Entscheidungsvorlage - FB 36/0285/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde nicht.

 

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Detailplanung.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 17.08.2022 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt die Vorplanung eines Knotenpunktsystems im Bezirk vor. Das Thema qualitätsvolles Wandern nimmt weiterhin im Bereich der Naherholung und Tourismusförderung einen hohen Stellenwert ein. Im aktuellen Bestand gibt es 6 Rundwanderwege im Bezirk und überregionale Wanderwege wie den Hauptwanderweg des Eifelvereins, den Eifelsteig, die Inderoute und die Grenzroute 1 (Anlage 1).

Detailplanung der Wanderwege im Bezirk (Anlage 2)
Entwicklungsziele: Im künftigen Knotenpunktsystem mit zusätzlichen Querbindungen und der Anbindung an das Knotenpunktnetz im Aachener Wald und grenzüberschreitend nach Ostbelgien entsteht ein durchgängiges Wegenetz.  Aus Qualitätsgründen werden die Trassen, wenn möglich, weg von versiegelten Flächen, teils befahrenen Straßen auf unversiegelte parallel verlaufende Pfade bzw. Nebenstraßen verlegt. Die vorliegende Detailplanung wurde in Kooperation mit dem Heimat- und Geschichtsverein Kornelimünster, zugleich Ortsgruppe des Eifelvereins Düren e.V., entwickelt und mit der städtischen Fachverwaltung und der Stabsstelle Tourismus bei der Städteregion und angrenzenden Kommunen abgestimmt. Vorschläge der Bezirksvertretung vom 17.8.2022 wurden integriert. Das Corporate Design des Stadtweiten Knotenpunktsystems für Wandern wird berücksichtigt (Anlage 3).

Mengenbilanz nach Umsetzung der Planung

Art

  km

Bemerkung

Bestand

71,6

davon 8,6 km in Breinig, Gemeinde Stolberg (bisherige Route 1 und 4)

entfallend

 -6,7

wegen mangelnder Qualität, zusätzlich: bisher nicht markierter Vennbahnweg großenteils nicht mit einbezogen

neue bzw. vorhandene nicht mehr markierte Verbindungen

25,5

detaillierte Liste in Anlage 4; auf Grundlage ehemaliger Beschlüsse der Bezirksvertretung von 1977-1978, großenteils dargestellt in Stadtplan 1989 mit Wanderwegen (Anlage 6)

Summe Wanderwegenetz

90,4

 

Aktuelle Vergabe

88,6

minus 1,8 km: Verbindung zum Aachener Wald und via Falkenbach-Viadukt (später)

 

Der Startpunkt am Korneliusmarkt erhält eine aktualisierte Übersichtskarte. Ein zusätzlicher Startpunkt mit Übersichtskarte wird im Freizeitgelände am Eifelsteig eingerichtet. Zum Wegeverlauf in Höhe der Brücke Hahn, die durch die Flut im Juli 2021 zerstört wurde, gibt es noch keinen abschließenden Lösungsvorschlag. Darüber wird zum gegebenen Zeitpunkt gesondert berichtet (Bezug: Antrag der CDU-Fraktion im Bezirk vom 22.4.2022). Die Ausweisung der 6 lokalen Rundwege entfällt künftig, die o.g. überregionale Wege werden weiterhin gesondert markiert.

An zwei Querungen der Monschauer Straße in Höhe Walheimer Straße und Schmithofer Weg sind Mittelinseln für Fußgänger zur sicheren Querung notwendig (Tempolimit 70 km/h) . 

Maßnahmen in Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind Beteiligung des Naturschutzbeirats

Alle geplanten Wanderwege der Vorlage verlaufen – bis auf einen Fall - auf bereits bestehenden (Fuß-)Wegen, die großenteils öffentlich gewidmet sind. Sieben Wegeabschnitte jedoch sind nicht öffentlich gewidmet und liegen im Landschaftsschutzgebiet. In Abstimmung mit der und nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde ist hier die Beteiligung des Naturschutzbeirats erforderlich, weil entlang dieser sieben Abschnitte u.a. Markierungsposten, die mit einem Betonfundament gegründet sind, aufgestellt werden wie folgt:

Details in Liste der Wegverbindung in Anlage 4

 

lfdnr.

Knoten

Bezeichnung

Bemerkung und vorgesehene Maßnahme, die von den Verboten des Landschaftsplans erfasst ist

03a

8-10

Maarweg: Variante A: 140 m Pfad auf städt./privater Wiese

priv. Parzelle von Landwirt, Zustimmung liegt vor; neuer Wiesenpfad ohne Wegebau
Maßnahme1 Drehkreuz und 2 Pfosten

03b

8-10

Maarweg: Variante B: 280 m Pfad auf städt. Wiese

neuer Wiesenpfad ohne Befestigung am Rand von verpachteter Wiese; Maßnahme:  Einbau 1 Drehkreuz und 2 Pfosten; kein Wegebau; am Rand der städt. Wegeparzelle "Bahnesweg" früher gewidmet als VöG 53: Verkehrssicherung notwendig an Bäumen auf einer Länge von 114 m

12

78-99

Anbindung Münsterwald-West - Ostbelgien

Maßnahme: 4 Pfosten entlang Forststraße auf dt. Gebiet

15

34-36

Zielwegweisung Varnenum

Wanderweg bereits ausgeschildert; gesonderter Antrag aus der BV vorliegend; Maßnahme: 1 Stahlpfosten mit Zielwegweisung am Kn. 36

19

81-85

Pfad Zeisigweg -Bergfeld

städt. Wiesenpfad / Wirtschaftsweg (ehem. Straßenbahntrasse) über (Mäh)wiesen mit mehreren vorh. Drehkreuzen; Erlaubnisschilder im Gelände vorh.; Maßnahme:  4 neue Pfosten

20

52

Walheim Freizeitgelände

auf Waldparkplatz. am Zielwegweiser Eifelsteig: 1 neue Orientierungstafel für Startpunkt 2; Maßnahme:  2 Punktfundamente

23

12-7

Wilburgpfad - Ritscheider Weg

öff. gewidmeter Fußweg Nr. 62 über städt. u. private Wiese

Maßnahme: 2 Drehkreuze durch Weidezaun; Übergang Bach mit 1 Trittstein anstelle baufälliger Brücke, die abgebrochen wird

 

 

Weitere Vorgehensweise, Zeitplan und Finanzierung
Seitens des FB Klima und Umwelt wurden r den städtischen Haushalt in 2022 angemeldet:

für 2023: 15.100 €r die Vergabe einer Detailplanung (Erstellung eines Markierungskatasters)

für 2024: 173.000 €r den Bau des Knotenpunkt-Systems

r den o.g. Planungsbereich soll nun ein Markierungskataster extern vergebenen für die vorgesehenen 88,6 km Wegestrecke i.H.v.  15.286 € mit 80 Knoten und entsprechenden Zwischenmarkierungen, und die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung um den entsprechenden Beschluss, wie untenan formuliert. Aus dem Markierungskataster ergeben sich dann die genauen Mengen an Pfosten und Schildern zum Bau des Knotenpunktsystems. Die durchschnittlichen Einzelpreise für die Produktion und Montage beziehen sich auf die vorliegenden Werte aus dem vorliegenden Knotenpunkt-Kataster aus März 2023 für Richterich. Daraus ergibt sich ein Kilometerpreis von ca. 1240 / km für Produktion und Montage bei einer kalkulierten Baukostensteigerung von ca. 18 % bis zur Ausschreibung. Inklusive weiterer Kosten für Planung, Layoutarbeiten, die beiden Orientierungstafeln an den Startpunkten, 5 Drehtürchen und die beiden Mittelinseln an der Monschauer Straße werden Gesamtkosten r den Bau von 161.700 plus der o.g. Katasterplanung i.H.v.  15.286 € kalkuliert.

Bereits im Laufe von 2023 soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag für Lieferung von Beschilderungsmaterial und ein mehrjähriger Rahmenvertrag zum Routenbau ausgeschrieben werden, beginnend mit dem Bereich Richterich. Die konkrete Vergabe von Produktion und Bau für den Bereich von Kornelimünster/Walheim soll nach Abstimmung der Straßenverkehrsbehörde ab Mitte 2024 erfolgen (Details in Kostenrechnung in Anlage 5).

Zurückgestellt: Die Verbindung 14 kann erst nach Sanierung des Falkenbach-Viadukt realisiert werden. Die Verbindung 18a zum Aachener Wald kann erst nach Vorliegen der baurechtlichen Klärung umgesetzt werden; eine Festsetzung des künftigen Wanderwegs 18a von Knoten 7- 82 im neuen Landschaftsplan wird empfohlen.

Folgekosten: Nach Fertigstellung wird das Knotenpunktsystem halbjährlich kontrolliert und Mängel werden sofort behoben, um die Qualität nachhaltig zu gewährleisten wie im Aachener Wald. Kontrollarbeiten werden pauschal und Reparaturen nach Einzelpreisen abgerechnet. Im Schnitt fallen dafür bei externer Vergabe 120 € /km und Jahr an.

7,6 km werden bereits durch die Fa. Routenwartung Hoogen unterhalten. Zusätzliche 9723 Euro für weitere 81 km, zusammen 88,6 km, wurden aktuell vom FB Klima und Umwelt für den städtischen Haushalt ab 2025 ff. angemeldet im Produkt 4-130101-905-8, Sachkonto 52410000 (Details in Kostenrechnung in Anlage 5). Die vorhandenen Rundwege 1-6 werden bisher vom hiesigen Heimat- und Geschichtsverein Kornelimünster, zugleich Ortsgruppe des Eifelvereins Düren, unterhalten. Ob Teilbereiche des Wegenetzes weiterhin und in welchem Umfang durch die Ortgruppe in Eigenleistung unterhaltet werden nnen, ist noch nicht geklärt. Auch dann müssen dafür anteilige Material- und Fahrtkosten im Budget berücksichtigt werden. Ergebnisse dazu in der Vorlage zum Baubeschluss.

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

5-130101-400-00600-900-1, SK 78350000 / 4-130101-404-1, SK 52560000

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

Auszahlungen

15.000 €

15.000 €

173.000 €

173.000 €

 

 

Ergebnis

-15.000 €

-15.000 €

-173.000 €

-173.000 €

 

 

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0 €

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folgekosten (alt)
 

Folgekosten (neu)

ab 2025 ff

Ertrag

0

0 €

0 €

0 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.000 €

15.000 €

173.000 €

173.000 €

0 €

9.722 € *

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0

0

0

Ergebnis

-15.000 €

-15.000 €

-173.000 €

-173.000 €

0

-9.722 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0 €

 

 

Deckung ist gegeben
 

Deckung ist gegeben

 


 

* Folgekosten fallen ab 2025 an, gesonderte Vorlage für Bezirk Richterich zum gleichen Thema

Folgekosten ab 2025 für den Bezirk Kornelimünster/Walheim (9.722,00 € p.a.).

 

Die Folgekosten sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 unter 4-130101-905-8, SK 52410000 Unterhalt Wanderwege „Grenzrouten“ anzumelden.

 

Die Deckungsfähigkeit ist dann unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Haushaltsanmeldung in jedem Fall sicherzustellen. Dies muss entweder durch strikte Konsolidierungsvorgaben (z.B. Streichung, Aussetzung oder Reduzierung anderer Maßnahmen und Programme) oder Erhöhung der städtischen Erträge (z.B. Steuererhöhungen) hergestellt werden.

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...