Kenntnisnahme - FB 61/0654/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die weitere Prüfung und Planung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung der Verbreiterung des Abschnittes 9 der Vennbahn.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anlass

Neben Bürger*innenanfragen zu einer möglichen Herstellung des Zugangs zur Vennbahn aus der Sigsfeldstraße wurde am 19.04.2022 in der Bezirksvertetung Aachen-Brand ein interfraktioneller Antrag der CDU, Grünen, SPD und FDP gestellt, der auf einem Vorschlag der Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand basiert. Da der ehemalige Zugang zum Vennbahnweg mit dem Bau des Gewerbeparks Brand leider überbaut wurde, ist eine Anbindung insbesondere für Pendler*innen aus Eilendorf/Ortsteil Freund kommend, mit Umwegen verbunden. Durch die Herstellung der Verbindung könnten aus Eilendorf/Ortsteil Freund über die Eilendorfer Straße kommende Radfahrer*innen durch die Anbindung ca. 700m Weg sparen. Der Weg vom Vennbahnweg bis zur Kreuzung Eilendorfer Str./Nordstraße beträgt 275m statt über die Nordstraße 950m.

Im Antrag werden die folgenden Maßnahmenvorschläge formuliert: Beleuchtung des asphaltierten Wegs, Schlammabfluss vom angrenzenden Grundstück unterbinden, Befahrbare Rampe an der Böschung für Fußgänger und Radfahrer. Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Vorlage zu erstellen mit den erforderlichen Maßnahmen und veranschlagten Kosten.

Der Vennbahnweg als Premium-Radweg und als Teil der Rad-Vorrang-Route Eilendorf wird von Pendler*innen stark genutzt und bietet eine Radverkehrsverbindung von hoher Qualität. Vor dem Bau des Gewerbeparks Brand bestand eine Anbindung an der Stelle an die Vennbahn. Diese wurde mit dem Bau leider entfernt. Schon heute nutzen Radfahrende aus Aachen-Freund kommend die Eilendorfer Straße und dann auch teilweise den steilen Trampelpfad in der Sigsfeldstraße, um auf die Vennbahntrasse zu gelangen. Diese Beziehung stellt aktuell die kürzeste Verbindung dar.

  1. Erläuterung

Die Herstellung des Zugangs zur Vennbahn ab der Sigsfeldstraße wird verwaltungsseitig für sinnvoll erachtet. Ein Trampelpfad und Hinweise von Bürger*innen deuten darauf hin, dass der Weg durch Fußgänger und Radfahrer genutzt wird. Der asphaltierte Weg befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen, allerdings besteht ein Höhenunterschied von ca. 2,10 m zwischen Weg und Vennbahntrasse. Die Strecke bis zur verbreiterten Vennbahn beträgt ca. 5,50 m. Der Trampelpfad ist bereits jetzt für den Fußverkehr gefährlich, da der steile Weg direkt auf den Vennbahnweg stößt – mit einem entsprechenden Unfallrisiko bei ankommendem Radverkehr sowie einer erhöhten Rutschgefahr aufgrund der Steigung und dem unbefestigten Boden. Aufgrund des Höhenunterschieds müsste eine barrierefreie Rampe ca. 40m lang sein und wird daher nicht empfohlen (hohe Kosten und starker Eingriff in die Natur). Im Bereich des Zugangs stehen keine Bäume. Die Böschung liegt allerdings im Außenbereich und somit im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Daher muss ein baulicher Eingriff von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden.

Eine Herstellung einer Treppenanlage wird als mögliche Verbesserung der Zugänglichkeit an dieser Stelle erachtet und wurde in einer ersten Prüfung der Anschlusshöhen auf die bauliche Umsetzbarkeit hin geprüft. Der vorhandene Höhenunterschied von etwa 2,10 m kann durch eine 14-stufige Treppe überwunden werden (30 cm Trittbreite, 15 cm Tritthöhe). Durch den Einbau von Kinderwagen-Keilen auf der einen Seite der Treppe kann die Anlage sowohl von geschobenen Fahrrädern als auch Kinderwägen genutzt werden.

Die weitere Prüfung (Landschaftsschutz, Beleuchtung, Entwässerung und Schlammabfluss etc.) und Planung der Anbindung der Sigsfeldstraße an die Vennbahn wird im Rahmen der Ausführungsplanung des Abschnittes 9 erarbeitet (Ausführungsbeschluss: Vorlage FB61/0205/WP18 aus 2021). Mit der Entscheidung der höheren Naturschutzbehörde vom Dezember 2022 liegt seitdem die Genehmigung für den Ausbau dieses Abschnittes der Vennbahn vor.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

Erläuterung:

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

 

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Anlagen

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