Anhörung - E 49/0061/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den Karlspreisgremien den Kapellenraum im Grashaus als Dauerausstellung zum Karlspreis vorzusehen und den Finanzbedarf, die Trägerschaft und Zuständigkeit zu klären.

 

Beschlussvorschlag Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Karlspreisgremien den Kapellenraum im Grashaus als Dauerausstellung zum Karlspreis vorzusehen und den Finanzbedarf, die Trägerschaft und Zuständigkeit zu klären.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Gremien des Internationalen Karlspreises zu Aachen sind in Person von Herrn Dr. Jürgen Linden auf das Kulturdezernat sowie den Kulturbetrieb der Stadt Aachen zugekommen, um das Projekt einer Dauerausstellung anlässlich der 75-Jahrfeier des Internationalen Karlspreis zu Aachen im März 2025 umzusetzen. In Gesprächen mit der Oberbürgermeisterin, dem Kulturdezernat sowie dem Kulturbetrieb und dem Geschäftsbereich Route Charlemagne wurden vorbereitend zu der politischen Diskussion mehrere Optionen zur räumlichen Lokalisierung einer Dauerausstellung diskutiert. Zur letzten Prüfung blieben der s.g. Kapellenraum im Grashaus sowie der Wechselausstellungsraum im Internationalen Zeitungsmuseum übrig. In einer Begehung der beiden Räume am 16.05.2023 durch Vertreter des Gebäudemanagements, des Denkmalschutzes, des Kulturbetriebs sowie der Karlspreisstiftung wurden beide Räume auf dem Hintergrund der vorgelegten Konzeptskizze betrachtet. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass der Kapellenraum im Graushaus sowohl aus Sicht des Gebäudemanagements, des Denkmalschutzes und des Kulturbetriebs sowie der Karlspreisstiftung als der geeignetere Raum betrachten werden muss. Der Kapellenraum, der z.Zt. eine nichtfunktionale mediale Information über Europa bereit hält, kann kurzfristig und ohne denkmalschädigende Wirkung für eine Dauerausstellung zur Verfügung gestellt werden. Die Zugänglichkeit ist gewährleistet. Eingriffe in die Bausubstanz sind nicht erforderlich. Die Barrierefreiheit ist gewährleistet.

Um die in der Konzeptskizze des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V. dargestellten Drittmittel einwerben zu können, ist eine positive Beschlussfassung der politischen Gremien erforderlich. Auf diesem Hintergrund könnten z.B. mit dem Landschaftsverband Rheinland sowohl die konzeptionelle als auch die finanzielle Aufbereitung einer Dauerausstellung begonnen werden. Dies ist unter dem Gesichtspunkt, dass die Dauerausstellung nach Möglichkeit im März 2025 eröffnet werden soll, nun erforderlich. Weitere Informationen zu den ersten Gedanken über eine Dauerausstellung befinden sich in der Anlage zu diesem Thema.

Darin enthalten ist auch eine positive Bewertung des Projektes durch aachen tourist service.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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