Kenntnisnahme - E 46/47/0061/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den Vierteljahresbericht per 30.04.2023 (3. Quartal) von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen

  • Gemäß §§ 7, 20 EigVO NRW und § 12 Betriebssatzung ist der Vierteljahresbericht per 30.04.2023 (Abschluss 3. Quartal) vorzulegen.
  • Der Vierteljahresbericht gemäß Anlage zeigt hierzu das buchhalterische Ergebnis der Erfolgsrechnung für den Zeitraum 01.08.2022 – 30.04.2023 (3. Quartal) sowie eine darauf basierende Prognose auf das voraussichtliche Jahresabschlussergebnis (Stand: Mai 2023).
  • Die ursprüngliche Investitionsplanung wurde gemäß Beschluss des Betriebsausschusses vom 14.06.2022 und mit Zustimmung der Kämmerin nachträglich angepasst und um eine Position zur vorgezogenen Beschaffung eines Zargensystems für den Bühnenbildbau ergänzt.
     

Erläuterung / Kurzanalyse zur Prognose:

  • Die Prognose der Umsatzerlöse basiert im Wesentlichen auf den bereits erzielten Umsätzen bis zum 30.04.2023 sowie den Erkenntnissen aus dem Ticketverkauf bis Ende Mai 2023. Danach zeichnet sich im Vergleich zum Planwert weiterhin ein Umsatzausfall ab, der sich nach aktueller Einschätzung aus den bereits angeführten Gründen (Corona-Pandemie sowie generell extrem gestiegene Lebenshaltungskosten) trotz geringer Verbesserung im Vergleich zum vorangegangenen 2. Vierteljahresbericht immer noch auf rd. 625 TEuro belaufen wird.
  • Diese Umsatzausfälle können voraussichtlich in Höhe von rd. 350 TEuro zumindest teilweise durch ungeplante Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen kompensiert werden. Außerdem werden durch die Verschiebung der Chorbiennale in die laufende Spielzeit zusätzliche Erträge in Höhe von rd. 100 TEuro erwartet, die allerdings wie gewohnt auch mit einem erhöhten Sachaufwand (s. unten) korrespondieren. So werden die sonstigen Erträge voraussichtlich um ca. 455 TEuro über dem Planwert liegen.
  • Beim Personalaufwand ist nunmehr die zwischenzeitlich erzielte Tarifeinigung im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen, die für die Zeit bis 31.07.2023 voraussichtlich einen Mehraufwand von rd. 450 TEuro bedeuten wird. Infolge dessen wird der Personalaufwand insgesamt nun voraussichtlich um rd. 235 TEuro über Plan liegen, nachdem im vorangegangenen 2. Vierteljahresbericht hier noch eine Planunterschreitung von rd. 210 TEuro ausgewiesen wurde.
  • Im Bereich des Sachaufwandes zeichnet sich nach wie vor gegenüber Plan eine Verschlechterung von rund 300 TEuro ab. Diese resultiert unverändert im Wesentlichen aus erhöhten Mietaufwendungen (Kontengruppe 51) und gestiegenen Preisen für das Bühnenbildmaterial (Kontengruppe 54). Außerdem bringt die bereits oben erwähnte Verschiebung der Chorbiennale einen außerplanmäßigen Aufwand mit sich (Kontengruppe 57), der aufgrund des zu erbringenden Eigenanteils auch den korrespondierenden Ertrag etwas übersteigt. Die geplanten Mittel für Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Kontengruppe 50) können aller Voraussicht nach nahezu vollständig zur Deckung der erhöhten Energiepreise (Kontengruppe 50) sowie für den außerordentlichen Aufwand infolge des Intendanzwechsels (Kontengruppe 58) herangezogen werden. Die Erhöhung des städtischen Verwaltungskostenbeitrages (Kontengruppe 56) verhält sich aufgrund der gleichzeitigen Anpassung des Betriebskostenzuschusses ergebnisneutral.
  • Bezüglich der Abschreibungen gibt es im Vergleich zum vorangegangenen 2. Vierteljahresbericht keine neuen Erkenntnisse, so dass diesbezüglich auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.
  • Das danach prognostizierte Betriebsergebnis (nach städtischem Betriebskostenzuschuss) der Spielzeit 2022/2023 beläuft sich insgesamt auf einen Fehlbetrag von rd. 1,7 Mio. Euro und liegt damit nun um knapp 690 TEuro schlechter als geplant. Die deutliche Verschlechterung im Vergleich zum vorangegangenen 2. Vierteljahresbericht um knapp 280 TEuro liegt – trotz leicht verbesserter Ertragslage – nahezu ausschließlich im zwischenzeitlich vorliegenden Tarifabschluss TVöD begründet. Nach dem derzeitigen Stand des noch in Prüfung befindlichen vorläufigen Jahresabschlusses für die Spielzeit 2021/2022 wird jedoch auch das oben genannte Defizit vollumfänglich aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden können.

 

Investitionen / Vermögensplan:

  • Die im laufenden Wirtschaftsjahr zu tätigenden Investitionen werden sich insgesamt – unter Einbeziehung der o.a. nachträglichen Anpassung für das Zargensystem sowie der im vorangegangenen 2. Vierteljahresbereich erläuterten Umwidmungen und Verlagerungen – voraussichtlich innerhalb der geltenden Vermögensplanung bewegen, wenn auch teilweise mit zeitlicher Verzögerung. Der aktuelle Stand der (bis 17.05.2023) getätigten Investitionen ist als Anlage beigefügt.
  • Die Investitionen im Rahmen des Förderprojektes »AKZENT Barock« werden als Investitionszuschuss vollständig aus bewilligten Fördermitteln gedeckt, so dass sich diesbezügliche Abweichungen jedenfalls nicht negativ auf den Finanzierungsbedarf auswirken.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

Siehe Erläuterungen

 

 

Klimarelevanz

Keine

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Anlagen

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