Kenntnisnahme - FB 36/0298/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er begrüßt und unterstützt die Aktivitäten im Rahmen der jeweiligen Prozesse.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Allgemeiner Sachstandsbericht IKSK 2020 – 2025 und weitere Klimaschutzaktivitäten

Das in Umsetzung befindliche Integrierte Klimaschutzkonzept mit Handlungsprogramm bis 2025 (kurz IKSK) wurde am 26. August 2020 im Stadtrat beschlossen. Es umfasst 7 Handlungsfelder mit insgesamt 70 Maßnahmen, durch die eine Reduktion von 50% der Treibhausgasemissionen bezogen auf 1990 bis 2030 erreicht werden soll. Über die Sachstände der Maßnahmenumsetzung wurde in 2021 und 2022 jeweils berichtet. Der nachfolgend aufgeführte Sachstand bezieht sich auf April 2023.

 

Drei Jahre nach Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzepts sind 3 von 71 Maßnahmen (Maßnahme 1.1 wurde aufgrund von verschiedenen Zuständigkeiten zur besseren Darstellung des Umsetzungsstandes in zwei Maßnahmen aufgeteilt) vollständig abgeschlossen, 17 Maßnahmen begonnen und 45 befinden sich in der laufenden Umsetzung. Lediglich 6 Maßnahmen wurden noch nicht begonnen, was unter anderem an noch ausstehenden Stellenbesetzungen sowie an der Priorisierung der Maßnahmen liegt.

 

Als besonders erfolgreich hervorzuheben sind die zahlreichen Maßnahmen im Bereich Mobilität, sehr hohe Antragszahlen im Solarförderprogramm und Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude sowie die Installation von Photovoltaikanlagen auf und die entsprechende energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden.

Weiterhin wurde im November 2021 ein Dezernat für Klima, Umwelt, Stadtbetrieb und Gebäudemanagement neu gegründet, wodurch den Themen Umwelt und Klimaschutz ein nochmals höherer Stellenwert in der Verwaltung eingeräumt wird.

In verschiedenen Fachbereichen der Stadt wurden in den Jahren 2021 bis 2023 in der Summe fast 40 neue Stellen zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts eingerichtet und zum Großteil besetzt.

Weiterhin wurden dezernats- und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen etabliert. Hervorzuheben sind hier das Klimaschutzteam in der Abteilung 36/700, die Klimaschutzkonferenz der Fachbereichsleiter*innen und das Team im Rahmen des European Energy Awards. Die Dringlichkeit des Klimaschutzes ist der Verwaltung bewusst und wichtig.

Details zum Umsetzungsstand des IKSK 2025 und der jeweiligen Maßnahmen sind dem beigefügten tabellarischen Bericht zu entnehmen.

 

 

Fortschreibung des IKSK - Aachen klimaneutral 2030

Vor dem Hintergrund des am 19.06.2019 für Aachen ausgerufenen Klimanotstands hatte der Stadtrat am 22. Januar 2020 neue ambitioniertere Klimaschutzziele beschlossen. Diese basieren nunmehr auf dem Beschluss der internationalen Staatengemeinschaft auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (UN) in Paris im Jahre 2015. Als erste Stadt in Deutschland berücksichtigt die Stadt Aachen mit diesem Beschluss das ihr anteilig noch verbleibende Restbudget an Treibhausgasen, um die Erderwärmung auf unter zwei Grad, möglichst bei 1,5 Grad zu halten.

Entsprechend wurde im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 24. August 2021 die Verwaltung mit einer darauf ausgerichteten Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts beauftragt. Dazu wurde im Sommer 2022 seitens der Fachverwaltung eine Grobskizze zur Klimaneutralität vorgelegt, die den Weg bis 2030 und wichtigste Ansatzpunkte in einem ersten Grobkonzept aufzeigt. Der Stadtrat hat am 11. Mai 2022 durch die Annahme des Klimaentscheides diese Position noch einmal verstärkt und die Verwaltung aufgefordert bis Ende 2023 ein Konzept vorzulegen, wie Aachen das am 22.01.2022 beschlossene Ziel bis 2030 erreichen kann.

 

Auf Grundlage dieser erweiterten Zielsetzung wird das IKSK der Stadt Aachen in 2023 unter Federführung des FB 36 durch das Gutachterbüro Gertec Ingenieurgesellschaft sowie das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie weiterentwickelt. Die Arbeiten zum IKSK „Aachen klimaneutral 2030“ wurden im Januar 2023 aufgenommen und werden voraussichtlich im Januar 2024 abgeschlossen sein.

Teil dieser Fortschreibung ist ein erweiterter Aktionsplan, der die Handlungserfordernisse der Stadt beschreibt und die Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030 in Form von Steckbriefen dokumentiert.

Für die passgenaue Erarbeitung des Aktionsplans startete am 10.05.2023 zunächst ein interner Beteiligungsprozess unter Einbindung aller relevanten Fach- und Sachbereiche der Verwaltung. Kern der Beteiligung ist das “IKSK-Team Aachen klimaneutral 2030”. Das Projektteam geht aus dem bereits bestehenden EEA (European Energy Award) -Team hervor und wurde themenbezogen, z.B. durch die bereits im aktuellen IKSK verankerten Stellen der verschiedenen Fachbereiche, erweitert.

Neben der verwaltungsinternen Beteiligung ist aber auch die Beteiligung der städtischen Töchter in diesem Prozess wichtig. Es wurde ein erster Workshop mit den Tochtergesellschaften der Stadt wie Stawag, GeWoGe, AGIT, Regionetz, SEGA, AVV, ASEAG, Kur- und Badegesellschaft, Sparkasse und APAG zur Formulierung von Maßnahmen für das IKSK durchgeführt. Insbesondere über den „Konzern“ Stadt Aachen ist hier das Ziel, die Hebelwirkung zu verlängern und in weiteren Schritten gemeinsam Maßnahmen und Handlungsschwerpunkte zu konkretisieren, festzulegen und zu priorisieren. Das gemeinsame Ziel ist es in eine schnelle, effektive und zielgerichtete Umsetzung zu kommen. Verwaltungsspitze und Politik werden in den Prozess der Konzepterstellung intensiv eingebunden.

 

IKSK als Basis und Beitrag zu 100 CNSC

Wie bereits berichtet, wurde Aachen im April 2022 zur Teilnahme an der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ (100 CNSC) ausgewählt. Als ersten großen Meilenstein erwartet die EU-Kommission einen so genannten Klimastadt-Vertrag. Hierbei handelt es sich nicht um einen juristisch bindenden Vertrag zwischen zwei Parteien im Sinne des BGB, sondern eher um eine Absichtserklärung, eine Selbstverpflichtung der Stadt und aller Unterzeichner*innen, das Ziel der Klimaneutralität für Aachen bis zum Jahr 2030 zu verfolgen. Diese Selbstverpflichtung erfährt durch die Einbindung von vielen Akteur*innen innerhalb der Stadt einen hohen Grad an Verbindlichkeit. Der „Klimastadt-Vertrag“ wird in einem partizipativen und nach außen gerichtetem Prozesse mit der gesamten Stadtgesellschaft, also Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, (Sport-)Vereinen, Glaubensgemeinschaften etc. erarbeitet werden. Das fortgeschriebene IKSK „Aachen klimaneutral 2030“ wird dabei einerseits mit seinem Maßnahmenkatalog den Beitrag der Stadtverwaltung zum Klimastadt-Vertrag darstellen, andererseits aber auch die Basis dafür bilden, da im Prozess der Fortschreibung des IKSK die Reduktionspfade, Handlungsspielräume und Wirkmöglichkeiten klar und transparent definiert werden. Es gibt also konkrete und messbare Maßnahmen vor und beschreibt den konzeptionellen Rahmen für deren Umsetzung, wie Monitoring des Einsparpotenzials etc.

Aachen kann auf diesem Weg die gesamte Stadtgemeinschaft öffentlichkeitswirksam im Rahmen der EU-Mission einbinden und wichtige Multiplikatoren auf nationaler und internationaler Ebene erreichen. Der motivierende Impuls dieser EU-Mission wurde in den bisher geführten Gesprächen mit zahlreichen Stakeholdern innerhalb Aachens, aber auch gegenüber Externen, nicht zuletzt Landes- und Bundesregierung deutlich. Es besteht daher aus Sicht der Verwaltung eine große Chance die Zielsetzung des IKSK zu einem motivierenden Gesamt-Stadtgesellschafts-Ziel zu machen bei gleichzeitiger Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen.

 

 

Klimaneutralität: Was bedeutet das für Aachen? Das adressierbare Ziel

Das Einsparpotential, das durch die Stadt bzw. die Verwaltung direkt (z.B. durch Effizienzmaßnahmen im Bereich der städt. Gebäude) oder indirekt (z.B. Förderprogramme, Information und Beratung, Planungen, Satzungen etc.) beeinflusst werden kann ist beschränkt und beträgt schätzungsweise 30-50%. Das heißt: Sofern die Stadt Aachen den eigenen Wirkbereich durch die im fortgeschriebenen IKSK beschriebenen Maßnahmen sowohl inhaltlich als auch durch Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen maximieren würde und alle dann im IKSK definierten Maßnahmen umsetzt, dennoch eine Diskrepanz zur Erreichung der Klimaneutralität verbleibt. Dies liegt darin begründet, dass die Stadt z.B. nur beschränkten Einfluss auf die Sanierungsquote von Gebäuden, die Mobilität im Privatbereich oder auf die Produktions- und Transportprozesse und die dadurch ausgelösten Emissionen in der Industrie und im Gewerbe hat. In vielen Bereichen bleibt das Erreichen der Klimaneutralität maßgeblich von Vorgaben der EU, Bund und Land abhängig und erst in der zweiten Ebene von der Handlung der Marktakteure (Unternehmen, Bürger*innen etc.)

In Aachen sollen die Klimaschutzaktivitäten im regionalen, nationalen und internationalen Kontext nochmals gesteigert werden. Die Einbindung der Stadtgesellschaft (im Rahmen von 100 CNSC bzw. Klimastadt-Vertrag), die Kooperationen mit der Städteregion (u.a. Ökoprofit) und die Aktivitäten in nationalen und internationalen Gremien und Netzwerken sollen hierfür nochmals ausgebaut und intensiviert werden.

Darüber hinaus gilt es, die Mitwirkung und das Setzen von Impulsen bei der Schaffung einer ambitionierten und zieladäquaten Klimaschutz-Rahmengesetzgebung auf Landes- und Bundesebene zu intensivieren. Von Nutzen hierfür sind insbesondere das im Aufbau befindliche Netzwerk der neun deutschen Städte der EU-Mission (Aachen, Dortmund, Dresden, Frankfurt a.M., Heidelberg, Leipzig, Mannheim, Münster, München) sowie die etablierte Zusammenarbeit mit den Gremien des Städtetags. Beispielsweise wurde durch das BMWSB und BMBF im Rahmen der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ ein eigenes Lenkungsforum gegründet. Hierbei werden weitere Ministerien und Institutionen auf Arbeitsebene (BMDV, BMWK, BMUV, DFI, DLR-PT, PtJ etc.) ebenso zur kooperativen Zusammenarbeit eingeladen, um gemeinsam an Lösungen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu arbeiten, als auch die deutschen Missionsstädte mit ihren Sprecher*innen aus Mannheim und Aachen.

 

Um viele Menschen in Aachen zu erreichen und zum Klimaschutz zu bewegen soll aufbauend auf er etablierten Beratungseinrichtung altbau plus e.V. eine „Klima-, Energie- und Nachhaltigkeitsagentur“ (siehe eigene Vorlage) gegründet werden. Diese soll Akteure zusammenbringen, zentrale Anlaufstelle sein und neue Projekte ins Leben rufen. Weiterhin befindet sich eine „Klimaschutzkampagne“ (Marketingkampagne) der Stadt Aachen in der Ausschreibung. Damit startet die Stadt Aachen zusätzliche Maßnahmen, die weitere CO2-Einsparungen jenseits des direkten Einflussbereichs hinaus, bewirken werden.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Die Mittel für das Folgekonzept Aachen klimaneutral 2030 sind im Haushaltsplan verankert. Die Maßnahmen die im Konzept erarbeitet und empfohlen werden, müssen im Nachgang von den jeweils ausführenden Fachbereichen produktorientiert eingeplant / angemeldet werden.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

 

Diese Vorlage beinhaltet einen Sachstandsbericht zum aktuell in der Umsetzung befindlichen IKSK aus dem Jahr 2020 mit Handlungsprogramm bis 2025 sowie zur Fortschreibung des IKSK Aachen klimaneutral 2030. Die Klimarelevanz wurde hier mit positiv angegeben, da die Konzepte Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen in Aachen enthalten. Der Effekt der Maßnahmen ist derzeit noch nicht genau bezifferbar, da insbes. mit der Fortschreibung des  IKSK zunächst weitere Maßnahmen (Aktionsplan) ermittelt und beschlossen werden müssen.

 

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Anlagen

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