Entscheidungsvorlage - FB 52/0107/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2024, dem Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V. für den Bau einer Teilüberdachung für die Skater-Anlage einen städtischen Zuschuss in Höhe von 9.900,00 € zur Verfügung zu stellen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V. ist in der Ausübung, Förderung, Pflege und Verbreitung des Skatesports aktiv. Die Mitgliederzahlen des Vereins sind in den letzten fünf Jahren tendenziell gestiegen und betragen in diesem Jahr 77 Mitglieder.

 

Mit Schreiben vom 25.03.2023 hat der Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V.  einen Antrag auf Zuschuss für den Bau einer Teilüberdachung für die Skater-Anlage, welche sich in direkter Nähe zum Vennbahnweg am Eisenbahnweg befindet, gestellt. Mit dem beantragten Zuschuss soll die Überdachung einer Minirampe in dieser Anlage finanziert werden, damit auch bei „Wind und Wetter“ die Möglichkeit besteht zu trainieren. Das Pachtverhältnis für das Grundstück hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2035. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.

 

Insgesamt betragen die geplanten Kosten für den Bau der Überdachung laut Kostenvoranschlag des Vereins 33.000,00 €. Diese werden durch Eigenmittel und Eigenleistung in Form von Arbeitsleistung durch Vereinsmitglieder finanziert.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 33.000,00 € ergibt sich somit eine Förderung in Höhe von 9.900,00 €.

 

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im investiven Bereich für das Haushaltsjahr 2024 beim Produkt 080202, PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 – Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten / 78180000 25.000,00 € zur Verfügung.

 

Mit Schreiben vom 27.03.2023 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

25.000 €

25.000 €

75.000 €

75.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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