Kenntnisnahme - FB 61/0716/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg ging am 19.01.2022 der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit dem Betreff „Ertüchtigung des Weges „Hohlweg“ zum Fahrradweg“ ein (siehe Anlage 2 Übersichtsplan). Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg bittet nun die Verwaltung, den Hohlweg so zu ertüchtigen, dass er als Fahrradweg für den alltäglichen Verkehr genutzt werden kann. Die Bezirksvertretung begründet ihren Antrag damit, dass keine sichere Wegeverbindung zwischen Orsbach und Laurensberg für den Radverkehr existiert.

Ausgangssituation:

Die derzeitige, für den Radverkehr geeignete Wegeverbindung zwischen Orsbach und Laurensberg erfolgt über die Orsbacher Straße und die Nonnenhofstraße. Beide Straßen weisen allerdings keine eigene Radverkehrsanlage auf. Der Hohlweg ist Bestandteil des Radverkehrshauptnetzes. Er ist in die unterste Kategorie „Verbindung“ eingestuft und stellt die für den Radverkehr kürzeste Wegestrecke Richtung Laurensberg dar (siehe Anlage 3 Radhauptnetz – Auszug: Hohlweg).

 

Der Hohlweg ist derzeit von der Düserhofstraße bis Höhe des Schützenheimes St. Hubertus Bogenschützen asphaltiert. Vom Schützenheim bis zur Straße Ochsenstock ist der Hohlweg ein Wirtschaftsweg mit ungebundener Wegedecke. Insgesamt erstreckt sich der Hohlweg auf einer Länge von ca. 980 m, wovon ca.760 m den nicht asphaltierten Bereich ausmachen. Die Breite des ungebundenen Abschnitts variiert zwischen 3,60 m und 4,50 m.

 

Die derzeitige Oberflächenbeschaffenheit weist einige Unebenheiten und an mehreren Stellen Spurrillen auf. Zusätzlich sind am Beginn und Ende des Wirtschaftsweges Asphaltschollen zu finden. Insgesamt zeigt sich keine gleichmäßige Verteilung des Gesteingemisches (sowohl Kies als auch kleineres Gestein) über die Wegbreite, sodass vermehrt einzelne Steinnester rechts und links in den Fahrspuren eine komfortable Befahrbarkeit verhindern.

 

Die Verwaltung erläutert im Folgenden drei Möglichkeiten wie der Hohlweg baulich ertüchtigt werden kann. Diese drei Varianten unterscheiden sich hinsichtlich des baulichen Aufwands, Kosten und der Relevanz für den Klimaschutz.

 

Variante 1:

Zur Steigerung der Attraktivität des Weges für den Radverkehr, wäre eine Ertüchtigung mittels Vollausbau und Asphalttragdeckschicht eine Möglichkeit. Die Kosten einer solchen Ertüchtigung würden sich nach erster grober Schätzung bei einer Länge von ca. 760 m und einer angenommenen durchschnittlichen Breite von 4,00 m auf ca. 536.000 Euro (brutto) belaufen. Bei dieser Variante wird die ungebundene Wegedecke versiegelt. Die Entwässerung kann über die Schulter erfolgen, sodass das Oberflächenwasser ortsnah wieder versickern würde. Eine Oberfläche aus Asphalt heizt sich in den Sommermonaten verstärkt auf, sodass der Beitrag zum Klimaschutz negativ beeinflusst wird.

 

Variante 2:

Eine zweite Möglichkeit bestünde in der Ertüchtigung des Weges mittels einer Schottertragschicht mit halbgebundener Wegedecke aus Naturmaterialien. Die Wegedecke ist wasserdurchlässig und elastisch. Sie heizt sich bei Sonneneinwirkung weniger auf als eine Asphaltschicht. Zudem ist sie auch für den landwirtschaftlichen Verkehr geeignet. Auf der Grundlage erster Recherchen ergaben sich mit oben bereits genannter Länge und Breite grobe Kosten von ca. 298.000 Euro (brutto). Ein solcher Aufbau wurde von der Verwaltung jedoch noch nie umgesetzt und bedarf bei entsprechendem Beratungsergebnis der Bezirksvertretung weiterer Recherchen und Absprachen mit anderen Dienststellen.

 

Variante 3:

Eine dritte Variante wäre eine reine Aufschotterung des Weges. Bei dieser Ausführungsvariante wird die Oberfläche ebenfalls nicht versiegelt jedoch ist der Fahrkomfort für den Radfahrenden schlechter einzustufen als bei Variante 1 und 2. Die Kosten für eine Aufschotterung würden sich auf ca. 36.176 Euro (brutto) belaufen.

 

Die Verwaltung spricht sich zur weiteren Verfolgung von Variante 2 aus, da keine Versiegelung der Oberfläche stattfindet, ein hoher Fahrkomfort für Radfahrende hergestellt wird und zusätzlich mit einer besseren Langlebigkeit des Materials zu rechnen ist als bei Variante 3.

 

Derzeit sind keine Haushaltsmittel für eine Ertüchtigung des Hohlweges eingeplant. Da über die Nonnenhof- und Düserhofstraße eine ausgeschilderte (jedoch streckenlängere) Alternativroute für den Radverkehr existiert, ist zunächst über die Dringlichkeit des Vorhabens im bezirklichen und gesamtstädtischen Kontext zu beraten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

Ziel der Vorlage ist die Information der politischen Vertreter*innen. Es wird also insbesondere noch kein Beschluss zur Umgestaltung des Straßenraums gefasst, der sich auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung auswirken würde.

Im Folgenden werden jedoch drei mögliche Ausführungsvarianten und deren potentiellen Auswirkungen auf den Klimaschutz näher beschrieben.

 

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Anlagen

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