Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0275/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsmessungen Horbacher Str. in Alt-Richterichhier: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 19.04.05
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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08.02.2006
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26.04.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, wonach mit mobiler Geschwindigkeitsüberwachung auf eine bessere Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hingewirkt werden kann, jedoch aus der Sicht der Verwaltung nicht erforderlich ist. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Geschwindigkeitsmessungen
Horbacher Str. in Alt-Richterich
Anlass
Auf Wunsch der SPD-Fraktion wurden in der Horbacher Straße in Alt-Richterich Geschwindigkeitsmessungen von der Polizei durchgeführt. Das Ergebnis wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen- Richterich am 29.06.2005 beraten. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, Vorschläge zur Absenkung des tatsächlichen Geschwindigkeitsniveaus zu erarbeiten.
Bewertung
Nach dem gesamtstädtischen Bewertungsschema der Verwaltung
für Tempo 30- Zonen gilt, dass ein Fahrzeuganteil von 25% über der
Geschwindigkeit von 40 km/h im akzeptabel ist. Unter Zugrundelegung dieses Bewertungsschemas
ist die Situation in den Morgenstunden in der Horbacher Straße in diesem
Abschnitt nicht zu beanstanden. Der in den Abendstunden festgestellte Wert von
40% aller Fahrten über 40 km/h stuft die Straße in die Kategorie “zu
beobachten” bzw. “Radarmessungen mit Ahndung” ein.
Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht
um eine Tempo 30- Zone sondern um eine Streckengeschwindigkeitsbegrenzung
handelt, die aufgrund der örtlichen Situation in diesem Bereich der als
Landesstraße klassifizierten Horbacher Straße festgelegt wurde, obwohl die
Unfallsituation nicht zu beanstanden war. Maßnahmen zur Unfallbekämpfung sind
nicht erforderlich. Die Beschlusszuständigkeit für die Horbacher Straße liegt
beim Verkehrsausschuss.
Maßnahmen
Mobile
Geschwindigkeitsanzeigetafel
Ein Einsatz einer Anzeigetafel wurde im Verkehrsmanagementausschuss am 13.03.2003 beraten. Danach wurde beschlossen, dass keine Geschwindigkeitswarnanzeiger mit oder ohne Werbung von der Stadt Aachen aufgestellt werden. Die Verwaltung vertritt auch weiterhin die Auffassung, dass derartige Messeinrichtungen nicht von ihr betrieben werden sollen. Das gilt insbesondere für einen Dauerbetrieb an bestimmten Stellen.
Dies hat sich auch aufgrund aktueller Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in diversen Bezirksvertretungen aus dem Jahr 2005 nicht geändert. Allerdings existiert mittlerweile eine Anzeigetafel bei der Verkehrswacht Aachen, deren Ausleihmodalitäten und Möglichkeiten an Bezirksämter und Vereine/Verbände bei Bedarf mitgeteilt wird, sodass von dort bilateral eine Ausleihe und Aufstellung veranlasst werden kann.
Umbau der vorhandenen Fußgängerlichtzeichenanlage in “Alles-Rot-Anlage”
Nach § 37 der Straßenverkehrsordnung können Wechsellichtzeichen an Kreuzungen, Einmündungen und im Bereich von Markierungen für den Fußgängerverkehr (Fußgängerfurten) angebracht werden, wo sie gesetzlichen oder beschilderten Vorrangregelungen vorgehen. Es handelt sich somit nicht um ein Regelungsmittel, das zur Geschwindigkeitsbeeinflussung beschränkend eingesetzt wird. Allerdings kann sich die Signalisierung durch die jeweilige Koordination aufeinander folgender Knoten indirekt auf Fahrgeschwindigkeiten auswirken.
Bei den Wechsellichtzeichen in der Horbacher Straße am Heinrich-Lehmann-Platz Ecke Grünenthaler Straße handelt es sich um eine Drucktastensignalanlage, die Fußgängern eine sichere Überquerung der Fahrbahn ermöglichen soll. Eine Koordination mit anderen Anlagen ist nicht möglich, zumal die nächstliegenden Ampeln zu weit entfernt liegen.
Bei der Anzeige des Rotlichtes handelt es sich um eine Beschränkung. Im Bereich der Hauptverkehrsstraße ist es unverhältnismäßig, den gesetzlichen Vorrang des Fahrzeugverkehrs zu beschränken, wenn keine Fußgänger die Freigabe anfordern. Außerdem ist eine “Alles- Rot- Anlage” an einer Drucktastensignalanlage nicht zu empfehlen, weil sich dadurch voraussichtlich der Anteil der Rotfahrten an der Querungsstelle erhöht. An anderen Stellen im Stadtgebiet wurden solche Rotfahrten aber immer wieder moniert. Die Einrichtung einer “Alles-Rot-Anlage” kommt unabhängig von den damit verbundenen Kosten, für die keine Mittel bereit stehen würden, nicht in Betracht.
Mobile Verkehrsüberwachung
Aus Sicht der Verwaltung ist die Durchführung mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durch die Polizei und das städt. Ordnungsamt das geeignete Mittel, um gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorzugehen. Insbesondere im Bereich der Schulwegbeziehungen zur Grünenthaler Straße ist die Überwachung im Rahmen der dafür geltenden ministeriellen Vorgaben möglich.
Bauliche Änderungen
Eine effektive Beeinflussung der Fahrgeschwindigkeiten in der Horbacher Straße wird durch den Umbau der Kreuzung mit der Banker Feld Straße/ Vetschauer Weg zum Minikreisverkehrsplatz erreicht werden. Durch den Abbau der Vorfahrt zugunsten der Horbacher Straße wird sich die Situation an diesem Knotenpunkt auch für die querenden Fußgänger verbessern. Die Auswirkungen der für das Frühjahr 2006 geplanten Baumaßnahme sollten durch eine Kontrollmessung geprüft werden.