Entscheidungsvorlage - FB 52/0105/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2024, dem Verein TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. für die Modernisierung des Vereinshauses durch ein elektronisches Zugangssystem einen städtischen Zuschuss in Höhe von 4.327,05 € zur Verfügung zu stellen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Verein TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. ist einer der größeren Tanzsportvereine in der Aachener Region. In den zurzeit 63 Tanzgruppen bietet der Verein umfangreiche tänzerische Angebote für die unterschiedlichen Alters- und Leistungsgruppen. Neben Gesellschaftstanzkreisen, Breiten- und Turniersportgruppen gibt es spezielle Tanzgruppen für Frauen, Salsa, Orientalischem Tanz, Formationstanz, Kinder- und Jugendtanz, Jazz und Modern-Dance, HipHop, Breakdance, sowie Pilates, Yoga und Gymnastikgruppen. Für das Training dieser zahlreichen Gruppen stehen zusätzlich zu den Räumlichkeiten des Clubheimes in Aachen-Laurensberg weitere Turn- und Sporthallen, aber auch verschiedene Schulaulen zur Verfügung.

 

Die Mitgliederzahlen des Vereins sind in den letzten fünf Jahren tendenziell gesunken, steigen jedoch seit dem letzten Jahr wieder an und betragen in diesem Jahr insgesamt 696 Mitglieder. Davon gehören 191 Mitglieder der Kinder- und Jugendabteilung an.

 

Mit Schreiben vom 29.01.2023 hat der Verein TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. einen Antrag auf Zuschuss für die Modernisierung des Vereinshauses durch ein elektronisches Zugangssystem gestellt. Der Verein ist Eigentümer des Gebäudes und besitzt für das Grundstück das Erbbaurecht welches am 30.06.2030 endet. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.

 

Das vereinseigene Vereinshaus des TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. wurde im Jahr 1990/91 gebaut und besteht nun schon seit ca. 32 Jahren. Der Zugang zum Vereinshaus ist über ein klassisches Schließsystem der Eingangstür möglich. Die kopiergeschützten Sicherheitsschlüssel sind aufwendig herzustellen und entsprechend kostenintensiv. Dementsprechend werden die Schlüssel aktuell nur an Trainer*innen sowie Leistungssportler*innen ausgegeben. Im Laufe der Jahre sind Schlüssel verloren gegangen oder wurden nicht zurückgegeben.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Vereinsvorstand nun beschlossen, ein modernes

elektronisches Zugangssystem einbauen zu lassen.

  1. Elektronische Zugangsmöglichkeit zum Vereinshaus für die Mitglieder
  2. Zusätzliches elektronisches Zugangssystem für das Vorstandsbüro
  3. Zusätzliches elektronisches Zugangssystem für den Technikraum
  4. Teilnehmer*innen-Erfassung für die Trainingssäle

 

Dadurch können die Zugangskarten einfach aktiviert, aber auch wieder deaktiviert werden. Außerdem ist der Kosten- und Verwaltungsaufwand deutlich geringer. Die elektronischen Zugangskarten können individuell konfiguriert werden, sodass bestimmte Türen nur für berechtigte Mitglieder zu öffnen sind.

 

Die angegebenen Kosten sind nach Einschätzung eines Technikers des Gebäudemanagements als durchaus angemessen anzusehen.

 

Insgesamt betragen die geplanten Kosten laut Kostenvoranschlag des Vereins 14.423,51 €.
Diese werden durch Eigenmittel finanziert.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 14.423,51 € ergibt sich somit eine Förderung von 4.327,05 €.

 

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im konsumtiven Bereich für das Haushaltsjahr 2024 beim Produkt 080202, PSP-Element 4-080202-912-1, PSK 53180000 – „Zuschuss zur Sanierung vereinseigener Sportstätten“ 25.000,00 € zur Verfügung.

 

Mit Schreiben vom 12.04.2023 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

25.000 €

25.000 €

75.000 €

75.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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