Kenntnisnahme - FB 56/0295/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich der Unterstützung des inklusiven Festivals EinzigArtig des Kulturbetriebs aus Mitteln des Elisabethspitalfonds zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Kulturbetrieb der Stadt Aachen führt vom 11. - 13. August 2023 die Veranstaltung „EinzigARTig – das Festival der inklusiven Kultur“ durch. In der Sitzung vom 07. März 2023 des Betriebsausschusses Kultur und Theater wurde die diesbezügliche Planung vorgestellt. Geplant war das Gesamtprojekt mit einem Budget von 44.000 Euro. Es wurden jedoch Förderanträge für vorgesehene Kunstprojekte abgelehnt, sodass sich das zur Verfügung stehende Budget auf den Betrag von ca. 23.000 Euro reduziert hat.

 

Mit Tagesordnungsantrag vom 25.April 2023 der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 15. Juni 2023 wird der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration um Prüfung gebeten, ob eine zusätzliche Finanzierung der Veranstaltung aus seinen Mitteln erfolgen kann.

 

Im Ergebnis der Prüfung vorhandener Mittel stehen im Produktsachkonto „Integrative Mittel“ insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung, die für das Festival EinzigArtig eingesetzt werden können. Diese Mittel stammen aus dem Elisabethspitalfonds und waren originär zur Durchführung des Festes der Begegnung 2023 der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe eingeplant. Aufgrund der seinerzeit unklaren Lage und weiteren Entwicklung der Coronapandemie, musste allerdings bereits noch im Vorjahr entschieden werden, das Fest für das Jahr 2023 abzusagen. Die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe wird stattdessen in diesem Jahr am inklusiven Festival der Vielfalt des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration teilnehmen. 

 

Dadurch können die eingesparten Mittel in Höhe von 5.000 Euro nun für das Festival EinzigARTig bereitgestellt werden. Die Stiftungsverwaltung weist darauf hin, dass bei Verwendung der 5.000 Euro diese dem Stiftungszweck des Elisabethspitalfonds entsprechen muss. Der Kulturbetrieb ist über die Höhe der möglichen Unterstützung und die diesbezügliche Voraussetzung bereits informiert.

 

Eine weitere Nachfrage bei der Stiftungsverwaltung ergab, dass bereits alle sonstigen Mittel des Elisabethspitalfonds für das Jahr 2023 komplett verplant sind.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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