Kenntnisnahme - FB 32/0029/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Sicherheit ist eine Querschnittsaufgabe und hängt untrennbar und in jeglicher Hinsicht mit zielgerichteter Präventionsarbeit zusammen. Vor dem Hintergrund, dass die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit viele Facetten hat und zahlreiche Zuständigkeiten berührt, wurde - nach entsprechenden internen Abstimmungen und der am 23.11.2022 erfolgten Information und Beteiligung des Hauptausschusses – die Arbeit im übergeordnete „Gremium für Sicherheit und Prävention der Stadt Aachen“ Anfang des Jahres aufgenommen. Das Gremium dient als interne Wissens- und Arbeitsplattform der Stärkung der Zusammenarbeit städtischer Fachbereiche und sicherheitsrelevanter Akteure. Im Rahmen der politischen Beratung wurde die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit durch dieses neue Instrument zustimmend bestätigt. Gerne kommt die Verwaltung dem damit verbundenen Wunsch nach, über die Arbeit, Ziele und bisherigen Ansätze des Gremiums zu berichten.

 

Am 22.02.2023 kam das Gremium zu seiner konstituierenden Auftaktsitzung zusammen. Teilnehmende waren neben der Stadtdirektorin die Leitungen der Fachbereiche Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung, Feuerwehr und Rettungsdienst, Kinder, Jugend und Schule, des Bereiches Wohnen, Soziales und Integration sowie des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung. Einvernehmlich und verbindlich wurde dabei festgehalten, dass die praxisorientierte Arbeit auf der operativen Leitungsebene im Fokus stehen soll. Die Ausrichtung des Gremiums für Sicherheit und Prävention an den strategischen Leitlinien des präventiven Rates wird durch die beteiligten Fachbereichsleitungen sichergestellt.. Behandelt werden sollen vorzugsweise konkrete Problemstellungen sowie Schwerpunktanlässe und -orte mit Schnittstellenrelevanz und von gesamtstädtischer Bedeutung. In Abhängigkeit von der jeweiligen Problemstellung arbeiten die jeweils betroffenen Dienststellen fachbereichsübergreifend und interdisziplinär zusammen, arbeiten bestehende Beschwerdelagen gemeinsam ab und initiieren konkrete Präventionsmaßnahmen. Themenspezifisch und zielorientiert sollen Mitarbeitende betroffener Dienststellen hinzugezogen werden, die über entsprechende Expertise und Entscheidungskompetenz verfügen.

 

Da in diesem Kontext der Blick auf die Ursachen der wahrzunehmenden Auswirkungen bedeutend ist, entschied sich das Gremium bereits in seiner zweiten Sitzung am 29.03.2023 - auch unter dem Aspekt der geschilderten sozialen Probleme – sich zunächst intensiv mit der Situation rund um den Kaiserplatz zu befassen. Die unterschiedlichen Lagebilder zu den Erkenntnissen aus gemeinsamen Streifen des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes mit der Polizei sowie des Stadtbetriebes wurden ebenso zusammengetragen, wie die Sachstände in der personellen Besetzung der Koordinationsstelle Kaiserplatz und den dortigen Hilfsangeboten. Insbesondere wurden in diesem Zusammenhang anlassbezogene und kurzfristige Kooperationen vereinbart, indem z.B. die täglich mehrfach durchgeführten Reinigungen des Aachener Stadtbetriebs in Gefährdungssituationen durch Einsatzkräfte des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes unterstützt werden.

 

Dass die Suchthilfe, damit verbundene präventive Angebote und insbesondere eine aktive und aufsuchende Sozialarbeit eine zentrale Rolle an dem Standort spielen, wurde in einer intensiven Diskussion der städtischen Akteure, der städteregionalen Gesundheitsamtes und des vor Ort eingesetzten Trägers behandelt. Damit verbundene Optimierungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit wurden analysiert und weitere Schritte vereinbart. Dazu gehören sowohl der niedrigschwellige Austausch zwischen den vor Ort handelnden Personen sowie eine Intensivierung der Präsenz von Streetworkern. Über all dem steht der im Laufe des Monats Mai bevorstehende Wiedereinzug der CARITAS in den durch die Verwaltung zwischenzeitlich renovierten Standort am Kaiserplatz, was auch eine wieder stärker wahrnehmbare Präsenz der Hilfsangebote vor Ort sicherstellt. Perspektivisch kommen zur Belebung und Aufwertung des Standorts gemeinsame Sprechstunden und Veranstaltungsangebote verschiedener behördlicher, zivilgesellschaftlicher und sozialer Akteure in Betracht.

 

Neben der Bündelung der fachlichen Expertisen der jeweiligen Vertreter*innen innerhalb des Gremiums ist darüber hinaus vorgesehen, dass aktuelle Entwicklungen wie beispielsweise die Möglichkeiten „smarter Technologien“ einbezogen werden, um im Sinne der Ziele auch in technischer Hinsicht präventiv zu wirken. Nach Mitteilung der Polizei Aachen haben in dieser Hinsicht zwischenzeitlich auch die Vorbereitungen zur Einrichtung der geplanten Videobeobachtungsanlage am Kaiserplatz begonnen. Bis Ende Mai soll die Installation abgeschlossen werden. Ein Flyer mit detaillierten Informationen ist zur Verteilung durch die Polizei an die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden rund um den Kaiserplatz vorgesehen. Zum tatsächlichen Start der Videobeobachtung ist ein gemeinsamer Pressetermin der Aachener Polizei und der Stadt Aachen geplant, wozu Presse und Öffentlichkeit gesondert informiert und eingeladen werden.

 

Der Auftakt des Gremiums stand zusammenfassend ganz im Zeichen der Bestandsaufnahme, Informationsgewinnung und der ersten vernetzten Maßnahmen. Dazu gehörten auch die Erkenntnisse aus der operativen Arbeitsebene in der „Kleinen Ordnungspartnerschaft Kaiserplatz“, die in dem Berichtszeitraum am 11.04.2023 und am 08.05.2023 tagte und vorliegende Erkenntnisse zu dem Personenkreis am Kaiserplatz analysierte.

 

In der Sitzung am 02.05.2023 wurde auf Basis dieser Faktenlage insbesondere die sozialfachliche Betrachtung in den Blick genommen. In engem Austausch mit dem städteregionalen Gesundheitsamt wurde hinsichtlich der Suchthilfe die Situation und Perspektiven der Substitutionsangebote am Standort Kaiserplatz thematisiert. Um in diesem Kontext die aktuelle Umsetzung und Verortung sowie hilfreiche Maßnahmen für den Standort passgenau und zielführend zu behandeln, wird die Thematik – auch unter Berücksichtigung der Zuständigkeit in der Aufgabenwahrnehmung - am 24.05.2023 in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der StädteRegion Aachen vorgetragen. Auf dieser Basis ist für die 2. Jahreshälfte ein gesondertes, örtliches Veranstaltungsformat mit Politik und Fachöffentlichkeit in Planung.

 

Erfreulich ist, dass die Mitarbeiterin der Koordinationsstelle Kaiserplatz just an diesem Tag mit dem Sitzungstermin auch ihren Dienst in der Verwaltung aufgenommen hat und damit unmittelbar in die vielseitigen Handlungsfelder und Aufgaben einsteigen konnte.

 

Die nun im Berichtszeitraum von drei Monaten seit Aktivierung des Gremiums gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse werden in den vielzeitigen Ansätzen weiterverfolgt und in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren sukzessive umgesetzt. Dem Hauptausschuss wird unter Berücksichtigung eines halbjährlichen Rhythmus unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung“ weiter regelmäßig über die Arbeit des Gremiums für Sicherheit und Prävention berichtet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit von den seitens des Gremiums Sicherheit und Prävention zu ergreifenden, bzw. zu veranlassenden Maßnahmen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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