Kenntnisnahme - E 18/0137/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 08.12.21 „Laubsammelkörbe für den Stadtbezirk“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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21.06.2023
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Erläuterungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
Erläuterungen:
Mit dem Antrag „Laubsammelkörbe für den Stadtbezirk““ beauftragt die Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster / Walheim den Aachener Stadtbetrieb eine Stellungnahme zu dem Einsatz von Laubsammelkörben in dem Bezirk abzugeben.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Im gesamten Stadtgebiet Aachen gibt es rund 120.000 Bäume, wovon allein ca. 35.000 Bäume im öffentlichen Straßenraum stehen. Etwa 1.000 Tonnen Laub müssen in den Monaten Oktober und November durchschnittlich von Hand aufgeladen oder von Kehrmaschinen aufgesaugt und entsorgt werden. Dabei handelt es sich um das Dreifache der normalen Kehrichtmenge, die von unseren Mitarbeitenden in dieser Zeit von den Straßen und Gehwegen gefegt und gesaugt werden.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels verschließt sich der Aachener Stadtbetrieb als kundenorientierter Dienstleister nicht dagegen, seine Angebotspalette den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Gleichwohl sind bei derartigen Erwägungen auch immer die gebührenrechtlichen Konsequenzen sowie die am Gemeinwohl orientierte Aufgabenerfüllung im Sinne der Daseinsvorsorge zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass zur Befriedigung von Individualinteressen einer Minderheit keine neuen Aufgaben zu Lasten der Allgemeinheit finanziert werden können und dürfen. Dies würde dem Äquivalenzprinzip der Kommunalabgabengesetzes NW widersprechen und wäre mithin rechtswidrig.
Außerdem ist zu beachten, dass neue Leistungsangebote immer auf das gesamte Stadtgebiet bezogen sein müssen, da sonst eine Bevorteilung einzelner Stellen vorliegen würde. Das flächendeckende Aufstellen solcher Boxen würde aber sowohl zusätzliche Kosten (z.B. für Kaufpreis, Sondernutzungsgenehmigungen, Lagerung etc.) generieren, als auch Kapazitäten binden, die dann an anderer Stelle fehlen (z.B. für die Entsorgungsfahrten). Die derzeitige Personalbemessung in den Stadtbezirken und der Stadtreinigung lässt zudem diese zusätzliche Aufgabe schlicht nicht zu
Ein weiteres Problem ist die missbräuchliche Nutzung solcher Laubboxen. Dieses wurde durch Abfrage bei anderen Kommunen, die Laubboxen im Einsatz haben, bestätigt. In der Gemeinde Würselen liegt beispielsweise der Fehlbefüllungsgrad bei ca. 30% (Stand 2018). Die erforderliche Nachsortierung wäre mit zusätzlichem Kostenaufwand verbunden. Hinzu kommt, dass wilder Müll und / oder wilder Sperrmüll an den Boxen abgestellt wird, der dann ebenfalls mit zusätzlichem Aufwand entsorgt werden müsste.
Des Weiteren ist die Gehwegreinigung in Aachen je nach Reinigungsklasse der Straße auf die Anlieger*innen übertragen. Die Übertragung schließt auch die Entsorgung des Straßenkehrichts und damit auch die des Laubes ein. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Laub von privaten Bäumen oder Laub von Bäumen, die sich im öffentlichen Straßenraum befinden. In diesen Reinigungsklassen sind die Straßenreinigungsgebühren deutlich geringer als in Straßen, in denen der Stadtbetrieb die Reinigung übernimmt. Demzufolge würde durch das Aufstellen der Laubboxen eine gebührenrechtliche Ungleichbehandlung entstehen, wenn die Kosten der Laubsammelboxen inkl. der Entsorgung durch eine entsprechende Gebührenfinanzierung umgelegt würden.
Der Aachener Stadtbetrieb bietet derzeit 4 Möglichkeiten an, Laub aus der Reinigung durch Anlieger*innen oder von Privatgrundstücken zu entsorgen:
1. kostenlose Selbstanlieferung am Kompostplatz Aachen Brand,
2. kostenlose Selbstanlieferung am Recyclinghof Kellershaustraße,
3. kostenlose Selbstanlieferung an den 27 Standorten der mobilen Grünschnittsammlung sowie
4. über die vorhandenen Bioabfallbehälter.
Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen empfiehlt der Aachener Stadtbetrieb, keine zusätzliche Laubsammlung durch Laubsammelboxen einzuführen.
Der Aachener Stadtbetrieb verweist auf die verstärkte Nutzung der bereits bestehenden Systeme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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