Entscheidungsvorlage - FB 61/0699/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewerbepark Brand, Signalisierung der BAB-Unterführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/300 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Brand
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
14.06.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
24.08.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Brand empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Signalisierung der Unterführung der Autobahn (BAB 44) im Gewerbepark Brand zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Signalisierung der Unterführung der Autobahn (BAB 44) im Gewerbepark Brand.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Straße "Gewerbepark Brand" zwischen Debyestraße und dem Gewerbepark Brand / Erdbeerfeld erschließt das Gewerbegebiet aus Richtung Westen (Siehe Anlage 1). Die Unterführung unter der Autobahn BAB 44 stellt eine einspurige Engstelle dar - für größere Fahrzeuge ist eine Begegnung im Tunnel nicht möglich.
Der Gewerbepark Brand wird heute nur unzureichend vom ÖPNV erschlossen (siehe Anlage 2). Die Entfernung zur nächstgelegenen Bushaltestelle in Richtung Innenstadt bzw. Brand (Trierer Straße) beträgt mindestens 500 m (Haltestellen "Zentis" in der Debyestraße bzw. "Hermans-Löns-Straße" in der Eilendorfer Straße). Die maximale Entfernung sollte gemäß des Nahverkehrsplans (2. Fortschreibung 2015) 400 m Luftlinienentfernung nicht überschreiten.
Es ist daher geplant, eine der Linien 27 oder 37 durch den Gewerbepark zu führen. In der Straße „Gewerbepark Brand“ wird im Zusammenhang mit dem Endausbau der Straßeninfrastruktur eine neue Haltestelle eingerichtet. Die umgelegte Linie kann die Haltestelle "Kellershausstraße" in der Debyestraße nicht mehr anfahren. Daher muss die Haltestelle „Zentis“ vor den Knoten Debyestraße/Gewerbepark Brand verlegt werden.
Die Signalisierung der Unterführung unter der Autobahn BAB 44 ist eine wichtige Voraussetzung seitens der ASEAG für die Führung einer Buslinie durch die Engstelle unter der Autobahn. Die geplante Signalanlage soll verkehrsabhängig geschaltet werden. Sie gibt abwechselnd die beiden Fahrtrichtungen in der Engstelle unter der Autobahn frei. Die Freigabezeiten werden in Abhängigkeit von den Verkehrsmengen verteilt. Es ist eine Bevorrechtigung des Busverkehrs mittels Freigabenanforderung über Funktelegramme (RBL) vorgesehen.
Kosten
Für den Bau der Signalanlage entstehen Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro. Die erforderlichen Mittel stehen beim PSP-Element 5-120202-800-00200-400-1 „Optimierung Verkehrssteuerung“ zur Verfügung.
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt, an der Unterführung der Autobahn (BAB 44) im Gewerbepark Brand eine Signalanlage zu errichten, um den Begegnungsverkehr in der Engstelle sicher zu organisieren, die Qualität des Verkehrsablaufs zu verbessern und die Voraussetzungen für eine direkte Anbindung des Gewerbeparks Brand an den ÖPNV zu schaffen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
PSP-Element 5-120202-800-00200-400-1 Optimierung Verkehrssteuerung | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 135.000 | 135.000 | 220.000 | 220.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 135.000 | 135.000 | 220.000 | 220.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| |||||
PSP-Element 4-120202-800-9 Optimierung Verkehrssteuerung | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 135.000 | 135.000 | 220.000 | 220.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 135.000 | 135.000 | 220.000 | 220.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| |||||
*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 95.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 40.000 €
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
198,3 kB
|