Kenntnisnahme - ez. VII/0008/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsanträge der CDU-Fraktion vom 25.01.2023: Hochwasserschutz breit aufstellen (Nr. 325/18), Stärkung des privaten Hochwasserschutzes (Nr. 326/18), Mobiler Hochwasserschutz (Nr. 327/18) sowie die Anträge der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim vom 14.11.2022: Runder Tisch Hochwasserschutz, Unterstützung im privaten Hochwasserschutz, Mobiler Hochwasserschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat VII
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- Dezernat VII
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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20.06.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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21.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die drei folgenden Ratsanträge der CDU-Fraktion vom 25.01.2023 werden damit für erledigt erklärt:
- Hochwasserschutz breit aufstellen (Nr. 325/18)
- Stärkung des privaten Hochwasserschutzes (Nr. 326/18)
- Mobiler Hochwasserschutz (Nr. 327/18)
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die drei folgenden Anträge der CDU-Fraktion vom 14.11.2022 werden damit für erledigt erklärt:
- Runder Tisch Hochwasserschutz
- Unterstützung im privaten Hochwasserschutz
- Mobiler Hochwasserschutz
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Thema Hochwasserschutz und Schutz vor Starkregenereignissen ist auch nach der Flutkatastrophe vor zwei Jahren im Sommer 2021 weiterhin hoch aktuell. Das Jahrtausendhochwasser in Teilen von NRW und Rheinland-Pfalz übertraf alle bisherigen Erfahrungen und verursachte einen immens großen Sach- und Personenschaden. Extreme Ereignisse wie dieses werden durch den fortschreitenden Klimawandel zunehmend häufiger auftreten. Dabei stellen Starkregen- und Hochwasserereignisse nur einen Teil der Klimafolgen dar, mit denen sich Kommunen zum Schutz ihrer Bürger*innen befassen und auf welche sie sich vorbereiten müssen. Neben überdurchschnittlichen Niederschlagsmengen werden auch immer längere Trocken- und Hitzeperioden sowie außergewöhnliche Wind- und Sturmszenarien wahrscheinlicher. Diese Extremereignisse machen die Folgen des Klimawandels direkt sichtbar und zeigen die dringende Notwendigkeit der Anpassung der Kommunen an die Folgen des Klimawandels zum Schutz der Bürger*innen. Die Klimafolgenanpassung wird Aufgabe für die kommenden Jahrzehnte sein und wird nur unter Mitwirkung der gesamten Stadtgesellschaft gemeistert werden können. In dieser Vorlage sollen Hochwasser- und Starkregenresilienz als Teil der Gesamtherausforderung Klimafolgenanpassung im Fokus stehen.
Die Verwaltung und der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) haben zuletzt in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 03.05.2022 und am 08.11.2022 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim am 27.04.2022 sowie in einem Informationsgespräch am 21.02.2023 mit Vertreter*innen beider Gremien ausführlich zum jeweilig aktuellen Sachstand der Maßnahmenplanung und der weiteren Vorgehensweise zur Hochwasserresilienz berichtet. Grundbestandteil der Informationen war es insbesondere, die Überlegungen und Zielsetzungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie die Prozesse und Diskussionen in Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft darzustellen und die Planungen im Rahmen der Möglichkeiten zu beschleunigen. Hierbei wurde aufgezeigt, dass die vom Hochwasser 2021 betroffenen Gebiete zunächst in den Fokus gerückt werden, aber auch, dass das gesamte Stadtgebiet betrachtet werden muss. Dieses wurde sowohl räumlich als auch in absteigender Priorisierung in drei Gebiete eingeteilt:
- Kategorie I – Einzugsgebiet Inde
- Kategorie II – Einzugsgebiet Wurm im „Talkessel“
- Kategorie III – Restliche Einzugsgebiete
Neben den Maßnahmen der Stadtverwaltung und anderen öffentlichen Akteuren bedarf es auch Maßnahmen im privaten Bereich. Wesentlich ist die Erkenntnis, dass es trotz aller Anstrengungen nie einen allumfassenden Schutz vor Überflutungsereignissen geben können wird.
Die vorliegende Vorlage soll einen aktuellen Überblick über die Aktivitäten der Stadt Aachen sowie des WVER geben. Daher erfolgt die Beantwortung der sechs Anträge zusammenfassend.
Hochwasserschutz breit aufstellen / Runder Tisch Hochwasserschutz
Im November 2022 wurde über die gute Zusammenarbeit mit den sehr engagierten Bürger*innen vor Ort im Aachener Süden, insbesondere darunter die Hochwasser-Schutz-Initiative, sowie über den Besuch des Hochwasser-Infomobils des Hochwasser-Kompetenz-Centrums in Aachen berichtet. Im Folgenden wird ausführlich auf die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der Hochwasser-Schutz-Initiative und die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Hochwasser-Kompetenz-Centrum eingegangen.
Am 14.11.2022 bzw. am 25.01.2023 hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim bzw. im Rat der Stadt Aachen beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Runden Tisch für die Hochwasser-Schutz-Initiative (HSI) und weitere orts- und fachkundig Interessierte einzurichten und aus diesem regelmäßig zu berichten sowie die Mitgliedschaft im Hochwasser-Kompetenz-Centrum zu prüfen und eine*n feste*n zentrale*n Ansprechpartner*in bzw. Hochwasserschutzbeauftragte*n zur Koordination der Akteur*innen vor Ort zu benennen.
Begleitender Beirat
Wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, wurde der gewünschte Runde Tisch in Form des „Begleitenden Beirats Hochwasserschutz in Kornelimünster, Hahn, Friesenrath und Sief“ gegründet. Die erste, konstituierende Sitzung fand am 19.04.2023 von 17 bis 20 Uhr im Sitzungssaal des Bezirksamts Aachen-Kornelimünster / Walheim statt. Davor gab es seitens der Verwaltung (Dez VII / FB 36) vorbereitende Gespräche mit Vertreter*innen der Bürger*innen, Verbände und Institutionen sowie der Wissenschaft. Im Informationsgespräch für die Politik am 21.02.2023 zum Hochwasserschutz im Bezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim wurde neben einem ausführlichen Sachstandsbericht durch den WVER zum Masterplan über das geplante Format und Inhalte des Begleitenden Beirats durch Frau Dr. Susanne Ehret berichtet sowie auf die Themen privater und mobiler Hochwasserschutz eingegangen.
Der Begleitende Beirat Hochwasserschutz ist eine Plattform für die enge Zusammenarbeit der HSI, des WVER, der Verwaltung, der Wissenschaft und Fachexperten, der Politik sowie weiterer orts- und fachkundiger Interessierter zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Kornelimünster, Hahn, Friesenrath und Sief. Den Vorsitz übernimmt das Dezernat VII der Stadt Aachen. Dort steht als zentrale Ansprechpartnerin und Gesamtkoordinatorin Frau Dr. Susanne Ehret, Klimaanpassungsmanagerin der Stadt Aachen, zur Verfügung. Frau Dr. Susanne Ehret wird im Rahmen ihrer Arbeit sowohl den Hochwasserschutz als auch allgemein die Überflutungsvorsorge koordinieren und die Vernetzung aller Beteiligten – Behörden, Institutionen, Bürger*innen etc. – sicherstellen.
Die konkreten Ziele des Begleitenden Beirats Hochwasserschutz wurden mit allen Teilnehmenden der ersten, konstituierenden Sitzung vereinbart. Neben der intensiven Zusammenarbeit soll der Begleitende Beirat
- den Austausch zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Kornelimünster, Hahn, Friesenrath und Sief fördern und für einen steten und raschen Informationsaustausch zwischen den Beteiligten sorgen,
- nach möglichen Lösungen der Hochwassersituation bei verschiedenen Hochwasserereignissen suchen, die Verantwortlichkeiten klar darstellen und die Umsetzung der Lösungen begleiten sowie dafür Sorge tragen, dass gefundene Lösungen beschleunigt umgesetzt werden,
- über konkrete übergeordnete und private Maßnahmen beraten sowie praktikable Strukturen und Verknüpfungen diskutieren,
- die Kommunikation mit den Betroffenen des Hochwassers 2021 vereinfachen und Informationen zum aktuellen Stand der Maßnahmen und der Diskussionsgegenstände aus der Zusammenarbeit in der Bevölkerung verbreiten. Weiterhin sollen Konfliktpotenziale erkannt und durch aktives Handeln gemindert werden.
Der Begleitende Beirat Hochwasserschutz ist kein Entscheidungsgremium und selbstverständlich werden die Entscheidungsstrukturen des Rates, des Ausschusses und der Bezirksvertretung nicht eingeschränkt. Es ist vorgesehen, dass Rat, Ausschuss und Bezirksvertretung je nach Fortschritt regelmäßig informiert werden.
Der Begleitende Beirat wird quartalsweise für zwei bis drei Stunden im Bezirksamt Aachen-Kornelimünster / Walheim tagen und sich neben einem allgemeinen Austausch und der regelmäßigen Darstellung des Fortschrittes des Masterplans des WVER auf ein bis zwei Fokusthemen konzentrieren, zu denen Fachexperten eingeladen werden. Ziel ist es, einen breiten Konsens unter den Teilnehmenden zu erreichen. Diese Arbeitsweise wurde in der ersten, konstituierenden Sitzung am 19.04.2023 gemeinsam festgelegt.
Die Folien zu den Zielen, der Abstimmung der konkreten Arbeitsweise sowie zur weiteren Planung und einigen weiteren Kurzinformationen befinden sich im Anhang.
Neben Arbeitsweise, Zielen und Inhalten war für die erste Sitzung das Hauptthema der aktuelle Sachstand des Masterplans des WVER für den Aachener Süden. Der Masterplan ist zu finden auf www.hochwassergefahrenvorbeugen.de. Dargestellt wurden zunächst Projektstruktur, Ergebnisübersicht, Kommunikation und Grundlagen. Danach wurden folgende konkrete Maßnahmen systematisch und detailliert vorgestellt:
- Hochwasserschutzkonzept in Kornelimünster, hier ist kein HQ100-Schutz vorhanden
- Resilienzkonzept in Hahn, hier ist HQ100-Schutz vorhanden.
- Resilienzkonzept in Friesenrath, hier ist HQ100-Schutz vorhanden.
- Resilienzkonzept in Sief, hier ist HQ100-Schutz vorhanden.
- Brandenburg/Baumgartsweg
- Hochwasserentstehungsgebiete
Die Folien befinden sich im Anhang.
In der zweiten Sitzung am 23.05.2023 lag der Fokus auf der Analyse von Brückenschäden in den Flusseinzugsgebieten Inde, Vicht, Ahr und Rur in Folge der Flutkatastrophe von Prof. Dr. Holger Schüttrumpf der RWTH Aachen. Einige wichtige Erkenntnisse sind:
- Die Zerstörung durch Hochwasser wurde durch Brückenbauwerke verstärkt, da sich dort Material ablagert (Verklausung), was zu einem Rückhalt und damit Anstieg des Wassers führt.
- Bei komplett verklausten Brücken erhöht sich der Wasserstand vor der Brücke um bis zu 2 m.
- An Inde und Rur ist die Brückendichte mit durchschnittlich alle 0,6 km eine Brücke an der Inde und alle 1,6 km eine Brücke an der Rur sehr hoch.
- Die Anzahl an Brücken sollte aus Sicht der Wissenschaft langfristig reduziert werden.
Die Folien befinden sich im Anhang.
Im Anschluss äußerte die HSI einige ihrer Ideen und Wünsche. Danach stellte Dr. Susanne Ehret den Zwischenstand zu weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen wie privater und mobiler Hochwasserschutz, ad-hoc Maßnahmen, Katastrophenschutz und Kommunikation vor. Hier wurde vor allem auf das Hochwasser-Kompetenz-Centrum und das DWA-Audit Überflutungsvorsorge eingegangen. Hierzu wird weiter unten berichtet. Die Folien befinden sich im Anhang.
Die dritte und vierte Sitzung sind für Oktober 2023 und Anfang 2024 vorgesehen.
Der Fokus des Begleitenden Beirats Hochwasserschutz liegt derzeit auf dem Aachener Süden, auf dem Gebiet der Kategorie I – Einzugsgebiet Inde. Perspektivisch kann der Begleitende Beirat als Rahmen dienen, um auch die Gebiete der Kategorie II und III bürgernah zu diskutieren.
Mitgliedschaft im Hochwasser-Kompetenz-Centrum e.V.
Die Mitgliedschaft der Stadt Aachen im Hochwasser-Kompetenz-Centrum e.V. (HKC) wurde ausführlich geprüft. Nach mehreren Gesprächen hat die Verwaltung nachfolgende Informationen zusammengetragen.
Das HKC ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Starkregen- und Hochwasservorsorge und Sensibilisierung zum Thema Überflutungsschutz. Ihre Mission ist der Informationsaustausch, die Bereitstellung praktischer Lösungen und die Unterstützung der Eigenvorsorge. Die Vereinstätigkeit wird von wenigen Angestellten und ehrenamtlich Tätigen getragen. Zum Netzwerk gehören Akteur*innen aus Wissenschaft, Hochwassermanagement, Wirtschaft und Betroffene.
Das HKC sieht seine Aufgabe bei einer Dreiteilung der Reduzierung von Überflutungsschäden in 1) Hochwasserschutz der öffentlichen Hand, 2) Eigenvorsorge und 3) Versicherung vorrangig bei der Eigenvorsorge. Die zwei Säulen des HKC sind das Infomobil zu Starkregen und Hochwasser und der Hochwasser-Pass. Daneben finanzieren sie gezielt Forschungsprojekte. Das Infomobil war bereits Mitte Oktober 2022 und Ende Januar 2023 im Aachener Stadtgebiet unterwegs, welches gut angenommen wurde. Nun benötigen die Bürger*innen jedoch eine zielgerichtetere individuelle Beratung.
Neben dem Infomobil und der Bereitstellung von Informationen zum Hochwasser-Pass unterstützt das HKC u.a. auch bei Informationskampagnen, Workshops und Vorträgen und z.B. auch bei der Erstellung einer Webseite zur Risikokommunikation, die von Mitgliedern wie auch von Nicht-Mitgliedern eingekauft werden können. Daneben vermittelt das HKC nur Kontakte und nimmt selbst keine Aufträge z.B. zum Hochwasser-Pass oder sonstiger Gefahrenanalyse und - koordination an, sodass sie nicht bei Genehmigungsverfahren oder Fördermaßnahmen unterstützen können.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft sind der Zugang zum internen Bereich und damit zum Netzwerk der Mitglieder sowie die kostenlose Bereitstellung des Infomobils einmal im Jahr, welches ohne Mitgliedschaft 600€ pro Tag kostet. An Kommunen sind bisher nur 8 Mitglied, darunter Bonn und Köln. Die Kosten der Mitgliedschaft belaufen sich auf 2.500€ pro Jahr.
Nach Abwägung der obigen Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung eine enge Zusammenarbeit mit dem HKC, rät jedoch von einer Mitgliedschaft ab, da diese kaum Vorteile verspricht. Zudem ist der WVER Mitglied im HKC. Zu überlegen wäre nur, ob die Stadt Aachen mit ihrer Mitgliedschaft die gesamtgesellschaftlich relevante Arbeit des HKC finanziell und symbolisch unterstützen möchte.
Stattdessen wird sich die Verwaltung auf die zwei vom HKC dringend empfohlenen Vorgehensweisen konzentrieren: 1) Prüfung der Bewerbung und der Förderung des Hochwasser-Passes sowie 2) Durchführung des Audits zur Überflutungsvorsorge der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Beides wird nachfolgend ausführlich erläutert.
Weitere Informationen vom HKC über das HKC und das Infomobil finden Sie auf der Webseite des HKC und im Downloadbereich:
- https://www.hkc-online.de/de
- https://www.hkc-online.de/de/Mediathek/Downloads
Stärkung des privaten Hochwasserschutzes / Unterstützung im privaten Hochwasserschutz
Die Verwaltung möchte den privaten Hochwasserschutz über das ihr gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus stärken. Hierfür wird sie neben der Koordination der Maßnahmen vor Ort im Rahmen des Begleitenden Beirats Hochwasserschutz die Bewerbung und eine mögliche finanzielle Unterstützung des Hochwasser-Passes prüfen.
Am 14.11.2022 bzw. am 25.01.2023 hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim bzw. im Rat der Stadt Aachen beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Beratungsstelle zum vorbeugenden Hochwasserschutz einzurichten und Fördermöglichkeiten für den privaten Hochwasserschutz zu prüfen bzw. ein Förderprogramm für den privaten Hochwasserschutz aufzulegen und die Förderrichtlinien zeitnah zu erarbeiten.
Eine Beratungsstelle zum vorbeugenden Hochwasserschutz ist auf kommunaler Ebene nicht vorgesehen. Betroffene Bürger*innen können unter anderem das Hochwasser-Kompetenz-Centrum in Köln (HKC) für individuelle Beratungen in Anspruch nehmen. Das HKC stellt auf seiner Webseite www.hkc-online.de umfangreiche Informationen zur Verfügung. Weiterhin stellt das HKC, beziehungsweise deren sachkundige Berater*innen Hochwasser-Pässe aus, worauf im Anschluss ausführlich eingegangen wird.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Eigenvorsorge zum Hochwasserschutz laut §5 des Wasserhaushaltsgesetztes gesetzlich gefordert ist. Hierfür ist neben der Bereitstellung von leicht zugänglichen und verständlichen Informationen und förderlichen Rahmenbedingungen durch die Politik die aktive Stimulation und Begleitung der Eigenvorsorge notwendig. Letzteres ist die Verwaltung bereits im Rahmen des Begleitenden Beirats Hochwasserschutz angegangen. Daneben prüft die Verwaltung derzeit, ob und wie eine Förderung des Hochwasser-Passes stattfinden kann.
Hochwasser-Pass
Der Hochwasser-Pass ist eine Initiative des HKC und ist geeignet, ein innovatives und nützliches Dokument zur Standortanalyse und Bewertung von bestehenden oder geplanten Privat- und Gewerbe-Immobilien gegenüber Hochwasser und Starkregenereignissen zu erstellen. Es werden alle relevanten Überflutungsgefahren betrachtet: Flusshochwasser, Starkregen, Kanalrückstau und Grundhochwasser.
Zum Hochwasser-Pass kann jede*r Bürger*in auf www.hochwasser-pass.com alle notwendigen Informationen sowie eine*n Sachkundige*n für die Ausstellung des Hochwasser-Passes finden. Die Leistung ist kostenpflichtig. Die Organisation und Finanzierung des Hochwasser-Passes liegt in der Verantwortung der einzelnen Privatpersonen, die mit der oder dem Sachkundigen einen direkten Vertrag abschließen. Der Hochwasser-Pass verbessert die Versicherbarkeit und wird von einigen Versicherungen unterstützt.
Um die flächendeckende Ausstellung des Hochwasser-Passes in den betroffenen Ortslagen zu gewährleisten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die zurzeit geprüft werden:
- Informationskampagne, ggf. mit Hilfe des HKC
- Finanzielle Förderung des Hochwasser-Passes, ggf. auf Antrag
- Einsatz sachkundiger Expert*innen in Aachen, sodass eine systematisch übergreifende Koordination unterstützt werden kann
- Weiterhin wird aktuell geprüft, ob ein*e externe*r Berater*in gewonnen werden kann, um in den betroffenen Ortslagen die stark betroffenen Grundstücke zu identifizieren und die Eigentümer*innen aktiv auf eigene und nachbarschaftliche bauliche Verbesserungen in Bezug auf das nächste Hochwasser hinzuweisen und den Hochwasser-Pass als geeignetes Instrument zu bewerben.
Der Flyer des HKC zum Hochwasser-Pass befindet sich im Anhang.
Mobiler Hochwasserschutz
Am 14.11.2022 bzw. am 25.01.2023 hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim bzw. im Rat der Stadt Aachen beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Zeit- und Lageplan für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz für Verteilung und Aufstellung mobiler Hochwasserschutzelemente / -systeme zu erstellen und die Anschaffung und Lagerung mobiler Hochwasserschutzelemente / -systeme zu prüfen.
Generell ist es zunächst notwendig eine ganzheitliche Risikoanalyse für Flusshochwasser- und Starkregenereignisse für das gesamte Stadtgebiet durchzuführen. Vor diesem Hintergrund soll das Audit zur Überflutungsvorsorge der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) in Anspruch genommen werden
DWA-Audit Überflutungsvorsorge
Das Ziel des Audits ist die ganzheitliche Betrachtung der Überflutungs-Situation vor Ort. Das Audit bringt alle kommunalen Expert*innen, die in ihrem Bereich das Fachwissen zum Thema Hochwasser- bzw. Starkregenvorsorge haben, an einen Tisch und sorgt für die fachübergreifende Abstimmung und Vernetzung aller Akteur*innen.
Das DWA-Audit nutzt das vorhandene Wissen, erfasst Stärken und Schwächen der bestehenden Vorsorge und baut auf den bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen auf. Hierfür werden die Bereiche Flächenvorsorge, Bauvorsorge, Risikovorsorge und Verhaltensvorsorge bei verschiedenen HQ-Werten mit Hilfe eines Fragenkatalogs analysiert. Im Anschluss werden individuell auf die Kommune zugeschnittene Vorsorgemaßnahmen erarbeitet, sodass am Ende ein vollständiges Gesamtbild mit und für alle Beteiligte entsteht, welches alle Maßnahmen, angefangen bei strukturellen Fragen über den privaten Hochwasserschutz bis hin zum Katastrophenfall zusammenbringt.
Vorteilhaft sind außerdem die Ergebnisaufbereitung in Form anschaulicher Überflutungsvorsorge-Ampeln und die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Zugang zum Netzwerk der auditierten Kommunen. Davon gab es in 2019 bereits über 60, darunter zum Beispiel auch Köln und Erfurt.
Die Kosten des DWA-Audits belaufen sich bei einer Kommune von über 200.000 Einwohner*innen auf 25.000€ netto. Der Betrag kann durch die Mittel für die Klimaanpassung gedeckt werden. Der Arbeitsaufwand für die Kommune ist im Gegensatz zu dessen großen Nutzen begrenzt. Das Audit findet vor Ort statt und dauert 1,5 Tage. Eine Vorbereitung des Audits ist neben der internen Abstimmung der Teilnehmer*innen nicht zwingend notwendig und liegt im Ermessen der Fachbereiche, da das vorhandene Fachwissen der Teilnehmenden in der Regel ausreichend ist. Die Auditor*innen selbst bereiten sich intensiv mit allem Material vor, das öffentlich verfügbar ist oder ihnen im Vorhinein zur Verfügung gestellt wird. Daher kann und soll das Audit noch dieses Jahr durchgeführt werden.
Das Audit Überflutungsvorsorge der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. ist der notwendige erste Schritt einer ganzheitlichen Betrachtung des Aachener Stadtgebiets auf dem Weg zu einer fachübergreifend abgestimmten Überflutungsvorsorge für Starkregen- und Flusshochwasserereignisse.
In diesem Zusammenhang wird u.a. auch die Anschaffung, Koordination, Verteilung, Aufstellung und Lagerung mobiler Hochwasserschutzsysteme / -elemente diskutiert und priorisiert werden. Genauso wird die Frage, ob und wie bestimmte Objekte und Plätze z.B. durch adhoc-Maßnahmen besser geschützt werden können, erörtert werden. Die durch das Hochwasser 2021 gewonnen Erkenntnisse werden in die Überlegungen einfließen. Konkret wird geprüft, ob und für welches Ereignis / HQ die Beschaffung mobiler Hochwasserschutzsysteme wirksam sein kann. In einem zweiten Schritt nach dem DWA-Audit ist dann der finanzielle Rahmen v.a. auch in Abwägung mit den anderen während des Audit-Prozesses identifizierten Risiken und Maßnahmen zu prüfen. Vor einer eventuellen Beschaffung erfolgt die notwendige Beteiligung der Gremien.
Weitergehende Informationen finden Sie im angehängten Flyer sowie auf der Webseite der DWA und in einer Präsentation zum Audit:
- https://de.dwa.de/de/audit-ueberflutungsvorsorge.html
- https://de.dwa.de/files/_media/content/06_SERVICE/Hochwasseraudit/Dauerschleife_2019%2007%2029-Endfassung.pdf
Katastrophenschutz
Auch Feuerwehr und Katastrophenschutz werden beim Audit Überflutungsvorsorge der DWA beteiligt sein und es werden mögliche Maßnahmen diskutiert werden. Die kurze Vorwarnzeit schränkt die Anzahl und Heterogenität der Maßnahmen jedoch stark ein.
Im Zuge der Kooperation mit der Städteregion und dem WVER wird bereits nach Maßnahmen sowohl zur Verbesserung der Warnoptionen als auch nach Möglichkeiten besserer Hochwasserschutzsysteme gesucht. Im Rahmen des Regionalen Hochwasserrisikomanagements wird hier derzeit ein gemeinsames Planspiel organisiert, das verschiedene Szenarien simuliert, um die Meldewege zu untersuchen, Zuständigkeiten festzulegen und Kommunikation und Schnittstellen zu optimieren.
Die Erstellung eines Zeit- und Lageplans für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz wird im Rahmen des DWA-Audits erörtert werden. Zunächst ist hier zu prüfen, ob ein Zeit- und Lageplan trotz der kurzen Vorwarnzeiten sinnvoll ist. Sollte dieser als eine der effizienten Hochwasserschutzmaßnahmen identifiziert werden, wird die Verwaltung einen Zeit- und Lageplan erstellen.
Grundsätzlich ist nochmals zu betonen, dass der individuelle Hochwasserschutz, gesetzlich verankert und Aufgabe der jeweiligen Eigentümer*innen der Liegenschaften ist. Ungeachtet dessen prüft die Verwaltung weiterhin kontinuierlich, ob sich verbesserte Möglichkeiten des Hochwasserschutzes eröffnen. Einen hundertprozentigen Schutz vor einem Ereignis wie in 2021 wird es aber auch zukünftig nicht geben können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| X |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
|
815,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
5,1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
6,9 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
814,6 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
5,3 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|