Entscheidungsvorlage - FB 52/0105/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung vereinseigener Baumaßnahmen- Antrag des TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Modernisierung des Vereinshauses durch ein elektronisches Zugangssystem
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2024, dem Verein TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. für die Modernisierung des Vereinshauses durch ein elektronisches Zugangssystem einen städtischen Zuschuss in Höhe von 4.327,05 € zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verein TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. ist einer der größeren Tanzsportvereine in der Aachener Region. In den zurzeit 63 Tanzgruppen bietet der Verein umfangreiche tänzerische Angebote für die unterschiedlichen Alters- und Leistungsgruppen. Neben Gesellschaftstanzkreisen, Breiten- und Turniersportgruppen gibt es spezielle Tanzgruppen für Frauen, Salsa, Orientalischem Tanz, Formationstanz, Kinder- und Jugendtanz, Jazz und Modern-Dance, HipHop, Breakdance, sowie Pilates, Yoga und Gymnastikgruppen. Für das Training dieser zahlreichen Gruppen stehen zusätzlich zu den Räumlichkeiten des Clubheimes in Aachen-Laurensberg weitere Turn- und Sporthallen, aber auch verschiedene Schulaulen zur Verfügung.
Die Mitgliederzahlen des Vereins sind in den letzten fünf Jahren tendenziell gesunken, steigen jedoch seit dem letzten Jahr wieder an und betragen in diesem Jahr insgesamt 696 Mitglieder. Davon gehören 191 Mitglieder der Kinder- und Jugendabteilung an.
Mit Schreiben vom 29.01.2023 hat der Verein TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. einen Antrag auf Zuschuss für die Modernisierung des Vereinshauses durch ein elektronisches Zugangssystem gestellt. Der Verein ist Eigentümer des Gebäudes und besitzt für das Grundstück das Erbbaurecht welches am 30.06.2030 endet. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.
Das vereinseigene Vereinshaus des TSC Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V. wurde im Jahr 1990/91 gebaut und besteht nun schon seit ca. 32 Jahren. Der Zugang zum Vereinshaus ist über ein klassisches Schließsystem der Eingangstür möglich. Die kopiergeschützten Sicherheitsschlüssel sind aufwendig herzustellen und entsprechend kostenintensiv. Dementsprechend werden die Schlüssel aktuell nur an Trainer*innen sowie Leistungssportler*innen ausgegeben. Im Laufe der Jahre sind Schlüssel verloren gegangen oder wurden nicht zurückgegeben.
Vor diesem Hintergrund hat der Vereinsvorstand nun beschlossen, ein modernes
elektronisches Zugangssystem einbauen zu lassen.
- Elektronische Zugangsmöglichkeit zum Vereinshaus für die Mitglieder
- Zusätzliches elektronisches Zugangssystem für das Vorstandsbüro
- Zusätzliches elektronisches Zugangssystem für den Technikraum
- Teilnehmer*innen-Erfassung für die Trainingssäle
Dadurch können die Zugangskarten einfach aktiviert, aber auch wieder deaktiviert werden. Außerdem ist der Kosten- und Verwaltungsaufwand deutlich geringer. Die elektronischen Zugangskarten können individuell konfiguriert werden, sodass bestimmte Türen nur für berechtigte Mitglieder zu öffnen sind.
Die angegebenen Kosten sind nach Einschätzung eines Technikers des Gebäudemanagements als durchaus angemessen anzusehen.
Insgesamt betragen die geplanten Kosten laut Kostenvoranschlag des Vereins 14.423,51 €.
Diese werden durch Eigenmittel finanziert.
Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 14.423,51 € ergibt sich somit eine Förderung von 4.327,05 €.
Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im konsumtiven Bereich für das Haushaltsjahr 2024 beim Produkt 080202, PSP-Element 4-080202-912-1, PSK 53180000 – „Zuschuss zur Sanierung vereinseigener Sportstätten“ 25.000,00 € zur Verfügung.
Mit Schreiben vom 12.04.2023 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 25.000 € | 25.000 € | 75.000 € | 75.000 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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67,7 kB
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