Kenntnisnahme - FB 23/0189/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung    In Vertretung     

 

 

 

Heiko Thomas    Prof. Dr. Manfred Sicking

(Beigeordneter)    (Beigeordneter)

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss wurde zuletzt in seinen Sitzungen vom 14.06. und 18.10.2022, der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung vom 06.12.2022 über den Sachstand informiert.

 

Der Fachbereich Immobilienmanagement und der Fachbereich Klima und Umwelt haben im September 2022 ein Konzept zur Untersuchung von Gartenböden in 12 Kleingartenanlagen aufgestellt. Im November 2022 wurden vom Sachverständigenbüro BGU (Büro für Baustoffüberwachung und Geotechnischer Umweltschutz GmbH) aus Stolberg auf insgesamt 55 Gartenparzellen jeweils 5 Bodenproben entnommen. Des Weiteren wurden Bodenproben von den Gemeinschaft-Kinderspielplätzen entnommen. Die Bodenproben wurden einschließlich diverser Nachuntersuchungen im Zeitraum Dezember 2022 bis März 2023 von der SEWA Laborbetriebsgesellschaft (Essen) chemisch untersucht. Hintergrund der Untersuchungen waren Hinweise auf Altablagerungen im Bereich der Kleingartenanlagen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Grundstücke, auf denen in der Vergangenheit Bauschuttmaterialien in den Boden eingebracht wurden (z.B. Trümmerschutt nach Ende des Zweiten Weltkriegs).

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in den untersuchten Gartenböden Schadstoffbelastungen festgestellt wurden, die bei Siedlungsböden, wie sie beispielsweise in der Aachener Innenstadt anzutreffen sind, nicht ungewöhnlich sind. Das heißt, dass Schadstoffe wie z.B. Blei oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in leicht erhöhten Konzentrationen auftreten können, aus denen sich jedoch nicht zwingend eine Gefährdung hinsichtlich der kleingärtnerischen Nutzung ableiten lässt. Das Belastungsniveau fällt dabei von Gartenparzelle zu Gartenparzelle sehr unterschiedlich aus, was auf die unterschiedliche individuelle Bewirtschaftung und Nutzung der Gärten im Laufe der Jahrzehnte zurückzuführen ist.

Bei den Gemeinschafts-Kinderspielplätzen wurden unbedenkliche Schadstoffgehalte gemessen.

 

Bei der Bewertung der Schadstoffgehalte werden auf Grundlage der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen (i.W. Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung, BBodSchV) und einschlägiger fachlicher Veröffentlichungen (z.B. der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, LABO) die konkreten Nutzungsbedingungen jeder untersuchten Gartenparzelle berücksichtigt, z.B. die Größe der Anbauflächen für Nutzpflanzen und der Aufenthalt von Kleinkindern, die beim Spielen Bodenmaterialien in gewissen Mengen aufnehmen (verschlucken) können. Des Weiteren wird bei den chemischen Untersuchungen geprüft, in welchem Umfang einzelne Schadstoffe wie Blei und Cadmium von Nutzpflanzen aufgenommen und somit von den Gartennutzer*innen verzehrt werden können.

 

Im Ergebnis der Untersuchungen und Auswertungen wurden für die im Bereich Hangeweiher gelegenen Anlagen Lohmühle (216 Gärten) und Kannegießertal (41 Gärten) sowie für die an der Stolberger Straße gelegene Anlage Reichsweg (40 Gärten) für einzelne der untersuchten Gartenparzellen erhöhte Gehalte an PAK bzw. Benzo(a)pyren gemessen, die über dem betreffenden Prüfwert der BBodSchV von 1 mg/kg und gleichzeitig über dem für die jeweilige Parzelle anhand der konkreten Nutzungsbedingungen abgeleiteten Beurteilungswert[1] liegen. Benzo(a)pyren ist eine Einzelsubstanz der Stoffgruppe von insgesamt 16 PAK-Einzelsubstanzen, die im Labor analysiert werden. Mit den in der BBodSchV festgelegten Prüfwerten dient es als Leitparameter zur Bewertung der PAK-Gehalte. Einen Überblick über die Benzo(a)pyren-Messwerte und Untersuchungsergebnisse gibt die als Anlage beigefügte Tabelle.

 

Da grundsätzlich auch für die übrigen, bislang nicht untersuchten Gartenparzellen derartige Überschreitungen nicht auszuschließen sind, wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Städteregion Aachen für die Anlagen Lohmühle, Kannegießertal und Reichsweg sogenannte Anbau- und Verzehrsempfehlungen aufgestellt. Die Empfehlungen beinhalten eine Reihe von Maßnahmen, mit denen für alle Gärten eine gefahrlose Nutzung sichergestellt werden kann. Dabei ist zum Beispiel an die Auswahl geeigneter Nutzpflanzen zu denken, bei denen keine bzw. nur eine reduzierte Aufnahme von Schadstoffen erfolgt. Des Weiteren kann bei PAK-Belastungen durch vergleichsweise einfache Maßnahmen, wie Bodenabdeckungen durch Mulch oder Sand, ein wirksamer Schutz erzielt werden. In Hochbeeten mit unbelasteten Bodenmaterialien können Nutzpflanzen ohne Einschränkungen angebaut werden.

 

Die 12 Kleingartenvereine, auf deren Anlagen Untersuchungen durchgeführt wurden, und der Stadtverband Aachen der Familiengärtner wurden am 30.03.2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung von der Stadt Aachen über die Untersuchungsergebnisse und die Anbau- und Verzehrsempfehlungen informiert. Das Sachverständigenbüro BGU ist derzeit mit der Erstellung der Untersuchungsberichte befasst, die nach Fertigstellung an die Vereine weitergeleitet werden sollen. Für jede Anlage wird ein separater Untersuchungsbericht erstellt.

 

Den von den Anbauempfehlungen betroffenen Vereinen Lohmühle, Kannegießertal und Reichsweg wurde angeboten, in den kommenden Monaten Bodenproben aus weiteren Gärten auf Kosten der Stadt chemisch untersuchen zu lassen. Eine diesbezügliche Ausschreibung zur Beauftragung eines Untersuchungslabors wird derzeit vom Fachbereich Immobilienmanagement in Abstimmung mit dem Fachbereich Klima und Umwelt durchgeführt. Die vereinfachte Entnahme der Bodenproben aus den Nutzbeeten soll dabei nach entsprechender Einweisung in Eigenregie durch die Vereine bzw. Pächter*innen erfolgen, denen hierzu entsprechende Gerätschaften und Probenahmegefäße zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch wird allen Gartennutzer*innen dieser Anlagen die Möglichkeit gegeben, die konkrete Schadstoffbelastung in ihrem Garten untersuchen und durch den Fachbereich Klima und Umwelt bewerten zu lassen. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse kann für jeden untersuchten Garten beurteilt werden, ob die Umsetzung der Anbau- und Verzehrsempfehlungen erforderlich ist. Diese Vorgehensweise wurde zuvor mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) abgestimmt.

 

Für die übrigen 9 untersuchten Kleingartenanlagen ergibt sich bis auf weiteres kein Handlungsbedarf, das heißt diese Anlagen können ohne Einschränkungen genutzt werden. Gleichwohl können auch im Bereich dieser Anlagen zukünftig zur Verbesserung der Datengrundlage weitere Bodenuntersuchungen durchgeführt werden.

 

Im IV. Quartal 2023 soll eine erneute Auswertung der bis dahin insbesondere für die Anlagen Lohmühle, Kannegießertal und Reichsweg vorliegenden Daten erfolgen und über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. In Betracht kommen unter anderem Bodenuntersuchungen auf weiteren, insbesondere älteren Kleingartenanlagen in den kommenden Jahren, da bei diesen Anlagen grundsätzlich mit höheren Schadstoffgehalten zu rechnen ist. Bei derartigen Untersuchungsmaßnahmen kommt die Einwerbung von Landeszuwendungen in Betracht. Die Verwaltung wird den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz über die weiteren Maßnahmen informieren.

 


 


[1] Beurteilungswerte sind für jede Gartenparzelle auf Grundlage der konkreten Nutzungsbedingungen abgeleitete gefahrenbezogene Werte. Überschreitet ein Messwert (Schadstoffgehalt) den jeweiligen parzellenbezogenen Beurteilungswert, ergibt sich grundsätzlich ein Handlungs-/Maßnahmenbedarf.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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