Entscheidungsvorlage - FB 61/0697/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat beschließt weiterhin die I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg -  im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen dem Grundstück Neuenhofer Weg 3 und dem Parkplatz der städtischen Sportanlage Neuenhofer Weg gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0574/WP18 Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB                                – Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

      Änderungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0667/WP18 – Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB                                – Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

        Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 4a (3) BauGB

       – Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

 

  1. Planungsanlass

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg wurde Planungsrecht für die Weiterentwicklung des dort ansässigen Gewerbebetriebes geschaffen. Durch die I. Änderung des Bebauungsplanes soll für einen Teilbereich des Gewerbebaus die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen an die Erfordernisse des Betriebes angepasst werden.

 

  1. Änderungs- und Offenlagebeschluss

Am 19.01.2023 beschloss der Planungsausschuss einstimmig, nach vorheriger einstimmiger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 11.01.2023, die Aufstellung und öffentliche Auslegung der I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – (siehe auch Vorlage FB 61/0574/WP18).

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgten in der Zeit vom 06.02.2023 bis 07.03.2023.

 

Während der öffentlichen Auslegung vom 06.02.2023 bis einschließlich 07.03.2023 wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben gemacht. Parallel wurden vom 06.02.2023 bis 07.03.2023 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Stellungnahmen haben zu keiner Änderung der Planung geführt. Es wurde lediglich eine redaktionelle Anpassung der Begründung zum Bebauungsplan vorgenommen.

 

Mit Eingangsstempel 29.03.23 ist stark verspätet, eigentliches Ende der Beteiligung war der 07.03.23, noch eine Stellungnahme des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege eingegangen. Diese wurde geprüft und mit der Stellungnahme des LVR zur frühzeitigen Beteiligung 2019 verglichen. Da die Bedenken und Hinweise, die jetzt geäußert wurden, bereits 2019 geäußert und daraufhin eingearbeitet und abgewogen wurden, wurde die Stellungnahme nicht mehr nachträglich in das Abwägungsdokument aufgenommen, das der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg (03.05.23) und dem Planungsausschuss (25.05.23) vorliegt.

 

 

 

  1. Durchführungsvertrag

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 998 wurde zwischen der Stadt Aachen und der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen.

Durch die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 998 ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen der Vertragsinhalte, sondern es wurde ausschließlich ein redaktioneller Austausch der Vertragsanlagen vorgenommen.

 

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - soll für die Anpassung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen in einem Teilbereich der Erweiterung des Gewerbebaus (siehe auch Bebauungsplan Nr. 998) an der Vaalser Straße Planungsrecht geschaffen werden. Hintergrund ist die langfristige Aufrechterhaltung und Qualitätssicherung der betrieblichen und produktionstechnischen Abläufe des ansässigen medizintechnischen Unternehmens durch eine mit der Änderung der Gebäudehöhen ermöglichten verbesserten räumlichen Situation der Reinräume.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - den Satzungsbeschluss zu fassen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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