Entscheidungsvorlage - 0012/ FB 01/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und stellvertr. Ausschussvorsitzenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.10.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Haben sich die Fraktionen über die
Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze
geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder
widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der
Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit
eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze
in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen
können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los,
das der Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die
Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen
und bestimmen die Vorsitzenden - § 58 Abs. 5 -.GO NRW.
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt
nach § 57 (3) GO NW der Oberbürgermeister.
Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner
Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende und der stellv.
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses werden vom Ausschuss aus dem Kreis der
dem Jugendhilfeausschuss angehörenden Ratsmitglieder gewählt. (§ 4 Abs. 5 AG
KJHG.NW)
Dr.
Linden