Entscheidungsvorlage - ez. VII/0010/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, die Ressourcen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle für nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung in das Haushalts- und Stellenplanverfahren 2024 ff einzubringen.

Die Ratsanträge „Runder Tisch Landwirtschaft“ (Nr. 175/18 v. 06.07.2021 – Grüne Fraktion) und „Koordinierungsstelle für nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung“ (Nr. 316/18 v. 24.01.2023 - Grün-Rote Koalition im Rat der Stadt Aachen) gelten damit als behandelt und erledigt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Rat der Stadt hat die Verwaltung mit dem Ratsantrag (Nr. 175/18 – 06.07.2021) der Fraktion GRÜNE, damit beauftragt einen „Runden Tisch Landwirtschaft“ zu initiieren und durch den Ratsantrag „Koordinierungsstelle für nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung“ (Nr. 316/18 v. 24.01.2023 - Grün-Rote Koalition im Rat der Stadt Aachen) damit beauftragt, eine Koordinierungsstelle einzurichten.

 

Auf Grundlage des Ratsantrages vom 06.07.2021 hat die Verwaltung unter Federführung des Dez. VII und unter sehr reger und aktiver Beteiligung der Fachbereiche 02 und 23 aus dem Dez VI den Runden Tisch am 10. Juni 2022 gegründet, welcher bisher vier mal getagt hat. Von Beginn an war wichtig, dass neben der Landwirtschaftsverbände und -kammern auch die StädteRegion Aachen eng eingebunden wird. In den Sitzungen wurde sehr schnell spürbar, dass eine kooperative und ganzheitliche Zusammenarbeit nicht nur den Bedarfen entspricht, sondern auch von allen Seiten als sehr zielführend angesehen wird. Dies drückte sich nicht nur durch die sehr gute Teilnehmer*innenzahl an den Sitzungen, welche stetig stieg, aus, sondern auch durch die sehr konstruktive Zusammenarbeit. Auf dieser Basis erreicht man sehr schnell eine inhaltliche Tiefe und Breite, welche sich insbesondere im gemeinsamen Wirken in verschiedenen Arbeitsgruppen aus dem Runden Tisch heraus wiederspiegelt. Hier wurde themenbezogen Lösungsansätze für bestehende Herausforderungen diskutiert und konkrete Umsetzungsideen erarbeitet. Eine tiefergehende Erläuterung und Darstellung der bisherigen Ergebnisse wird im beigefügten Zwischenbericht gegeben.

 

Mit dem zweitgenannten Ratsantrag wurde die Verwaltung damit beauftragt: „die Tätigkeiten zur Unterstützung Aachener landwirtschaftlicher Betriebe und zur Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft in Aachen zentral zu koordinieren. Die aktuell im Rahmen des Runden Tisches Landwirtschaft diskutierten Maßnahmen sollen zeitnah in die Umsetzung gebracht werden. Die Einrichtung einer koordinierenden Stelle beim Fachbereich Umwelt soll geprüft werden. Notwendige Haushaltsmittel sollen zur Verfügung gestellt werden.“ (Auszug aus dem Ratsantrag Nr. 316/18)

 

Die Landwirtschaft hat eine besondere Verantwortung bei der Bewältigung ökologischer Herausforderungen wie der Klimakrise, dem Artensterben und dem Rückgang der Biomasse. Der "Runde Tisch Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung" in Aachen hat das Ziel, gemeinsam mit Landwirten und Landwirtschaftsvertretern, Zivilgesellschaft und Umweltverbänden, Verwaltung und Politik konkrete Maßnahmen zur Erreichung ökologischer Ziele zu erarbeiten, die auch wirtschaftlich tragfähig sind. Richtungsweisende agrarpolitische Entscheidungen werden auf EU-Ebene getroffen. Trotzdem sollten alle kommunalen Handlungsmöglichkeiten genutzt werden, die genannten Ziele zu erreichen. Neben den sozialen und ökologischen Zielsetzungen geht es Stärkung der Zukunftsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu stärken, die Erhöhung regionaler Absatzchancen, sowie um den Aufbau neuer Wertschöpfungsketten. 

 

Damit dieses gelingen kann, bedarf es einer Stadtgesellschaft, die sich regional und/ oder ökologisch ernähren möchte, die Absatzchancen für die regionale Landwirtschaft aufbaut (etwa in der Außerhausverpflegung) und sich bewusster mit der Lebensmittelversorgung beschäftigt. In der Corona-Zeit wurde deutlich, dass die Gesellschaft sich diversifizierter aufstellen und damit resilienter werden muss. Das bedeutet aktuell vor allem auch die heimische Landwirtschaft zu erhalten und ihnen Zukunftschancen zu ermöglichen.

Wie der Anlage zu entnehmen ist, wurden innerhalb der bisherigen Zusammenarbeit verschiedenen Ansätze erarbeitet. Hier fehlt es jedoch an personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung. Um die bisherige gute Arbeit vertiefen und insbesondere in konkrete Umsetzungsschritte leiten zu können, müsste an dieser Stelle die Stelle als „Kümmerin“ geschaffen werden um damit als Stadtverwaltung ihren Teil und Beitrag in das bereits jetzt gefestigte Netzwerk einzubringen.  Um dies zu erreichen, beabsichtigt die Verwaltung, die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen in die Haushalts- und Stellenplanberatung 2024 ff einzubringen.

 

Die Verwaltung wird regelmäßig und zu Fortschritten in einzelnen Themen- und Handlungsfeldern aus dem Gesamtkontext  berichten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanverfahren werden die konkreten Ressourcen in die Beratungen zum Haushalt 2024 ff eingebracht.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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