Kenntnisnahme - BA 4/0112/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den eingereichten Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diesen zur weiteren Veranlassung an die Geschäftsstelle des Bürgerforums.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die „Wege gegen das Vergessen“ sind in der Mitte der 1990er Jahre als ein von zahlreichen Bürger*innen initiiertes Projekt gestartet. Im Oktober 1996 hat der Rat die Volkshochschule zur Übernahme der Federführung bestimmt. In den folgenden Jahren konnten die Tafeln, mit denen an die Naziherrschaft, an Verfolgung und Widerstand erinnert werden soll, verortet und 2001 die erste der 43 Tafeln am Rathaus enthüllt werden. Die Volkshochschule hat seither nicht nur ein umfangreiches Begleitprogramm organisiert, sondern auch die „Wege gegen das Vergessen“ zur dezentralen NS-Gedenkstätte der Stadt entwickelt, zur der auch die Koordination der Verlegung von Stolpersteinen gehört. Seit 2008 sind die „Wege gegen das Vergessen“ kooptiertes Mitglied im „Arbeitskreis der Gedenkstätten und Erinnerungsorte in NRW“.

 

Im Zuge des Projektes wurde am 16.04.2023 zur Grenze in Lichtenbusch, an der Einmündung der Kinkebahn in die Raerener Straße, eine weitere Tafel feierlich eingeweiht. Durch den aktuellen Standort ist die Sicht auf die Tafel einschränkt.

Diese Problematik wurde in dem als Anlage beigefügten Bürgerantrag aufgegriffen.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.

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Anlagen

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