Kenntnisnahme - FB 61/0684/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die BezirksvertretungAachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Inhalt

  1. Anlass
  2. Wissenschaftliche Einordung

-                                   Ursachen für Unsicherheitsempfindungen

-                                   Wesentliche Merkmale von Angsträumen

  1. Ausganssituation der Stadt Aachen
  2. Aktueller planerischer Umgang mit (potenziellen) Angsträumen
    1. Innenstadt

-                                   Östliche Innenstadt

-                                   Bushof und Umfeld

-                                   Kaiserplatz und Umfeld

-                                   Unterführungen

  1. Gesamtstadt
  1. Kooperationen und Instrumente

-          Koordinationsstellen

-          Mängelmelder

-          Städtebauliche Kriminalprävention

-          Fachbereichs- und behördenübergreifende Zusammenarbeit

-          Zusammenarbeit von Polizei und Fachbereich Sicherheit und Ordnung

  1. Fazit und Empfehlung der Verwaltung
  2. Anlage/n

 

  1. Anlass

Am 09. Februar 2022 stellte die CDU-Faktion im Rat der Stadt Aachen einen Ratsantrag unter dem Titel „Angsträumen mutig entgegentreten“ (s. Anlage). In diesem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, eine Internetplattform zur Meldung von Angsträumen einzurichten, Angsträume in Aachen zu identifizieren, die Ursachen für die Angstraumbewertung zu ergründen und Maßnahmen zur Aufwertung der identifizierten Bereiche vorzuschlagen. Fernerhin wird in dem Ratsantrag gefordert, das Angstraumpotential im Rahmen städtischer Baumaßnahmen zu prüfen und das Ergebnis an die politischen Gremien weiterzugeben.

 

In die Erarbeitung der vorliegenden Vorlage flossen u.a. Erkenntnisse einer Masterarbeit ein, die unter dem Titel „(Un-)Sicherheit im urbanen Raum. Eine Untersuchung der Aachener Innenstadt.“ am Lehrstuhl für Planungstheorie und Stadtentwicklung an der RWTH Aachen University im Wintersemester 2022 / 23 bearbeitet wurde. Die in dieser Masterarbeit gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse bilden die theoretische Basis dieser Vorlage.

 

Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis, welches sich wesentlich auf die Lebensqualität der Bewohner*innen einer Stadt auswirken kann. Innenstädte gewinnen im Zuge einer zunehmenden Reurbanisierung als Wohnstandort, alltäglicher Lebensraum, Treffpunkt und Ort der Begegnung an Bedeutung. Im Aufeinandertreffen unterschiedlicher Nutzungsanforderungen und verschiedener Interessensgruppen befindet sich der öffentliche Raum in der Innenstadt in einem besonderen Spannungsfeld. Aber auch in suburbanen Regionen können Angsträume vorliegen. Häufig handelt es sich dabei um verunsichernde Bedingungen im direkten Wohn- und Bewegungsumfeld. Um den öffentlichen Raum dabei für alle Menschen und in allen Stadträumen attraktiv zu gestalten, liegt in der Betrachtung der Sicherheitswahrnehmung ein bedeutsamer Baustein der Stadtentwicklung.

 

Das Anliegen dieser Vorlage ist insbesondere aufzuzeigen, wie der Umgang mit Angsträumen in der Stadt Aachen bisher geführt wird und welche fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit dieser Planungskultur zugrundeliegt. Hierbei wurden in den vergangenen Jahren interdiziplinäre Teams und Kooperationen gebildet, welche das Thema Sicherheit explizit bearbeiten und in Projekte einbringen. Im Zuge dieser Kooperationen kommen zahlreiche Instrumente zur Anwendung, welche das Monitoring im Bereich Sicherheit erleichtern. All diese Aspekte sollen in dieser Vorlage aufgezeigt und näher betrachtet werden.

 

  1. Wissenschaftliche Einordnung

Ursachen für Unsicherheitsempfindungen

Gefühlte Unsicherheit leitet sich hauptsächlich nicht aus einer realen Kriminalitätsbedrohung ab, sondern entsteht durch diffusere Empfindungen wie Angst, Verletzlichkeit, durch verschiedene Merkmale des direkten Wohnumfelds und des Stadtraums[1]. Die persönliche Risikoeinschätzung ist u.a. abhängig von der „Charakteristik der Wohnumgebung (Incivilities), Viktimisierungserfahrungen, [dem] Lebensstil, [der] Vulnerabilität (also der persönlichen Verletzlichkeit), [dem] Geschlecht, [dem] Alter und Einkommen“[2]. Viktimisierungserfahrung meint dabei einerseits persönliche Erfahrungen als Opfer einer Tat (direkte Viktimisierung) und anderseits berichtete Erfahrungen von Personen im näheren Umfeld (indirekte Viktimisierung)2. Diese genannten Einflussfaktoren der Risikoeinschätzung einer Person zeigen, dass die subjektive Sicherheitswahrnehmung sehr unterschiedlich ausfallen kann.

 

Der öffentliche Raum konfrontiert die Gesellschaft mit verschiedenen baulichen und räumlichen, aber auch sozialräumlichen Gegebenheiten, die zu Unwohlsein, Verängstigung oder zur Vermeidung des Stadtraums führen können[3]. Hierzu zählen u.a. sogenannte Disorder-Phänomene (Incivilities), die als „Verletzung von gemeinschaftlichen Standards verstanden [werden], die eine Erosion anerkannter Werte und sozialer Normen signalisieren“[4]. Dabei handelt es sich zum einen um Verfallserscheinungen im Raum wie z.B. verwahrloste oder zerstörte Gebäude und Bauten (räumliche Incivilities) und zum anderen um abweichende Handlungen, z.B. öffentlicher Alkoholkonsum oder um den Aufenthalt marginalisierter Gruppen u.a. Suchtkranke und Prostituierte (soziale Incivilities)4,[5] .Darüber hinaus werden damit teilweise strafrechtlich relevante Handlungen, wie beispielsweise Drogenhandel, aber auch Handlungen unterhalb der Strafbarkeit (Ordnungswidrigkeiten), z.B. Betäubungsmittelkonsum oder öffentliches Urinieren, verbunden4. Es handelt sich dementsprechend um räumliche und soziale Gegebenheiten, die als Abweichung vom gesellschaftlichen Standard bewertet werden.

 

Orte, die solche sozialen oder räumlichen Verfallserscheinungen aufweisen, werden als Orte fehlender sozialer Kontrolle gewertet und führen in der Wahrnehmung zu einer Verunsicherung bzw. zur Angst vor der Opferwerdung einer kriminellen Handlung, weswegen solche Stadträume auch als »Angsträume« bezeichnet werden.

 

Wesentliche Merkmale von Angsträumen

Anhand der Ursachen für Unsicherheitsempfindungen können Aussagen über wesentliche Merkmale von Angsträumen getroffen werden. Zu diesen Merkmalen zählen insbesondere Eigenschaften wie fehlende oder eingeschränkte soziale Kontrolle bzw. einsame und uneinsichtige Stellen im Stadtraum.

Orte die diese Eigenschaften aufweisen sind typischerweise Unterführungen, Haltestellen, Parkhäuser, schlecht beschnittene Grünanlagen, Stadträume vermehrter Leerstände oder monofunktionale Gebiete wie bspw. Industrie- und Gewerbegebiete. Hierbei spielen auch die bereits benannten räumlichen Incivilities eine große Rolle. Wirkt ein Stadtraum aufgrund von beschädigten Fassaden, verschmierten Wandansichten oder vermehrtem Müll verwahrlost, so erweckt solch ein Ort den Eindruck, dass dieser sich selbst überlassen wird und keine Kontrollinstanz vorhanden ist.

Darüber hinaus wirken dunkle bzw. schlecht beleuchtete Stadträume verunsichernd, da diese ebenfalls die Übersicht und Kontrolle über einen Stadtraum erschweren.

Neben diesen räumlichen Aspekten gehören auch soziale Aspekte zu den Auslösern einer Verunsicherung, sodass beispielsweise Treffpunkte von Alkohol- und Drogenkonsument*innen häufig als solche Angsträume wahrgenommen werden. Ein weiteres wichtiges Merkmal bei all diesen Aspekten sind Ausweichmöglichkeiten. Fallen Stadträume bspw. anhand eines der genannten Merkmale negativ auf, so entscheiden auch vorhandene Ausweichmöglichkeiten über die Einschätzung eines Stadtraums. Insofern es die Möglichkeit gibt einer Personengruppe oder einer uneinsichtigen Stelle aus dem Weg zu gehen, wird ein Stadtraum deutlich weniger kritisch bewertet. Darüber hinaus ist das Image eines Stadtraums entscheidend für die Wahrnehmung. Fallen Stadträume aufgrund negativer Berichterstattung vermehrt in den Medien auf, so nimmt dies entscheidenden Einfluss auf das mentale Raumverständnis. Wurde über einen Stadtraum häufiger negativ berichtet, so etabliert sich ein negatives Bild in den Köpfen der Bevölkerung, welches nur sehr schwer wandelbar ist und ggfs. zur Vermeidung eines Stadtraums führen kann.

 

  1. Ausgangssituation der Stadt Aachen

Auch in Aachen gibt es Stadträume, die entsprechende Merkmale aufweisen und ein Gefühl des Unbehagens in der Bevölkerung auslösen. Insbesondere im Bereich der Innenstadt zeigen sich einige dieser Merkmale, aber auch in der Gesamtstadt gibt es einzelne Straßenbereiche, Plätze, Unterführungen oder Grünanlagen, die Defizite aufweisen und zu einer Verunsicherung führen können.

 

In der Innenstadt zeigen sich einige Stadträume, die beispielsweise eine erhöhte Anzahl an Leerständen oder Verunreinigung aufweisen oder die aufgrund verschiedener Nutzungsinteressen und -gruppen Irritationen auslösen. Hierbei fällt vor allem der Bereich der östlichen Innenstadt auf, welcher aufgrund einer Vielzahl an leerstehenden Geschäften, Aufenthaltsorten von Randgruppen und weiteren räumlichen und nutzungstechnischen Defiziten gefühlte Unsicherheit begünstigen kann. Dazu kommt ein räumlicher Fokus in der medialen Berichterstattung beispielsweise zum Bushof, Kaiserplatz und Elsassplatz zum Thema Kriminalität, der die Verunsicherung in diesem Bereich zusätzlich verfestigt.

 

Schaut man sich die Außenbezirke bzw. die Gesamtstadt an, so zeigt sich dort ein etwas anderes Bild. Da in den Außenbezirken ein Großteil der Bereiche der Funktion „Wohnen“ oder „Industrie“ zugeordnet sind, kommt es hier im Gegensatz zur Innenstadt im Regelfall weniger zu Alltagsirritationen. In den sechs Bezirken Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster/Walheim, Laurensberg und Richterich liegen potenzielle Angsträume vor allem in der Wahrnehmung einsamer Stadträume mit eingeschränkter oder fehlender sozialer Kontrolle begründet. Darüber hinaus können Unterführungen, Parkanlagen, Grünwege oder Gartenanlagen aufgrund eines vernachlässigten Grünbeschnitts, fehlender Übersichtlichkeit und unzureichender Beleuchtung die Angst vor der Opferwerdung krimineller Handlungen begünstigen. Hier bedarf es der Einzelfallbetrachtung in den jeweiligen Stadtentwicklungsprojekten.

 

  1. Aktueller planerischer Umgang mit (potenziellen) Angsträumen
    1. Innenstadt

Wie oben dargestellt, gibt es in der Innenstadt einige Straßen und Stadträume, die ein Gefühl der Verunsicherung in der Bevölkerung auslösen. Unter anderem macht dabei das Innenstadtkonzept 2022 deutlich, dass eine Vielzahl dieser (potenziellen) Angsträume erkannt wurden und bereits bearbeitet werden[6].  

Ein Beispiel ist der Büchel mit seinen umliegenden Straßen und der dort ansässigen Prostitution. Mit der Gründung der SEGA im Jahr 2019 konnte ein Transformationsprozess angestoßen werden, der deutlich zur Wandlung des dortigen Stadtraums und der Raumwahrnehmung beiträgt. Zentral ist in diesem Prozess auch die kontinuierliche Einbindung der kriminalpräventiven Sichtweise, welche durch die Mitwirkung von Polizei und Ordnungsamt sichergestellt wird.

Durch die Einrichtung von Koordinationsstellen am Bushof und am Kaiserplatz/ Östliche Innenstadt wurden Kümmerer vor Ort implemerentiert, die in der Schnittstelle zwischen öffentlicher Sicherheit, Stadtentwicklung, Soziales, Quartiersentwicklung und Wirtschaftsförderung multiperspektivisch in Akteursnetzwerken die Aufwertung dieser zentralen Räume erfolgreich forcieren und als Ansprechpersonen vor Ort zur Verfügung stehen,

Angelehnt an diese guten Erfahrungen werden zudem  im Rahmen der „Taskforce Innenstadtmorgen“ gezielt weitere Stadträume bearbeitet, die einer generellen Aufwertung bedürfen. Die Taskforce hat dabei zum Ziel, möglichst kurzfristig Verbesserungen im Stadtraum anzustoßen und als fachbereichsübergreifendes Team die Stärkung der Innenstadt zu koordinieren. So konnten in der Großkölnstraße bereits Leerstände belebt, die Straße umfassend gereinigt und neue Begrünungen realisiert werden. In diesem Jahr folgt die Adalbertstraße, die aufgrund ihrer Leerstände einen hohen Handlungsbedarf aufweist und ein zentraler Baustein der östlichen Innenstadt ist (vgl. Ratsantrag Nr. 333 / 18 bzw. Vorlage Nr. FB 01/0365/WP18 “Fokusjahr Adalbertstraße“). Signifikant für die Entwicklung der Aachener Innenstadt ist auch der gesamtinnerstädtische Transformationsprozess „Innenstadtmorgen“, der eine umfassende Begutachtung der Aachener Innenstadt zum Ziel hat und unter anderem auch das Thema „Soziales Zusammenleben, Wohnen und Sicherheit“ fokussiert. Fernerhin stellt auch die Entwicklung von Aachener Grünräumen einen essenziellen Baustein in der sicherheitsrelevanten Betrachtung der Innenstadt dar. Ein bedeutsamer Schritt war hierbei die Umgestaltung des Elisengartens, welcher im Jahr 2009 von einem ehemaligen Unwohl-Ort hin zu einem Wohlfühl-Ort mit neuer Übersichtlichkeit und Aufenthaltsqualität entwickelt werden konnte. 

 

Östliche Innenstadt

Die östliche Innenstadt ist von einer komplexen Problemlage betroffen. Die prägende Funktion „Handel“ ist geschwächt und wirkt sich beispielsweise in Form zahlreicher Geschäftsleerstände negativ auf das gesamte Gebiet aus. Dies trifft insbesondere auf den Bereich Dahmengraben / Mefferdatisstraße und auf die Adalbertstraße zu. Auch im Bereich der Wohnungsleerstände zeigt sich, dass die östliche Innenstadt am deutlichsten von einer erhöhten Leerstandsquote betroffen ist[7], was die Belebung zusätzlich verringert. Diese Situation hat zur Folge, dass Gebäude teilweise verwahrlosen und Teile der östlichen Innenstadt insbesondere in den Abendstunden sehr unbelebt sind. Darüber hinaus wirkt sich der dominierende Verkehr negativ auf die Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes aus.

Um in die Situation der östlichen Innenstadt effektiv einzugreifen, hat der Planungsausschuss die Verwaltung am 04.11.2021 mit der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen des besonderen Städtebaurechts nach § 141 BauGB beauftragt. Als Teil dieser vorbereitenden Untersuchungen werden u.a. Entwicklungsziele und -perspektiven und die zur Erreichung der Ziele notwendigen Instrumente erarbeitet. In der Gesamtbetrachtung bildet das besondere Städtebaurecht aktuell den vielversprechendsten Rechtsrahmen für einen konzentrierten Transformations-, Dialog- und Aufwertungsprozess der östlichen Innenstadt. Ob sich
diese Einschätzung bestätigt, wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen geprüft.

 

Bushof und Umfeld

Der Aachener Bushof mit seinem direkten Umfeld liegt in zentraler Lage der östlichen Innenstadt. Seit Jahren handelt es sich bei dem Bushof um einen Stadtraum mit einer hohen Belastungssituation, welche in den letzten Jahren bereits schrittweise abgebaut werden konnte. Eine erste wichtige Maßnahme stellte dabei die Einführung von Videokameras im Jahr 2017 dar, welche zu einer spürbaren Verringerung der dortigen Kriminalität beitragen konnte. Wesentlicher Meilenstein des Wandlungsprozesses ist die Einrichtung der Koordinationsstelle Bushof, welche 2018 eingeführt wurde und im Jahr 2019 ein erstes Konzept vorlegen konnte. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt.

Wesentlich für die Einführung der Koordinationsstelle Bushof war die Einsetzung einer Kümmerin, welche als persönliche Ansprechperson am Bushof präsent ist. Zunächst wurde ein Kontakt- und Beratungsangebot etabliert, welches durch vielfältige Informationsangebote (z.B. Flyer und Internetseite) erweitert wurde. Ferner informiert ein Newsletter regelmäßig über den Sachstand am Bushof. Mit Hilfe der starken Präsenz der Kümmerin in der öffentlichen Wahrnehmung am Bushof konnte ein Gemeinschaftsgefühl im Netzwerk entwickelt werden und unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ wurden alle zur wirkmächtigen Mitarbeit im Netzwerk eingeladen. Bereits im Februar 2019 legte die Verwaltung eine Analyse mit Zahlen, Daten, Fakten und Handlungsfeldern der Bezirksvertretung Aachen – Mitte vor. Bis zur notwendigen Stadtentwicklung des Bereiches sollen Zwischenlösungen die Aufenthaltsqualität so weit wiederherstellen, dass der Bereich möglichst angstfrei genutzt werden kann. Hierzu wurden die diversen Nutzungskonflikte des öffentlichen Raumes analysiert und sukzessive Belastungen abgebaut sowie Ressourcen aufgebaut. Eine wesentliche Ressource war die Entwicklung einer Zusammenarbeit über die verschiedenen Fachbereiche hinaus und unter Miteinbeziehung der Netzwerkmitglieder*innen. Schrittweise wurde Gemeinschaft und Zusammenarbeit gestärkt und Anonymität aufgelöst. Die entwickelten Handlungsfelder wurden priorisiert und mit den Handlungsfeldern Sicherheit, Sauberkeit und Soziales begonnen. Siehe dazu  https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/koordinationsstelle_bushof/Konzept_Koordinationsstelle_Bushof_210519.pdf. Das Kommunikations- und Beratungsangebot wurde von Nutzer*innen, Anlieger*innen und Gewerbetreibenden rege in Anspruch genommen. Im Rahmen der Beratungsangebote wurden die Sichtweisen, Wahrnehmungen und Emotionen der Bürger*innen empathisch aufgenommen. Gleichzeitig wurden die Maßnahmenvorschläge aus diesen Gesprächen konkret aufgenommen und möglichst umgesetzt. Mit den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung Aachen und der Städteregion Aachen, Institutionen und der Wohlfahrtspflege sowie der Polizei wurden in bestehenden Arbeitskreisen, Netzwerktreffen und runden Tischen, die von der Koordinationsstelle organisiert wurden, die festgestellten Problemlagen mit den Expert*innen diskutiert und Maßnahmen geplant. Auf diesem Wege konnten im Bereich Sicherheit, Sauberkeit und Soziales beispielsweise ein Alkoholverbot an den Bushaltestellen durchgesetzt werden oder seitens des Stadtbetriebs eine Reinigung mit speziellen Mitteln durchgeführt werden, um z.B. Uringerüche zu vermindern. Die zahlreichen weiteren Maßnahmen in diesem Bereich erzeugten eine erste deutliche Entspannung in diesem Bereich. Das stetig wachsende Netzwerk wurde beim Aktionstag zum Bushof in der VHS im Herbst 2019 mit 100 Teilnehmenden sichtbar. Dort wurden in diversen Workshops die wichtigsten Handlungsfelder diskutiert und Maßnahmenvorschläge gesammelt. Diese und weitere Maßnahmenvorschläge wurden dann in den folgenden Jahren so schnell wie möglich durch die meist gute Kooperation mit den beteiligten Fachbereichen umgesetzt. Auch die Installation einer Toilette und eines Urinals sowie diverse Beleuchtungsmaßnahmen, Verschönerungen mit Street Art und Pflanzen und konkretes Kümmern um Problembereiche mit Drogenhandel sorgten für Entlastung im Gebiet. In der Broschüre Bushof 2.0 – Aufenthaltsqualität durch Zwischennutzung hat die Koordinationsstelle Bushof vielfältige Maßnahmen beschrieben, die überwiegend umgesetzt sind oder sich in Arbeit befinden (siehe https://aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/koordinationsstelle_bushof/Bushof_2_0.pdf).

Hiebei spielen auch Angebote im Bereich Kunst und Kultur eine große Rolle, die in Form von Konzerten, Filmvorführungen und Festen den Bushof bereits neu belebt haben. Zehn Kabarettistische Bushofführungen ermöglichten in 2022 humorvoll Informationen über das, was am Bushof erreicht wurde, für alle Bevölkerungsgruppen an. In 2023 sind bereits sieben der beliebten Bushofführungen in Umsetzung. Die Beteiligung von weit mehr als 400 Menschen am Gewinnspiel „Urlaub am Bushof“ zeigt auf, dass die Maßnahmen wirken und Ängste abgebaut werden konnten. Auch steht der Bushof aktuell im Mittelpunkt des Theaterstücks „Woher und Wohin“ im Mörgenstheater.

 

Kaiserplatz und Umfeld

Am Rande der östlichen Innenstadt und am Ende der Fußgängerzone gelegen, handelt es sich bei dem Kaiserplatz um einen wichtigen Knotenpunkt in der Aachener Innenstadt. Der Kaiserplatz ist dabei seit Jahrzehnten ein zentraler Aufenthaltsort der Suchtszene, sodass sich dort Angebote im Bereich der niederschwelligen Beratung und Versorgung für die betroffenen Menschen angesiedelt haben. Aufgrund der Corona bedingten temporären Auslagerung von Betreuungsangeboten, hat sich die Beanspruchung insbesondere für die Anliegenden verstärkt. Zwischenzeitlich kann mit einer Rückkehr der Suchthilfe an den Kaiserplatz und eine Verlagerung des Café Plattform von St. Peter zur Reumontstraße eine bessere Betreuung und Verteilung gewährleistet werden. Nach wie vor befindet sich die Stadt Aachen im kontinuierlichen Austausch mit der StädteRegion und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege über Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung. Insbesondere im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, aber auch im Hauptausschuss wird laufend berichtet. Neben dieser sozialen Herausforderung ist das Umfeld des Kaiserplatzes auch von Belastungen des innerstädtischen Strukturwandels betroffen, die sich in zahlreichen Leerständen widerspiegeln. Um diese komplexe Situation vor Ort nachhaltig anzugehen und belebende Akteursnetzwerke zu gründen wurde auf politischen Antrag gin eine Koordinationsstelle nach dem Vorbild der Koordinationsstelle Bushof eingerichtet, welche zum 01.05.2023 ihren Dienst aufgenommen hat.

 

Unterführungen

Im Bereich der Aachener Innenstadt – aber auch in weiteren Stadtteilen und Bezirken - gibt es einige Unterführungen, die Orte erschwerter sozialer Kontrolle sind. Im Jahr 2020 wurde die hoch frequentierte Unterführung an der Turmstraße mit einer aufwändigen Reinigung und in Zusammenarbeit mit einem Streetart-Künstler umgestaltet. Diese Aufwertungsbemühungen haben die Wahrnehmung der Unterführung deutlich verbessert. Ferner hat sich auch die Skaterszene die Unterführung angeeignet und trägt damit zu ihrer Belebung bei. Leider hat sich jedoch mittlerweile gezeigt, dass die umgestalteten Wände bereits übermalt wurden. Hierbei wird deutlich, dass für die dauerhafte Wandlung eines solchen Stadtraums ein kontinuierliches Monitoring nötig ist, um die Belebung des Stadtraums sicherzustellen und auf negative Tendenzen reagieren zu können. Dies bedeutet, dass eine solche Umgestaltung nicht als punktuelles und einmaliges Umgestaltungsprojekt betrachtet werden kann, sondern im größeren Kontext des gesamten umliegenden Stadtraums gedacht werden und fortlaufend entwickelt werden muss. Eine solche fortlaufende Betreuung löst hohe personelle und finanzielle Auswirkungen aus.

Die Erfahrungen mit der Unterführung Turmstraße entsprechen durchaus Erfahrungen, die in anderen Unterführungen gemacht wurden. Sie sind daher für die weitere Arbeit an bzw. mit Unterführungen wertvoll, Festgehalten werden kann,  dass es sich bei der Turmstraße um eine gut einsehbare Unterführung handelt, welche in der Wahrnehmung deutlich anders wirkt, als dies z.B. in der Unterführung Pontstraße der Fall ist. Diese wird bereits aufgrund ihrer baulichen Struktur (vorhandene Nischen) unsicherer wahrgenommen. Es zeigt sich somit insgesamt, dass jede Unterführung sehr indivuell ist und Unsicherheitsempfindungen aufgrund der Struktur und Funktion von Unterführungen nur selten komplett aufgelöst werden können.

Als Teil der Arbeit der Koordinationsstelle Bushof wurde auch die Treppenanlage der geschlossenen Unterführung am Bushof umgestaltet. So konnte im Jahr 2021 der „Stadtsaal“ in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen University eröffnet werden, welcher diesem Bereich eine neue Widmung und Lebendigkeit zukommen lässt. Seit der Eröffnung des Stadtsaals werden immer wieder Veranstaltungen durchgeführt und der Stadtraum beständig belebt. An diesem Projekt zeigt sich die Wirksamkeit eines Aufwertungsprojektes, welches Teil einer gesamtheitlichen Betrachtung und einer andauernden Betreuung ist.

 

  1. Gesamtstadt

Auch in weiteren Stadtteilen und den Außenbezirken gibt es zahlreiche Stadtentwicklungsprojekte, die das übergeordnete Ziel verfolgen die Stadtgebiete attraktiver und lebenswerter zu machen, Aufenthalts- und Begegnungsorte zu schaffen und die Ortszentren vor Ort zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, gilt es eben auch, den öffentlichen Raum für alle Bürger*innen sicher zu gestalten. Da ein ausgewogenes Sicherheitsempfinden insbesondere im direkten Wohn- und Lebensumfeld von großer Bedeutung ist, werden sicherheitsrelevante Aspekte wie Beleuchtung, Übersichtlich- und Einsichtigkeit oder eine entsprechend offene Gestaltung von Wegeverbindungen von vorneherein mitgedacht. Diese Aspekte auch in übergeordneten Infrastrukturprojekten oder Bauvorhaben Privater zu berücksichtigen ist eine herausfordernde Aufgabe. Insbesondere in Projekten, wo Bürger*innen in Rahmen von Dialogformaten Aspekte zum Thema Sicherheit explizit ansprechen, werden diese Themen verstärkt einbezogen. Die Kooperation mit der städtebaulichen Kriminalprävention der Aachener Polizei oder des Fachbereichs für Sicherheit und Ordnung ist bspw. in solchen Fällen erprobt und sollte auch zukünftig gelebt werden, um Planungen in diesen Fragestellungen fachkundig zu begleiten.

 

 

  1. Kooperationen und Instrumente

Koordinationsstellen

Mit der Koordinationsstelle Bushof konnte im Jahr 2018 eine erste zentrale Anlaufstelle im Bereich der östlichen Innenstadt geschaffen werden. Zentrale Aufgabe der Koordinationsstelle ist es, als Beratungs- und Netzwerkstelle zentrale Ansprechpartner*in für die verschiedenen Akteur*innen zu sein und alle wesentlichen infrastrukturellen und sozialen Prozesse im Stadtraum zu begleiten. Im Rahmen dieser vernetzenden Zusammenarbeit bündelt die Koordinationsstelle zentrale Anliegen, Bedürfnis- und Problemlagen, wertet dieses aus und leitet Maßnahmen zur Wandlung des Stadtraums ein. Wie bereits erwähnt, wird in diesem Jahr eine weitere Koordinationsstelle am Kaiserplatz errichtet, die den Abbau der dortigen Belastungen leiten soll.

Im Zuge der Einrichtung der Koordinationsstellen am Bushof und Kaiserplatz werden zwei zentrale Angsträume mit hoher Sorgfalt und intensiver Betreuung begleitet, um die dortige Belastungssituation schrittweise abzubauen. Sie bilden einen wesentlichen Meilenstein in der innerstädtischen Sicherheitsarbeit.

 

Mängelmelder

Ein wichtiges Instrument ist der seit 2022 eingesetzte „Mängelmelder“ der Stadt Aachen. Der Mängelmelder bietet Bürger*innen die Möglichkeit Mängel im öffentlichen Raum zu melden. Die dort eingehenden Meldungen umfassen u.a. Hinweise auf Müll, aber auch defekte und fehlende Beleuchtung und vieles mehr. Der Mängelmelder gibt somit Hinweise auf eventuelle Problemlagen im Stadtraum und ermöglicht der Stadtverwaltung ein präventives Vorgehen, um Verfallserscheinungen direkt zu beseitigen und der Entwicklung von Angsträumen aufgrund räumlicher Defizite zuvorzukommen. In der gezielten Betrachtung eingegangener Meldungen wird zudem deutlich, dass der Mängelmelder bereits zur Meldung sicherheitsrelevanter Aspekte genutzt wird. So werden etwa Vorschläge zum Thema „Beleuchtung“ unterbreitet, um die Sicherheit im Stadtraum zu stärken. Zukünftig ist geplant, dass der Fachbereich Sicherheit und Ordnung in den Mängelmelder eingebunden wird, um dieses präventive Monitoring besser begleiten zu können. Die Einrichtung einer weiteren Plattform zur Meldung von Angsträumen wie im Ratsantrag vorgeschlagen sieht die Verwaltung kritisch: Einerseits könnte diese zu Unübersichtlichkeit und Verwirrung führen, andererseits besteht die Gefahr, dass eine Aufforderung zur Meldung von Angsträumen eine Stigmatisierung von Stadträumen und den sich dort ggfs. aufhaltenden Personengruppen verursachen könnte. Der Mängelmelder bietet hier wie beschrieben eine sinnvolle Alternative, um Entwicklungen im Stadtraum im Blick zu behalten und vorbeugende Maßnahmen einzuleiten. Um den Mängelmelder intern gezielter nutzen zu können, wäre es denkbar Tags in die Meldungen zu integrieren. Mit diesen Tags können Bürger*innen ihre Meldungen einem bestimmten Thema (z.B. Sicherheitsempfinden) zuweisen, sodass die Verwaltung die Eingabe besser zuordnen und auswerten kann. Da ca. 40 % der Meldungen per Telefon im Callcenter könnte die Nutzung von Tags sinnvoll sein, um die Eingaben direkt zuzuordnen. Auf diesem Wege kann eine öffentliche Stigmatisierung verhindert werden und dennoch eine präzisere Auswertung der Meldungen vorgenommen werden. Ferner können sogenannte „Heatmaps“ zu sicherheitsrelevanten Themen (bspw. Beleuchtung) erstellt werden, welche das räumliche Monitoring weiter vereinfachen und Handlungsschwerpunkte sichtbar machen. Die hier benannten Erweiterungsoptionen bedürfen jedoch zunächst der verwaltungsinternen Prüfung personeller und organisatorischer Ressourcen.

 

Städtebauliche Kriminalprävention

Die Städtebaulichen Kriminalprävention ist ein Bereich der Aachener Polizei, der sich mit dem Zusammenhang von Stadtplanung und Kriminalität beschäftigt. Ziel dieses Arbeitsbereiches ist es, Tatgelegenheiten im Stadtraum zu verringern und die praktischen Erfahrungen der Polizei in Projekten bzw. Quartieren mit relevanten Fragestellungen zu dem Thema einzubeziehen. So wurde beispielsweise das Projekt „Rehmplätze“ in enger Zusammenarbeit mit der Aachener Polizei erarbeitet und umgesetzt, da sich Fragen rund um das Thema Sicherheit in dem Quartier von großer Bedeutung waren.

 

Fachbereichs- und behördenübergreifende Zusammenarbeit

Die Verwaltung nimmt die ihr zukommende Verpflichtung und Aufgabe der Erhaltung und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Wohle aller Bürger*innen sehr ernst. Als hierfür verantwortliches Gremium auf höchster Ebene begleitet der Präventive Rat unter Leitung von Frau Stadtdirektorin Grehling und Herrn Polizeipräsident Weinspach die strategische Ausrichtung und Aufarbeitung auftretender Problemfelder. Mitglieder des Präventiven Rates sind neben den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung, das Polizeipräsidium Aachen, die Bundespolizei und die Staatsanwaltschaft. Die operative Umsetzung obliegt - je nach Thematik und Zuständigkeit - den verschiedenen Fachbereichen und den dort angesiedelten Arbeitskreisen, Runden Tischen u.ä.. Nur beispielhaft genannt seien hier die „Kleine Ordnungspartnerschaft Kaiserplatz“, Runde Tische zu der Situation im Westpark oder der Pontstraße, der Arbeitskreis Aachen-Nord, Stadtteilkonferenzen und viele mehr. Die aktuellen Entwicklungen der letzten Jahre machten es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, diese Aktivitäten weiter zu bündeln und zu vernetzen.

 

Die Verwaltung hat daher ein Gremium für Sicherheit und Prävention einberufen, um bereichs- und behördenübergreifend drängende Themen in den Fokus zu nehmen. Vertreter*innen aus den Fachbereichen Sicherheit und Ordnung, Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung, Wohnen, Soziales und Integration, Kinder, Jugend und Schule, Feuerwehr und vielen weiteren Stellen stimmen sich dabei zielgerichtet mit Ordnungspartnern und zivilgesellschaftlichen Akteuren ab. Ziel ist es, interdisziplinär und kooperativ Maßnahmen auf den Weg bringen, präventive Angebote für Bürger*innen zu schaffen, Missstände abzustellen und gleichzeitig bei Rechtsverstößen wirksam einzuschreiten. Aus dieser Arbeitsplattform heraus wird darüber hinaus die Arbeit in interkommunalen Netzwerken fortgesetzt, um hilfreiche Maßnahmen, Projekte und Ansätze aus anderen Kommunen auch im Sinne der urbanen Sicherheit in Aachen einzusetzen. 

 

Zusammenarbeit von Polizei und Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Die Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung besteht bereits seit vielen Jahrzehnten und steht ganz im Zeichen des gemeinsamen Einsatzes für die Sicherheit und Ordnung in Aachen. Im Rahmen der etablierten Kooperation in verschiedenen Aufgabengebieten, z.B. zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, der Verkehrsüberwachung oder der Begleitung von Veranstaltungen, fließen die zentralen Aspekte der Sicherheit der Bevölkerung kontinuierlich ein. In diesem Zusammenhang haben sich die gemeinsamen Streifen von Einsatzkräften der Polizei und des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes ebenso etabliert, wie regelmäßige Schwerpunktkontrollen und -einsätze.

 

Insbesondere im Innenstadtbereich treffen täglich Menschen mit vielseitigen sozialen Problemen auf diejenigen, die dort leben, arbeiten oder zu Besuch sind. Daraus resultierende Nutzungskonflikte wirken sich belastend auf das allgemeine Sicherheitsgefühl aus. Dieser Herausforderung wirken Polizei und Fachbereich Sicherheit und Ordnung seit Dezember 2022 mit einer neuen Präsenz in der „Gemeinsamen Anlaufstelle“ am Bushof entgegen. Montags bis samstags, in der Zeit von 7 bis 21 Uhr können sich die Menschen vor Ort persönlich mit ihren Anliegen an Mitarbeitende von Polizei und Ordnungsamt wenden. Dabei reichen die Möglichkeiten von der klassischen Anzeigenerstattung, über die Erteilung von Auskünften bis hin zur Nutzung des Fundbüros und vielem mehr. In diesem Rahmen werden Meldungen der Bürger*innen weiterverfolgt, Missstände beseitigt und damit ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit in Aachen geleistet. Sicherheit ist Querschnittaufgabe und vielschichtige Problemlagen können nur gemeinsam gelöst werden. Die Verwaltung verfolgt mit diesen bereichsübergreifenden Kooperationen und interdisziplinären Ansätzen das übergeordnete Ziel, die Sicherheit für Menschen in Aachen zu gewährleisten.

 

  1. Fazit und Empfehlung der Verwaltung

Die vorangegangenen Ausführungen machen deutlich, dass das Thema „Sicherheit“ und dementsprechend auch der Umgang mit „Angsträumen“ ein zentrales Thema in der Aachener Stadtverwaltung sind. Es wurde deutlich, dass es zahlreiche Ursachen und Merkmale für Unsicherheitsempfindungen gibt, die ganzheitlich und projektbezogen betrachtet werden müssen, um Belastungen nachhaltig abzubauen. Es hat sich auch gezeigt, dass bereits kleine Änderungen (bspw. Ergänzung von Beleuchtungen oder ein regelmäßiger Grünschnitt) einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der subjektiven Sicherheitsempfindung beitragen können. Hier bietet insbesondere der Mängelmelder der Stadt Aachen das Potenzial, verstärkt Hinweise auf mögliche Defizite im Stadtraum zu sammeln und punktuell zu beseitigen. Andererseits zeigt sich auch, dass es an bestimmten Orten wegen besonderer Konstellation von Rahmenbedingungen eine Daueraufgabe ist, durch personelle Ressourcen und Präsenz vor Ort Situationen zu entschärfen.

Auf Basis dieser Erkenntnisse empfiehlt die Verwaltung, die unter Punkt 5 beschriebenen Kooperationen, Personalressourcen und Instrumente auch weiterhin einzusetzen und weiterzuentwickeln, um Angsträume möglichst nicht entstehen zu lassen bzw. diese zu Orten gefühlter Sicherheit werden zu lassen. 

Darüber hinaus empfiehlt sich eine noch engere Zusammenarbeit mit der städtebaulichen Kriminalprävention im Rahmen laufender Planungsprojekte, um präventive Maßnahmen noch gezielter einzuarbeiten.

 


[1] Vgl. Oberwittler, D., Janssen, H. & Gerstner, D. (2017). Unordnung und Unsicherheit in großstädtischen Wohngebieten – Die überschätzte Rolle von „Broken Windows“ und die Herausforderungen ethnischer Diversität. SozProb 28(2), S. 181–205. doi:10.1007/s41059-017-0040-9.

[2] Willems, D., Kudlacek, D., Fischer, Thomas A., Ziegleder, D. & Fischer, Thoams A. (2011). Zur Wahrnehmung und Definition von Sicherheit durch die Bevölkerung: Erkenntnisse und Konsequenzen aus der kriminologisch-sozialwissenschaftlichen Forschung. Schriftreihe Sicherheit (5). Berlin: Forschungsforum Öffentliche Sicherheit.

[3] Vgl. Lukas, T. & Hauprich, K. (2022). Angsträume wohnungsloser Menschen. In: F. Sowa (Hrsg.), Figurationen der Wohnungsnot: Kontinuität und Wandel sozialer Praktiken, Sinnzusammenhänge und Strukturen (1. Auflage., S. 446–463). Weinheim Basel: Beltz Juventa.

[4] Vgl. Häfele, J. (2013). Die Stadt, das Fremde und die Furcht vor Kriminalität. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden. doi:10.1007/978-3-531-94201-8.

5 Vgl. Bescherer, P., Krahmer, A. & Lukas, T. (2017). Erfolgsrezept Angstraumbeseitigung? Zwischen Urbanitätsversprechen und Sicherheitparadox. RaumPlanung 194 (6–2017), S. 9–14.

 

 

[6] Vgl. Pflüger et al. (2015). Innenstadtkonzept 2022. Stadt Aachen (Hrsg.). Online unter: https://www.aachen.de/de/stadt_buerger/planen_bauen/stadtentwicklung/innenstadt/innenstadtkonzept_2022/Innenstadtkonzept-.pdf (letzter Zugriff: 11.04.2023).

 

[7] Jordan, M. (2022). Wohnungsmarktbericht 2022- Daten und Fakten zum Aachener Wohnungsmarkt. Stadt Aachen (Hrsg.). Online unter: https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/wohnen/Wohnraumentwicklung/Stadt-Aachen_Wohnungsmarktbericht-2022_web.pdf (letzter Zugriff: 10.04.2023).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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