Entscheidungsvorlage - BA 4/0108/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Glascontainer am Spielplatz Holunderweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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21.06.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Fall des Standortes Kesselstraße im Bezirk Kornelimünster/Walheim handelt es sich um einen Standort in unmittelbarer Nähe zu einem Spielplatz. Aufgrund diverser Beschwerden aus der Bürgerschaft, die sowohl an die Stadtverwaltung als auch an die Bezirksvertretungsmitglieder herangetragen wurden, soll nunmehr ein anderer Standort gefunden werden. Der Inhalt der Beschwerden richtete sich dabei alleine auf die Nähe zum Spielplatz, nicht auf etwaige Geräuschbelästigungen.
Gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG vom, 01.01.2019) ist die Sammlung und Verwertung von Glas, ebenso wie die von Leichtverpackungen (gelber Sack), in Deutschland privat organisiert. Die Dualen Systeme Deutschland übernehmen die Ausschreibung und Beauftragung eines Unternehmens zur Sammlung und Verwertung des Hohlglases für das gesamte Stadtgebiet Aachen.
Um eine flächendeckende und bürgerfreundliche Entsorgung des Glases zu gewährleisten, sollte ca. ein Entsorgungsstandort für rund 1.000 Einwohner*innen vorhanden sein. Somit besteht für die Stadt Aachen eine leichte Unterdeckung. Sowohl der Aachener Stadtbetrieb als auch der Entsorger versuchen diesem immer wieder entgegenzuwirken. Daher ist es wichtig, vorhandene Standorte beizubehalten bzw. im Falle von Baumaßnamen o.ä. allenfalls zu verschieben, jedoch nicht vollständig aufzulösen.
Bei der Schaffung eines neuen bzw. alternativen Standortes müssen verschiedene rechtliche und organisatorische Aspekte, wie z.B. Abstände zur nächsten Wohnbebauung, berücksichtigt werden. Weiterhin müssen evtl. vorhandene Bäume geschont und unter Umständen bestimmte Lichthöhen über die Container hinaus berücksichtigt werden, um eine reibungslose Leerung durch Hakenfahrzeuge zu gewährleisten. Die Stadt Aachen kann lediglich Standorte im öffentlichen Raum bestimmen. Eine Aufstellung von Glascontainern auf privatem Gelände ist rechtlich möglich, kann aber nur vom Eigentümer des jeweiligen Grundstückes beauftragt werden. Die vorgenannten Aspekte erschweren somit eine Standortsuche in vielen Gebieten der Stadt oftmals erheblich. Daher besteht vornehmlich das Interesse, vorhandene und etablierte Standorte grundsätzlich beizubehalten.
Die Leerungsintervalle zu den jeweiligen Glascontainerstandorten haben sich über viele Jahre in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Entsorger entwickelt und reichen von der wöchentlichen bis hin zur monatlichen Leerung. Das Fahrzeug des Entsorgers muss hierbei meist auf der Straße, parallel zu den Containern, halten, um diese zu leeren. Ein Leerungsvorgang für alle drei Glascontainer dauert insgesamt meist zehn Minuten. Im Vergleich hierzu wird auch der Anlieferverkehr eines Gewerbebetriebes oder Fahrzeuge von Paketdienstleistern, ebenfalls in zweiter Reihe parkend, geduldet und als selbstverständlich akzeptiert.
Neuer Standplatz:
In Zusammenarbeit mit dem Aachener Stadtbetrieb wurden Varianten gesucht und hinsichtlich der jeweiligen Vor- und Nachteile gegenübergestellt. Erfahrungen des Stadtbetriebes und ordnungsrechtliche Gegebenheiten wurden entsprechend berücksichtigt.
Alternativvariante 1: Parkbucht Kesselstraße (auf Höhe der Hausnummer 52):
Derzeit befinden sich die Glascontainer auf einem Parkstreifen, dessen Größe ausreicht, um drei Glascontainer aufzustellen und gleichzeitig genügend Parkfläche für Altglas anliefernde PKWs bietet. Die Leerung der Container verläuft unproblematisch. Zudem liegt die Parkbucht gut beobachtet in der Kesselstraße, so dass Ansammlungen von wildem Müll nicht zu verzeichnen sind. Erhebliche Verkehrsbehinderungen wurden nicht beobachtet, bzw. sind nicht bekannt.
Eine Möglichkeit wäre demnach, die Glascontainer auf dem gleichen Parkstreifen um ein einige Meter zu verschieben (von Höhe der Hausnummer 52 auf Hausnummer 54). Die Container würden damit aus der Grundstücksflucht des Spielplatzes herausgezogen werden.
Alternativvariante 2: Parkbucht Kesselstraße (auf Höhe Hausnummer 20):
Auch hier würden sich die Glascontainer auf einem Parkstreifen befinden, dessen Größe ausreicht, um drei Glascontainer aufzustellen und gleichzeitig genügend Parkfläche für Altglas anliefernde PKWs bietet. Die Leerung der Container würde unproblematisch verlaufen. Zudem liegt die Parkbucht gut beobachtet in der Kesselstraße, so dass Ansammlungen von wildem Müll nicht zu verzeichnen wären. Erhebliche Verkehrsbehinderungen sind nicht zu erwarten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |