Kenntnisnahme - E 18/0136/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Das Bürgerforum nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, den in Vetschau als Pumpweg bekannten Verbindungsweg zwischen Laurensberger Str und Karl-Friedrich-Str so zu sanieren, dass er künftig auch von Nutzern rollender Gehhilfen problemlos genutzt werden kann.

 

Der o.g. Weg ist derzeit ein unbefestigter Hohlweg, der nur an einer Weidenquerungsstelle gepflastert ausgebaut ist. Im übrigen Bereich ist keinerlei Wegebefestigung zu erkennen. Dies führt insbesondere bei Nässe dazu, dass die Oberfläche in einigen Teilabschnitten verschlammt und damit z.T. auch rutschig wird.

An diesen exponierten Stellen kann durch die Mitarbeiter der Straßenunterhaltung durch Aufbringen von geeignetem Schottermaterial eine bessere Begehbarkeit hergestellt werden.

 

Die Bürgergruppe Leben in Vetschau LiVe e.V. beantragt jedoch darüberhinausgehend die (durchgehende) Befestigung des Weges mit einer Asphaltschicht, damit auch Menschen, die auf Rollatoren angewiesen sind, diese Verbindung problemlos nutzen können.

 

Dies ist aus (eigentums-)rechtlichen und technischen sowie landschaftsschutzrechtlichen Gründen jedoch ausgeschlossen.

Für den Einbau einer befestigten Oberfläche müssen zunächst überhängende Hecken und Bäume zurückgeschnitten werden, um überhaupt das Baufeld erreichen zu können. Lediglich im Bereich des Bolzplatzes ist der Bewuchs jedoch im Eigentum der Stadt Aachen, hier kann im Rahmen des Landschaftsschutzes ein Pflegeschnitt vorgenommen werden. Im übrigen Bereich gehört der Bewuchs den angrenzenden Privateigentümer, die selbst tätig werden müssen.

 

Sobald der Weg freigelegt ist, muss der Unterbau des Weges hergerichtet werden. Insbesondere bei der vorhandenen Situation fehlt offenbar die Entwässerung bzw. Drainage, was zu dem beschriebenen stellenweisen Verschlammen führt. Ohne einen drainagefähigen Unterbau würde sich in der Deckschicht ein sog. Pumpen einstellen, das innerhalb kürzester Zeit zu Unebenheiten, Rissen und Schlaglöchern führen würde, die womöglich gefährlicher sind, als die aktuelle Situation.

Weiterhin ist mindestens zum Einbau einer asphaltierten Deckschicht ein Fertigereinsatz mit Walze erforderlich, da das Material warm eingebaut und verdichtet werden muss. Hierfür ist aber aufgrund der geringen Breite des Weges kein Platz.

Der Weg kann ausschließlich durch Handeinbau bearbeitet werden, was eine Asphaltbauweise ausschließt.

 

Für einen ordnungsgemäßen Wegebau müsste dort zudem ausgeschachtet werden, um den Oberboden abzuschälen und den oben beschriebenen Wegeaufbau dort einbringen zu können.

 

 

Der Pumpweg liegt fast vollständig im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans. Der östliche Teil unterliegt der Schutzkategorie „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“. Der hier vorhandene Baum- und Gehölzbestand entlang des Weges ist somit besonders geschützt und darf nicht beschädigt oder entnommen werden. Maßnahmen, die die genannten Verbote berühren, bedürfen einem Befreiungsverfahren von den Verboten des Landschaftsplans mit Beteiligung des Naturschutzbeirats. Der westliche Teil liegt hingegen in einem Bereich ohne besonderen Schutz bzw. teilweise außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans, sodass hier keine Verbote des Landschaftsplans betroffen wären. Im Innenbereich gilt die Baumschutzsatzung und ist zu beachten. Hier wäre ein Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung zu stellen.

 

Für die Abschnitte des Pumpwegs, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans liegen, gilt jeweils die Eingriffsregelung, sodass eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erstellt werden müsste. Die vorgeschlagene Asphaltierung des Weges stellt eine Vollversiegelung der Flächen dar, die insbesondere auf den Boden und den Gehölzbestand erhebliche nachteilige Auswirkungen hat (verringerter Luft-, Wasser- und Gasaustausch, Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, etc.) Durch die dafür nötigen Arbeiten ist eine direkte erhebliche Beeinträchtigung und Beschädigung des Baum- bzw. Gehölzbestandes durch die Arbeiten unmittelbar im Kronentraufbereich sehr wahrscheinlich. Hierdurch würde ein erheblicher Eingriff ausgelöst, der nach derzeitiger Beurteilung wahrscheinlich zu einer Versagung einer Genehmigung führen würde. Eine Befreiung der Maßnahme ist daher seitens der unteren Naturschutzbehörde nach jetzigem Stand nicht in Aussicht zu stellen.

Der Vorentwurf des in der Neuaufstellung befindlichen Landschaftsplans sieht für den Bereich größtenteils ein Landschaftsschutzgebiet vor, in dem ebenfalls die Beschädigung und die Entnahme von Bäumen und Gehölzen verboten ist, es gilt auch weiterhin die Eingriffsregelung.

 

Wie oben beschrieben wäre ein Ausbau mit einem erheblichen Eingriff in den Hohlweg und damit die Hecken und Gehölzstrukturen sowie den Boden verbunden.

Aus Gründen des Landschaftsschutzes, neben artenschutzrechtlichen Belangen sowie des Erhalts des Landschaftsbildes ist ein Ausbau und eine mögliche Asphaltierung des wertvollen Hohlweges abzulehnen.

Daher wird ein asphaltierter Wegebau vom Fachbereich Klima und Umwelt nicht befürwortet.

Es wird deshalb eine Aufbringung von Schottermaterial an exponierten Stellen zur besseren Begehbarkeit empfohlen, sodass die Gestalt des Weges grundsätzlich nur gering verändert wird. Hierdurch werden die oben beschriebenen Eingriffe gemäß dem gesetzlichen Gebot des Bundesnaturschutzgesetzes vermieden und der Schutz der Gehölze wird nicht gefährdet.

 

Der Anschluss des Weges an die Laurensberger Str ist zurzeit nur über 4 Stufen möglich. Hier wurde beantragt, beidseits je ein Geländer anzubringen.

Es wird bereits geprüft, ob darüberhinausgehend auf die Stufen verzichtet werden kann und dort durch eine Rampenlösung ein angenehmerer, wenn ggf. auch nicht barrierefreier Zugang zu diesem landschaftlich wertvollen Hohlweg geschaffen werden kann.

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Anlagen

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