Entscheidungsvorlage - FB 61/0721/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
AACHEN Kompass | Entwicklungsimpuls Richterich Schloss-Schönau-Straße / Roermonderstraße (Nr. 351/18)Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen Grüne und SPD vom 18.04.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III/ FB61/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
17.08.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, die Auswahl der drei für die Erprobungsphase des AACHEN Kompass priorisierten Untersuchungsräume zu aktualisieren, und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 05.05.2022
- die Fläche Stadteingang Nord-West (Süsterfeld) in den Stadtbezirken Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte zurückzustellen und stattdessen
- die Fläche Schloss-Schönau-Straße / Roermonder Straße im Stadtbezirk Aachen-Richterich in die Erprobungsphase aufzunehmen.
Eine bilanzielle Betrachtung der Siedlungs- und Landschaftsflächen in Richterich und somit auch der dortigen Gewerbeflächen ist im Rahmen der Perspektive Richterich vorgesehen und kann synergetisch für die Anwendung des AACHEN Kompass genutzt werden. Zu der bereits etablierten Zeit- und Meilensteinplanung der Erprobungsphase des AACHEN Kompass wird die Verwaltung regelmäßig berichten.
Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ratsantrag
Mit Datum vom 18. April 2023 ist seitens der Fraktionen GRÜNE und SPD ein gemeinsamer Ratsantrag mit dem Titel Entwicklungsimpuls Richterich Schloss-Schönau-Straße / Roermonder Straße (Nr.351/18) eingegangen. In diesem regen die Fraktionen an, das Gebiet Schloss-Schönau-Straße / Roermonder Straße in den Fokus der Betrachtung des Instrumentes AACHEN Kompass zu stellen.
Aus dem Ratsantrag geht hervor, dass die Verwaltung damit beauftragt werden soll,
a) für das Gebiet Roermonder Straße / Schloss-Schönau-Straße das Instrument des AACHEN Kompass anzuwenden, um die vielfältigen Entwicklungsinteressen der verschiedenen Eigentümer*innen und Vorhabenträger*innen angemessen in ihrer Nutzungsvielfalt beurteilen zu können sowie einen Vorschlag für die Neuzuordnung der sogenannten Kompassflächen vorzulegen.
b) einen Meilensteinplan für die Anwendung des „Aachen Kompass“ vorzulegen.
c) im Zuge der Planung eine bilanzielle Betrachtung der Gewerbeflächen in Richterich zu erarbeiten, mit dem Ziel die Gesamtbilanz an Gewerbeflächen in diesem Bezirk nicht zu reduzieren.
Der Ratsantrag ist als Anlage 1 beigefügt.
AACHEN Kompass
Die Stadt Aachen hat im Jahr 2021 den AACHEN Kompass entwickelt, ein neues Instrument zur dynamischen und kontinuierlichen Fortschreibung des Masterplans AACHEN*2030. Auf der Grundlage der Beschlüsse der politischen Gremien (vgl. Vorlagen FB 61/0266/WP18 sowie FB 61/0374/WP18) ist der AACHEN Kompass im Frühjahr 2023 in eine zunächst 18-monatige Erprobungsphase gestartet. Im Zentrum des AACHEN Kompass steht die Untersuchung von zu entwickelnden Räumen bzw. Flächen hinsichtlich ihrer Begabungen und den Auswirkungen der Planung auf die Gesamtstadt. Diese findet in einem zeitlich kompakten Prozess von ca. 4 - 6 Monaten statt. Alle thematisch relevanten Fachbereiche der Stadtverwaltung, die Politik und ebenso externe Akteur*innen sind in diesen Prozess eingebunden.
In der Sitzung des Planungsausschusses am 05.05.2022 sind drei Untersuchungsräume für die Erprobungsphase des AACHEN Kompass durch die politischen Vertreter*innen ausgewählt worden (vgl. Vorlage FB 61/0374/WP18):
Areal Sittarder Straße, Stadtbezirk Aachen-Mitte,
Gemengelage zwischen Jülicher Straße und Wurm, Stadtbezirk Aachen-Mitte,
Stadteingang Nord-West (Süsterfeld), Stadtbezirk Laurensberg / Aachen-Mitte.
Für die 18-monatige Erprobungsphase stehen der Stadt Aachen nach erfolgreich abgeschlossenen Vergabeverfahren zwei Büros zur Seite, welche den Kompass-Prozess inhaltlich begleiten und unterstützen. Für die Prozessbegleitung, Prozessmoderation sowie die Evaluierung der Erprobungsphase und anschließende Prozessoptimierung hat die Fachverwaltung das Münchener Büro STUDIO | STADT | REGION gewonnen. Die flächen- bzw. raumbezogenen Standortanalysen incl. der Erarbeitung und Untersuchung von Entwicklungsszenarien wird durch die deutsch-französische Arbeitsgemeinschaft KH STUDIO aus Paris mit REICHER HAASE ASSOZIIERTE GMBH aus Dortmund durchgeführt.
Die Erprobungsphase startete schließlich Anfang Mai 2023 mit der Untersuchung des Areals an der Sittarder Straße. Die Untersuchung der priorisierten Flächen findet nacheinander statt, dies insbesondere um einerseits die stets breit angelegte und zugleich intensive fachliche Mitwirkung zahlreicher Fachbereiche sicherzustellen und andererseits Erkenntnisse der Prozessoptimierung unmittelbar zu reintegrieren (lernender Prozess).
Die Begabungsanalyse zum Areal Sittarder Straße wurde im Juli 2023 abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich drei Szenarien einer möglichen Stadtentwicklung in Erarbeitung. Mit einem Abschluss des Aachen-Kompass-Prozesses für dieses Areal ist im Herbst 2023 zu rechnen. Die Fachverwaltung wird in der Sitzung des Planungsausschusses am 17.08.2023 zum Zwischenstand berichten.
Fachliche Prüfung
Im Stadtbezirk Richterich mit seinen rund 8.800 Einwohner*innen werden zurzeit zahlreiche Entwicklungen vorbereitet und regelmäßig aus der Bevölkerung sowie in den Beratungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich gegenüber der Fachverwaltung thematisiert. Parallel dazu sind räumlich und thematisch verschiedene Einzelthemen in Richterich angestoßen worden, einzelne Projekte sind heute bereits Bestandteil integrierter und kooperativer Planungsprozesse. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und des Planungsausschusses (vgl. Vorlage FB61/0631/WP18) hat die Fachverwaltung im April 2023 den integrierten Planungsprozess "Perspektive Richterich" gestartet. Innerhalb des dreistufigen Prozesses (Stufe 1: Zielbilder, Leitplanken, Priorisierung | Stufe 2: Städtebauliche Planungen zu sukzessive priorisierten ausgewählten Arealen | Stufe 3: Planrechtschaffung, Objekt- und Freiflächenplanung, etc.) führt die Fachverwaltung in der aktuell laufenden Stufe 1 bereits bekannte und laufende Projekte, aber vor allem mögliche künftige Maßnahmen der Stadt-, Sozialraum-, Mobilitäts- und Freiflächenentwicklung zusammen und leitet hieraus Planungsansätze ab, um die identifizierten Potentiale und Synergien bestmöglich und strukturiert zu heben (vgl. hierzu Anlage 3).
Fokusraum Schloss-Schönau-Strauße / Roermonder Straße
In Vorbereitung der Erprobungsphase des AACHEN Kompass hatte die Fachverwaltung eingangs des vergangenen Jahres zunächst sieben Flächen im Aachener Stadtgebiet als geeignet für eine wirksame Anwendung des AACHEN Kompass identifiziert. Hierzu zählte auch eine weiter gefasste Fläche mit Titel Stadtteilentwicklung Richterich mit Fokus auf das Grundstück Roermonder Straße 615. Aus Anlass des Ratsantrags hat die Fachverwaltung das Flächenportfolio in Richterich erneut geprüft und bestätigt im Ergebnis auch die Eignung des im Ratsantrag präziser gefassten Fokusraums Schloss-Schönau-Straße / Roermonder Straße für die Anwendung des AACHEN Kompass. Aus dem bereits angestoßenen, akteurebeteiligten Planungsprozess zur "Perspektive Richterich" ergeben sich darüber hinaus zusätzliche Chancen. So kann etwa eine flankierende Begabungsanalyse und die Ausarbeitung von Szenarien einer möglichen Stadtentwicklung zügig Orientierung für künftige Nutzungen und Ansiedlungen geben und hält dabei stets den gesamtstädtischen Kontext im Blick. Der parallele Einsatz des AACHEN Kompass kann den grundlegenden Planungsgedanken der gegenseitigen Vernetzung, Ganzheitlichkeit und Transparenz stärken.
Flächenbilanzen
Eine bilanzielle Betrachtung der Siedlungs- und Landschaftsflächen (hierzu zählen auch die Gewerbeflächen) ist im Rahmen der Perspektive Richterich ohnehin vorgesehen. Sie steht im Falle einer Anwendung des AACHEN Kompass für eine Szenariobewertung zur Verfügung.
Erprobungsphase des AACHEN Kompass | Budget und Flächentausch
Das für die Erprobungsphase des Instruments AACHEN Kompass veranschlagte Budget beschränkt sich auf die Untersuchung von drei Betrachtungsräumen. Dies bedeutet, dass zunächst kein zusätzlicher Betrachtungsraum in die Erprobungsphase des AACHEN Kompass aufgenommen werden kann. Ein Flächentausch zugunsten des Fokusraums Schloss-Schönau-Straße / Roermonder Straße ist hingegen möglich.
Für einen möglichen Flächentausch stehen unter Würdigung des Beschlusses des Planungsausschusses von Mai 2022 die Fläche Gemengelage zwischen Jülicher Straße und Wurm im Stadtbezirk Aachen-Mitte und die Fläche Stadteingang Nordwest (Süsterfeld) in den Stadtbezirken Aachen-Laurensberg / Aachen-Mitte zur Wahl.
Gemengelage zwischen Jülicher Straße und Wurm
Die Gemengelage zwischen Jülicher Straße und Wurm ist Teil der Standortentwicklung Aachen-Nord, die unter Beteiligung zahlreicher Akteur*innen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Aachen vorangetrieben wird. Die Entwicklung von Aachen-Nord ist insbesondere aus der Perspektive der Wirtschaftsförderung ein hoch prioritäres Projekt der Stadtentwicklung.
Der AACHEN Kompass unterstützt und fördert diese Entwicklung und ergänzt synergetisch zahlreiche weitere städtebauliche Entwicklungen (Rahmenplanung Prager Ring, Projektentwicklung Liebig-Höfe, Projektentwicklung At the Park Jahrhunderthalle, etc.). Die Fachverwaltung empfiehlt daher an der Anwendung des AACHEN Kompass im Betrachtungsraum zwischen Jülicher Straße und Wurm im Rahmen der Erprobungsphase festzuhalten.
Stadteingang Nord-West (Süsterfeld)
Der Stadteingang Nord-West war in den Jahren 2018 bis 2021 Gegenstand einer umfassenden stadträumlichen Analyse, der seinerzeit insbesondere verkehrsfachliche Überlegungen zur übergeordneten und einer veränderten quartiersinternen verkehrlichen Erschließung zugrunde lagen. Im Ergebnis dieser Analyse wurde vor allem die komplexe Ausgangssituation deutlich. Hierzu zählen die schwierige Zugänglichkeit des Quartiers, die mangelnde Anbindung und Vernetzung sowie der komplizierte und schließlich langfristige Flächenzugriff.
Die Anwendung des AACHEN Kompass ist insofern geeignet, als dass die Begabungsanalyse an die bereits gewonnenen Analyseerkenntnisse anknüpfen und diese in den gesamtstädtischen Kontext einordnen kann. Die Erarbeitung unterschiedlicher Szenarien der Stadtentwicklung wird dann vor allem den Zweck der langfristigen inhaltlichen Profilierung dieses forschungsnahen Gewerbestandortes sowie die Vorbereitung einer langfristigen akteurebeteiligten Flächenstrategie verfolgen. Das Vorgehen im Betrachtungsraum Stadteingang Nord-West ist generell langfristig angelegt und resultiert nicht aus einem akuten Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige Anwendung des AACHEN Kompass im Rahmen der Erprobungsphase aus fachlicher Sicht nicht notwendigerweise erforderlich. Vielmehr kann der Betrachtungsraum Stadteingang Nord-West bei einer Anwendung zu einem späteren Zeitpunkt (gerade angesichts der komplexen Ausgangslage) von den Erkenntnissen der Erprobungsphase profitieren.
Meilensteinplan für die Anwendung des AACHEN Kompass
Mit Start der 18-monatigen Erprobungsphase im Mai 2023 hat die Verwaltung eine Zeitschiene zur Bearbeitung der drei Fokusräume erstellt. Die Untersuchung der priorisierten Flächen findet – wie bereits dargestellt – nacheinander statt, dies insbesondere um einerseits die stets breit angelegte und zugleich intensive fachliche Mitwirkung zahlreicher Fachbereiche sicherzustellen und andererseits Erkenntnisse der Prozessoptimierung unmittelbar zu reintegrieren (lernender Prozess).Um Synergien zu nutzen und Arbeitsschritte optimal aufeinander abstimmen zu können, ist eine in der Regel einmonatige Überschneidung in der Bearbeitung der Betrachtungsräume vorgesehen. Anlage 4 zeigt den grundlegenden Meilensteinplan der gesamten Erprobungsphase sowie den detaillierten Zeit- und Meilensteinplan für die aktuelle Untersuchung der Fläche an der Sittarder Straße.
Fazit und Empfehlung der Verwaltung
In der Zusammenschau empfiehlt die Fachverwaltung die Auswahl der drei für die Erprobungsphase des AACHEN Kompass priorisierten Untersuchungsräume zu aktualisieren und unter Bezugnahme auf den Beschluss des Planungsausschusses vom 05.05.2022 die Fläche Stadteingang Nord-West (Süsterfeld) in den Stadtbezirken Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte zurückzustellen und stattdessen die Fläche Schloss-Schönau-Straße / Roermonder Straße im Stadtbezirk Aachen-Richterich in die Erprobungsphase aufzunehmen.
Eine bilanzielle Betrachtung der Siedlungs- und Landschaftsflächen in Richterich und somit auch der dortigen Gewerbeflächen ist im Rahmen der Perspektive Richterich vorgesehen und kann synergetisch für die Anwendung des AACHEN Kompass genutzt werden.
Zu der bereits etablierten Zeit- und Meilensteinplanung der Erprobungsphase des AACHEN Kompass wird die Verwaltung regelmäßig berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
753,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
886 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
139,3 kB
|