäume für die Opfer des NSU“ gewidmet werden können (siehe Anlage 2). So kann das Gedenkprojekt noch in diesem Jahr realisiert werden, unabhängig von Pflanzzeiten für Gehölze. Es besteht zudem der Wunsch des Integrationsrates, das Gedenkprojekt „10 + 1 Bäume für die Opfer des NSU“ feierlich im Rahmen des „Wochenendes der Vielfalt“ am 25.08.2023 einzuweihen. Diesem Wunsch kann mit dem vorgeschlagenen sichtbaren und im innerstädtischen Raum präsenten Standort für das Gedenkprojekt entsprochen werden.

 

Zur Förderung einer lebendigen Erinnerungskultur und zur Information der Bedeutung der Gedenkstätte, sind Gedenkstelen an den beiden Eingängen des Weges zu den Bäumen zu installieren. Auf diesen Stelen soll aufgeklärt werden über die Bedeutung des Gedenkortes, die Opfer rassistischer Gewalt sowie den Einsatz der Stadt Aachen gegen rechtsextremistische Gewalt. Die voraussichtlichen Kosten für zwei Gedenkstelen an den beiden Wegeingängen zu der Baumgruppe belaufen sich laut ersten Angeboten auf circa 6.000 Euro.

Die Verwaltung empfiehlt eine Umsetzung des Gedenkprojektes „10 + 1 Bäume für die Opfer des NSU“ im Ferberpark und eine Prüfung sowie entsprechende Einrichtung von Gedenkstelen an dem gewidmeten Erinnerungsort.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Zur Deckung werden aus dem PSP-Element 5-100803-900-00100-900-1 die voraussichtlich benötigten Mittel in das neu gebildete PSP-Element 5-010104-900-00100-900-1 verlagert.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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