Kenntnisnahme - FB 32/0027/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 25.08.2021 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, eine „Task Force Aggressives Betteln und provokantes Verhalten“ einzurichten. „Daran sind verwaltungsseitig der Fachbereich Sicherheit und Ordnung sowie der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zu beteiligen. Darüber hinaus sind Vertreter*innen des Polizeipräsidiums Aachen, des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen sowie der Träger der Sucht- und Obdachlosenhilfe beizuladen“.

 

Aufgabe der Task Force soll es sein, durch aggressives Betteln und sonstiges, unangemessen provokantes Verhalten hervorgerufene Belästigungen und Gefährdungen zu erfassen, Ursachenforschung zu betreiben und eine Gesamtstrategie unter Berücksichtigung repressiver als auch präventiver Maßnahmen zu erarbeiten.

Um eine angemessene Beteiligung der politischen Entscheidungsträger, aber auch der Öffentlichkeit zu gewährleisten, soll dem Hauptausschuss regelmäßig über die Arbeit der Task Force berichtet werden.“

 

Wie in nahezu allen nordrhein-westfälischen Großstädten stellen aggressives Betteln und provokante Verhaltensweisen in öffentlichen Bereichen auch in der Stadt Aachen ein großes und zunehmendes Problem dar. Sicherheit ist ein wichtiges menschliches Grundbedürfnis und elementar für die Lebensqualität.

Gerade im öffentlichen Raum wird der Zielkonflikt zwischen Sicherheit und individueller Freiheit besonders sichtbar, da der öffentliche Raum Treffpunkt und Zentrum des städtischen Zusammenlebens sowie Ort der Begegnung und der vielfältigen Nutzung durch verschiedene Interessengruppen ist.

Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welche von Gesetzesverstößen, auch in Form von Ordnungswidrigkeiten, wie Belästigungen, Verunreinigungen, Vermüllungen bis hin zu Straftaten, wie Vandalismus, Diebstahl oder anderen Deliktarten ausgehen, spielen insoweit eine entscheidende Rolle, als sie auch unterhalb der Schwelle der Kriminalität das Gefühl von Unsicherheit und Unwohlsein bis hin zu Angst entstehen lassen.

 

Die Stadt Aachen nimmt die ihr insoweit zukommende Verpflichtung und Aufgabe der Erhaltung und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Wohle aller Bürger*Innen sehr ernst.

So behandelt der Präventive Rat der Stadt in Abstimmung zwischen der Stadt, der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft entsprechende Problemfelder und schlägt diesbezügliche Leitlinien vor.

Die operative Umsetzung obliegt - je nach Thematik und Zuständigkeit - den verschiedenen Fachbereichen und den dort angesiedelten Arbeitskreisen, Runden Tischen u.ä.. Nur beispielhaft genannt seien hier die „Kleine Ordnungspartnerschaft Kaiserplatz“, die „Koordinationsstelle Bushof“, die im Aufbau befindliche „Koordinationsstelle Kaiserplatz“, Runde Tische zu den Problematiken im Westpark oder der Pontstraße, der Arbeitskreis Aachen-Nord und viele mehr.

Die aktuellen Entwicklungen aber machen es - auch aus Sicht der Verwaltung - erforderlich, diese Aktivitäten weiter zu bündeln und zu vernetzen.

 

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache geschuldet, dass die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit viele Facetten hat und zahlreiche Zuständigkeiten berührt, wurde - nach entsprechenden internen Abstimmungen und der am 23.11.2022 erfolgten Information und Beteiligung des Hauptausschusses - die Bildung des übergeordneten „Gremiums für Sicherheit und Prävention der Stadt Aachen“ beschlossen.

Das Gremium dient als interne Wissens- und Arbeitsplattform der Stärkung der Zusammenarbeit städtischer Fachbereiche und sicherheitsrelevanter Akteure.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Problemstellung arbeiten die jeweils betroffenen Dienststellen fachbereichsübergreifend operativ-taktisch und interdisziplinär zusammen, initiieren konkrete Präventionsmaßnahmen oder arbeiten bestehende Beschwerdelagen übergreifend und gemeinsam ab. „Aggressives Betteln und provokantes Handeln“ stellt eines der dringlichen Handlungsfelder dieses Gremiums dar.

 

Gem. § 6 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen vom 19.03.2004 in der derzeit geltenden Fassung vom 17.07.2019 (Aachener Straßenverordnung) ist im Geltungsbereich dieser Verordnung jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere zu gefährden, mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern oder zu belästigen sowie Sachen zu beschädigen, insbesondere durch:

 

1. Betteln durch aktives Ansprechen bzw. aggressives Verhalten gegenüber den angesprochen Personen (insbesondere Versperren des Weges, Verfolgen, Festhalten, Anfassen, sonstiges aufdringliches oder einschüchterndes Verhalten, sowie organisiertes Betteln (die Erlöse werden von den bettelnden Personen an einen Auftraggeber ausgehändigt) und kommerzielles Betteln (Betteln, mit dem nicht nur vorübergehend Erträge erwirtschaftet werden, Betteln mit Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren.

 

Da der Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen durch seine Ausstattung und Kleidung deutlich im Straßenbild zu erkennen ist, wird die Stadt Aachen u.a. verstärkt in zivil gekleidete Kräfte zur Kontrolle der Einhaltung der Aachener Straßenverordnung einsetzen.

 

Das Gremium für Sicherheit und Prävention hat zwischenzeitlich seine Arbeit aufgenommen.

In der ersten Sitzung des Gremiums für Sicherheit und Prävention der Stadt Aachen wurde bereits das Themenfeld Kaiserplatz mit allen seinen ordnungsrechtlichen und sozialen Facetten betrachtet.

Hierzu wird unter einem eigenen Tagesordnungspunkt - ebenfalls in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.06. d.J. - gesondert berichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen erfolgen in Abhängigkeit von den seitens des Gremiums Sicherheit und Prävention zu ergreifenden, bzw. zu veranlassenden Maßnahmen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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