Entscheidungsvorlage - FB 56/0296/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Kreises der Aachen-Pass-BerechtigtenRatsantrag Nr. 332/18 der Fraktion Die Linke „Kreis der Aachen-Pass-Empfänger*innen erweitern“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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15.06.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke. beantragt mit Ratsantrag vom 02.02.2023 die Erweiterung des Personenkreises der Aachen-Pass-Empfänger*innen.
Berechtigter Personenkreis
Gemäß § 1 der Richtlinien der Stadt Aachen gehören zum berechtigten Personenkreis Personen, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen (ca. 6000 Kinder) und Empfänger*innen von wirtschaftlicher Jugendhilfe sind.
Darüber hinaus Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder deren Rundfunkbeitrag auf ein Drittel ermäßigt ist.
Vom Rundfunkbeitrag befreit sind:
- Leistungsempfänger*innen nach dem SGB II, dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII oder dem
AsylbLG. (insgesamt ca. 32.000 Berechtigte)
- Empfänger*innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
von Berufsausbildungsbeihilfen oder von Ausbildungsgeld nach §§ 122 ff SGB II, wenn die
Empfänger*innen nicht bei den Eltern wohnen. Ausnahmen sind hier nach § 1 Abs. 3 der
Richtlinie Studierende, da der Studienausweis die Inanspruchnahme der Vergünstigungen
ermöglicht.
- Bezieher*innen von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII bzw.§ 27 d BVG.
- Bezieher*innen von Pflegegeld nach dem Landepflegegeldgesetz.
- Bezieher*innen von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
- Bezieher*innen von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz.
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz
1 Nr. 2 Buchstabe c LAG).
Der Rundfunkbeitrag kann ermäßigt werden:
- Für behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung 80 % beträgt und denen das
Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde.
- Für Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad
der Behinderung von wenigstens 60% allein wegen der Sehbehinderung und denen das
Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde.
- Für Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos oder denen eine ausreichende Verständigung
über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen „RF“
zuerkannt wurde.
Erweiterung der Berechtigten
Der aktuelle Personenkreis umfasst insbesondere Transferleistungsempfänger*innen und Personen mit einer Behinderung. Will man diesen Personenkreis erweitern, kommt als sinnvolle Personengruppe nur die Gruppe der Wohngeldberechtigten in Betracht. Eine Differenzierung innerhalb dieser Gruppe z.B. Berechtigung nur für Personen, die trotz Wohngeld mit maximal 10 Prozent über dem Leistungssatz nach dem SGB II liegen, würde zu einem erheblichen Mehraufwand führen, da ein zusätzliches Prüfverfahren eingeführt werden müsste. Daher kommt nur die Erweiterung des Personenkreises um alle Wohngeldberechtigten in Betracht. Ein automatischer Versand des Aachen-Passes mit dem Wohngeldbescheid ist nicht möglich, da die Wohngeldbescheide zentral durch das Land versandt werden. Auf Grund dessen kommt nur der zusätzliche Versand der Aachen-Pässe in Betracht oder die Ausgabe des Aachen-Passes auf Antrag. Der zusätzliche Versand ist mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand und mit zusätzlichen Portokosten verbunden. Die Ausgabe auf Antrag führt zu zusätzlichem Arbeitsaufwand und zusätzlichem Kund*innenaufkommen.
Eine Anfrage bei den zuständigen Stellen hat ergeben, dass im Jahr 2022 der Aachen-Pass wie folgt genutzt wurde:
VHS 142 registrierte Kund*innen mit Aachen-Pass
Museen 192 Besucher*innen mit Aachen-Pass
Bibliothek 354 registrierte Nutzer*innen mit Aachen-Pass
Sportamt keine Angaben möglich
Die Anfrage zeigt, dass nur ein geringer Prozentsatz der Berechtigten (ca. 1,7 % von 40.000 Berechtigten) tatsächlich die Angebote des Aachen-Passes nutzen. Eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten um Personen, deren finanziellen Möglichkeiten größer sind als die des bisherigen Personenkreises, wird die Zahl der Aachen-Pass-Nutzer*innen nur unwesentlich erhöhen. Dieser geringe Effekt rechtfertigt nicht den zusätzlichen Arbeitsaufwand bzw. die Mehrausgaben. Daher wird vorgeschlagen, die Erweiterung des Personenkreises abzulehnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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482,5 kB
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