Entscheidungsvorlage - A 61/0299/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich am Roder Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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26.04.2006
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.05.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.05.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich am Roder Weg.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich am Roder Weg.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich am Roder Weg.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.07.2004 auf der Grundlage des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 668 - Roermonder Straße/ Uersfelder Fußpfad - beschlossen. Dieser Änderungsbeschluss wurde am 24.07.2004 öffentlich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 668 umfasst den Bereich zwischen der Bahnlinie Aachen-Düsseldorf, dem Amstelbach und der Roermonderstraße. Aufgrund fehlender Aussagen/ Einschränkungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zum Einzelhandel haben sich in dem als “gegliedertes Gewerbegebiet” festgesetzten Bereich bereits etliche Einzelhandelsbetriebe angesiedelt. Um hier steuernd eingreifen und städtebaulichen Fehlentwicklungen vorbeugen zu können, wurde das Änderungsverfahren eingeleitet.
Ziel des Änderungsverfahrens sowie der im Zusammenhang mit dem Beschluss des Nahversorgungskonzeptes gefassten übrigen Aufstellungs- und Änderungsbeschlüsse ist generell die Stärkung des Einzelhandelsstandortes Aachen sowie der gewachsenen Nahversorgungsstandorte der Stadtteile, aber auch die Sicherung der gewerblichen Standorte, wobei Betrieben, die Produkte herstellen, weiterverarbeiten usw. gegebenenfalls die Möglichkeit eröffnet werden soll, diese Produkte auch zu verkaufen.
Im Rahmen der weiteren Untersuchungen, auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung in Richtericher Dell, ist zu prüfen, ob eine Ausdehnung des zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandels an diesem Standort sinnvoll ist.
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes (Discounter) auf dem Grundstück Roder Weg 9-11 vor. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wurde auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 BauGB ausgesetzt, wobei die Frist für die Zurückstellung am 01.06.2006 abläuft.
Da zu befürchten ist, dass die Realisierung der mit dem Änderungsverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch die Genehmigung der beantragten Nutzung wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird, empfiehlt die Verwaltung, für den Bereich nordöstlich des Roder Wegs zwischen Amstelbach und Roermonder Straße eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag auf Errichtung eines Lebensmitteldiscounters ablehnen zu können.
Die entsprechende Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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715,5 kB
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