Entscheidungsvorlage - FB 36/0286/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.

 

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt auf Basis der in Vorlage vorgeschlagenen Wegeführung, die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung und Ausführung des Wander-Knotenpunktsystems.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 02.09.2020 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt den Vorentwurf für ein grenzüberschreitendes Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Richterich vor. Danach wurde die Detailplanung durchgeführt und die Erstellung eines Markierungskatasters extern beauftragt. In diesem Kontext gab es weitere Abstimmungen mit der Städteregion zur Verknüpfung mit dem in 2020 eröffneten Knotenpunktsystem im Wurmtal nach Herzogenrath und zur grenzüberschreitenden Verknüpfung mit dem geplanten Knotenpunktsystem in Zuid-Limburg zu den Nachbargemeinden Kerkrade und Simpelveld, zuletzt im November 2022.

Die Planungen sind nun soweit abgeschlossen, dass der Bau der Markierungen für das Knotenpunktsystem ausgeschrieben werden kann. In der Beratungsfolge ist auch der Naturschutzbeirat eingebunden, weil im Bereich des Landschaftsschutzgebiets außerhalb von öffentlich gewidmeten Wegen einige Befreiungstatbestände vorliegen (Detail s.u.). Auch in die Zustimmung eingebunden ist die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, weil der westliche Parcours via Bocholtz über Orsbach zurück nach Richterich führt.

Das Konzept der Vorentwurfsplanung von 02.09.2020 wurde an einigen Punkten nachjustiert, um die Wegequalität zu verbessern und um den Siedlungskern von Richterich einzubinden, dies in Abstimmung mit dem Bezirksamt und lokalen Arbeitsgruppe Wandern im Bezirk, die zuvor 5 Routenvorschläge erstellt hat, die bereists ins Knotenpunktnetz eingearbeitet wurden. Die wesentlichen Änderungen nach Wanderkarte in Anlage 1 sind:

-     29-30 (Knotennr.):  via Dicker-Busch-Weg vom Weißen Weg nach Horbach. Dieser Wanderweg war bereits im Stadtplan von 1989 als Wanderweg dargestellt worden.

-     21-32: zusätzliche Verbindung vom Weissen Weg zum Weinweg und Avantis

-     1-43-41: Startpunkt Heinrich-Lehmann-Platz via Schloss-Schönau-Park zum Weißen Weg nach Hasenwald und via 43-18 nach Süden Richtung Laurensberg

-     6-15-13:  anstelle des Feldwegsrdlich der A4 mit starker Lärmbelastung führt die Verbindung Richtung Orsbach auf dem Wirtschaftsweg Nr. 32/33 rdlich des Vetschauer ldchens

-     12-14-55: Anstelle des versiegelten Feldweg Ochsenstock führt der Wanderweg ab Knoten 12 zunächst entlang der ehem. Bahntrasse (öff. gewidmet) und dann entlang der Grenze auf dem Wirtschaftsweg Nr. 29, 55, 62 am Knoten 14 mit Anbindung nach Bocholtz. Dieses Gebiet ist archäologisch höchst interessant, weil an mehreren Stellen der Route und am Rückweg durch Bocholtz römische Relikte wie Villas oder Grabstätten dokumentiert sind (vgl. Sehenswürdigkeiten in Anlage 1). Grenzüberschreitend ist hier ein Archeopark in Planung, der zur gegebenen Zeit gesondert vorgestellt wird. Das vorliegende Wegenetz ermöglicht bereits eine hinreichende Erschließung dazu.

-     Grundsätzlich werden diejenigen Knotenpunkte, die zumnftigen Knotenpunktnetz im Bezirk Laurensberg verbinden, bereits mit bedacht und gebaut. Von West nach Ost sind das: Knoten 36, 37,55, 13,15, 6,18, 99, 49.

-     Anschlusswege zum Knotennetz im Wurmtal in Herzogenrath: die Städteregion hat in ihrem Gebiet bereits einige Abschnitte realisiert, wie Knoten 57-27 (Pannesheider Weg), Kn. 45-49 (Domkaulstraße bis vor Halde Wilsberg), Kn. 17-14 in Berensberg.

-     Grenzüberschreitende Wege werden in den Niederlanden vom VVV im Laufe von 2024 zeitnah realisiert: 33-36 bei (Avantis - Bocholtz Orsbach); 25-34 (Amstelbachbrücke Hamstraat Locht)

Maßnahmen in Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind. Beteiligung des Naturschutzbeirats

Alle geplanten Wanderwege der Vorlage verlaufen auf bereits bestehenden Wegen, die großenteils öffentlich gewidmet sind. Ein Wegebau ist nicht vorgesehen. Drei Wegeabschnitte jedoch sind nicht öffentlich gewidmet und liegen im Landschaftsschutzgebiet. In Abstimmung mit der und nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde ist hier die Beteiligung des Naturschutzbeirats erforderlich, weil entlang dieser drei Abschnitte Markierungsposten, die mit einem Betonfundament gegründet sind, aufgestellt werden wie folgt:

-     1 Pfosten mit Standortnr. L13-L15.02 auf dem Wirtschaftsweg 32/33 nördlich des Vetschauer ldchens, Trasse zw. Knoten 15-13: 

-     3 Posten am Wirtschaftsweg Nr. 29,55,62 entlang der Grenze Orsbach/Bocholtz, entlang der Trasse zw. Knoten 11-14 mit Standortnr. L14.01_H, L14-L55.01 und 1 Standort ohne Nr. (Katasterkarte in Anlage 2, Katasterkartenauszug in Anlage 3).

Marketing

Die Wander-Arbeitsgruppe im Bezirk, an der Frau Irmgard Dubois, Herr Eduard Krieger und Herr Rolf Winkler teilnahmen, entwickelte fünf Routenvorschläge von 3,3 km bis 12,4 km Länge. Neben baulichen Sehenswürdigkeiten und landschaftlichen Besonderheiten werden hier auch Einkehrmöglichkeiten und Anbindungsmöglichkeiten an den ÖPNV beschrieben. Mit Unterstützung des Heimatvereins ‚Heimatfreunde des Heydener Ländchens 1989, Herrn Jan Pontzen, wird die Arbeitsgruppe die schon vorliegende Beschreibung der Wanderrouten aktualisieren. Die erstellten Wanderrouten sollen im Internetportal der Stadt Aachen unter www.aachen.de/wandern und im Wanderportal der Städteregion beworben werden. Darüber hinaus ist die Erstellung eines Faltblattes angedacht, ähnlich der Wanderkarte für den Aachener Wald bzw. für Haaren.

Kilometerbilanz und Kostenbilanzierung

Das Knotenpunktnetz in Deutschland mit den o. g. Erweiterungen bietet nun neue Wanderwege auf einer Gesamtlänge von 38,4 km inklusive eines Anteils von 5,8 km in Herzogenrath. Hinzu kommen die o.g. grenzüberschreitende Verbindungen via Bocholtz und Hamstraat. Anschlusswege nach Niederlanden werden bis zur Grenze gebaut. Für die weitere Anbindung bis zum nächsten niederländischen Knoten wird der VVV Zuid-Limburg sorgen.

r die Bereiche in Deutschland wurde ein Markierungskataster für die 145 Einzelstandorte mit 55 Knoten und 90 Zwischenknoten erstellt, aus dem sich die genauen Mengen an Pfosten und Schildern ermitteln (Karte in Anlage 2). Die kalkulierten Einzelpreise r die Produktion und Montag beziehen sich auf die aus 3/2022 vorliegenden Werte zur Ausschreibung der Wanderwegeunterhaltung im Knotenpunktsystem Haaren/Aachener Wald. Daraus ergibt sich ein Kilometerpreis von ca. 1235 € / km r Produktion und Montage bei einer kalkulierten Baukostensteigerung von ca. 12% bis zur Ausschreibung im Herbst 2023. Inklusive weiterer Kostenr Planung, Layoutarbeiten und die beiden Orientierungstafeln an den Startpunkten werden Gesamtkosten von 59.900 € kalkuliert und sind im städtischen Haushalt eingeplant. Der Vergabe von Produktion und Bau soll nach Abstimmung der Straßenverkehrsbehörde im Herbst erfolgen, die Umsetzung im Laufe des Winters.

Folgekosten: Nach Fertigstellung wird das Knotenpunktsystem halbjährlich kontrolliert und Mängel werden sofort behoben, um die Qualität nachhaltig zu gewährleisten wie im Aachener Wald. Kontrollarbeiten werden pauschal und Reparaturen nach Einzelpreisen abgerechnet. Im Schnitt fallen dafür 120 € /km und Jahr an. Bei den Etatanmeldungen in 2022 für 2024 wurden 3600 €r 30 km angemeldet im Produkt 4-130101-905-8, Sachkonto 52410000. Ab 2025 ff. werdenr 32,4 km x 120 € = 3.912 bei den lfd. Haushaltsberatungen angemeldet (Details zur Kostenrechnung in Anlage 4).

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

5-130101-300-00700-900-1 SK 78350000/4-130101-604-1/1-130101-600-9 SK 52560000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0 €

0

0 €

0

 

 

Auszahlungen

59.000 €

66.200 €

0 €

0 €

0

0

Ergebnis

 - 59.000 €

- 66.200 €

0 €

0

 

 

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 7.200 €

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ab 2025 ff.

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

59.000 €

66.200 €

0 €

0 €

0 €

3.915 € **

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-59.000 €

-66.200 €

3.915

0

0

-3.915 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 7.200 €

0 €

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* fort Ansatz 2023 beinhaltet Ermächtigungsübertragungen aus 2022 i.H.v. 7.200,00 €

 

** Folgekosten fallen ab 2025 an, gesonderte Vorlage für Bezirk Kornelimünster/Walheim zum gleichen Thema Folgekosten ab 2025 für den Bezirk Richterich (3.915,00 € p.a.)

 

Die Folgekosten sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 unter 4-130101-905-8, SK 52410000 Unterhalt Wanderwege „Grenzrouten“ anzumelden. Die Deckungsfähigkeit ist dann unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Haushaltsanmeldung in jedem Fall sicherzustellen. Dies muss entweder durch strikte Konsolidierungsvorgaben (z.B. Streichung, Aussetzung oder Reduzierung anderer Maßnahmen und Programme) oder Erhöhung der städtischen Erträge (z.B. Steuererhöhungen) hergestellt werden

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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