Kenntnisnahme - FB 68/0153/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der unauffälligen Unfalllage und der übersichtlichen Verkehrsverhältnisse auf der Schloss-Schönau-Straße bei der derzeitigen Haushaltslage keine gestalterischen oder baulichen Veränderungen notwendig und vertretbar sind. Die Anwohner haben die Möglichkeit, durch wechselseitiges Parken am Straßenrand den gradlinigen Eindruck des Straßenverlaufs zu mindern. Weiterhin wird die bereits beschlossene Auffrischung der Wartelinien ihre verkehrsberuhigende Wirkung erzielen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Schloss-Schönau-Straße hat aus Fahrtrichtung Berensberger Straße elf bevorrechtigte Einmündungen und aus Richtung Roermonder Straße sechs bevorrechtigte Einmündungen, an denen die Verkehrsteilnehmer jeweils abbremsen und wegen der oftmals sehr schlechten Einsicht in den bevorrechtigten Verkehr aus der Seitenstraße fast ihr Auto zum Stehen bringen müssen. Die Wartepflicht an diesen Einmündungen wird in den nächsten Monaten durch die im Dezember 2005 beschlossene Auffrischung der Wartelinien nochmals verdeutlicht.

 

Tagsüber wird in der Fahrbahn der Schloss-Schönau-Straße nur vereinzelt geparkt. Abends stellen die Anwohner ihre Fahrzeuge fast ausschließlich am Fahrbahnrand der Innenkurvenseite ab. Bei vereinzelten Kontrollen nach 20 Uhr standen bis zu 36 PKW auf der Innenkurvenseite, während kein einziges Kraftfahrzeug auf der gegenüberliegenden Seite abgestellt war. Es wäre für die Anwohner einfach, durch Änderung des eigenen Parkverhaltens die freie Sicht durch die Schloss-Schönau-Straße zu mindern und somit für den Durchgangsverkehr die Attraktivität und die Fahrgeschwindigkeit auf der Schloss-Schönau-Straße zu senken. Hierzu bedarf es keiner markierungstechnischen oder bautechnischen Voraussetzungen. Da aufgrund der bestehenden Fahrbahnbreite nur an einem Straßenrand geparkt werden darf, würde die Markierung von Parkstreifen auf der Außenkurvenseite gleichzeitig ein Parkverbot für die Innenkurvenseite darstellen. Da sich aber durchaus in Einzelfällen die Notwendigkeit ergeben kann, z. B. im Rahmen von Materiallieferungen oder Handwerkerdiensten, auch Fahrzeuge in der Innenkurve abzustellen, möchte die Verwaltung die Parkordnung nicht zwingend festlegen. Gerade für die Beschwerdeführer der im Antrag beklagten Verkehrssituation dürfte es ein leichtes sein, zum Abstellen der beschriebenen verkehrlichen Mängel eigene Einsatzbereitschaft zu zeigen.

 

Das städtische Ordnungsamt hat in 2005 an 3 Tagen insgesamt ca. 6 Stunden in der Schloss-Schönau-Straße gestanden und hierbei 439 Kfz gemessen. Hiervon fuhren 358 Kfz unter 40 km/h, 71 über 40 km/h und 10 über 50 km/h.

Die Polizei hat in den letzten 5 Jahren (01.01.2001 bis 31.12.2005) 9 Unfälle in der gesamten Schloss-Schönau-Straße aufgenommen, davon 5 bei Einparkvorgängen. Bei den 4 Unfällen im Fahrverkehr ist lediglich ein Fahrradfahrer leicht verletzt worden.

Weder die Unfallaufzeichnungen der Polizei noch die Messergebnisse der in beiden Fahrtrichtungen durchgeführten vereinzelten Geschwindigkeitsmessungen lassen eine besondere Dringlichkeit erkennen, so dass bauliche Umgestaltungen im Straßenraum in den nächsten Jahren nicht zu realisieren sein dürften.

 

Die festgestellten geringen Verkehrsbelastungen (70 Autos pro Stunde mit autofreien Lücken von bis zu 10 Minuten) in Verbindung mit der sehr guten Übersicht für querende Fußgänger gewährleisten ein sicheres Überqueren der Schloss-Schönau-Straße in immer wieder vorhandenen ausreichenden Verkehrslücken. Wegen der vielen einmündenden Sackgassen treten Fußgängerquerungen im gesamten Straßenverlauf auf und ließen sich durch punktuelle Maßnahmen nur in sehr geringem Prozentsatz bündeln.

 

Aus den genannten Gründen wird deshalb an die Anwohner appelliert, im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durch wechselseitiges Parken Einfluss auf den Verkehr und dessen Geschwindigkeiten zu nehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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